Haftung nach Hundeverkauf
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Hm, wenn der Hund so territorial ist und aggressiv auf Fremde reagiert, müsste die Interessentin das beim ersten Aufeinandertreffen eigentlich doch live miterleben können.
Wenn er bewusst verschweigt, dass der Hund schon verletzend gebissen hat, kann man ihn durchaus im Schadensfall belangen. Die Frage ist, ob sich die neue Besitzerin die Mühe macht und den Hund nicht einfach im nächsten TH abgbt oder einschläfern lässt bei eiem Vorfall.
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Hi,
rechtlich gesehen ist wohl alles eine Frage der Beweismöglichkeiten, aber eben auch des möglichen Recherchedrucks.Abgesehen davon , das ich es unmöglich finde möglicherweise ein Kind zu gefährden besteht doch ein hohes Risiko einer Haftung. Nehmen wir an der Hund beisst das Kind ins Gesicht und verletzt es schwer. Wäre ich Elternteil könnte sich jeder drauf verlassen dass ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen würd um die Verhältnisse vorher aufzuklären und rauszukriegen was mit dem Tier los ist. Und da würd wohl alles rauskommen.
LG
Mikkki
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Hm, wenn der Hund so territorial ist und aggressiv auf Fremde reagiert, müsste die Interessentin das beim ersten Aufeinandertreffen eigentlich doch live miterleben können.
So wie ich das verstanden habe, ist die Hündin außerhalb der Wohnung sehr umgänglich.
Hoffen wir also mal, dass das Kennenlernen IN der Wohnung des Hundes stattfindet und somit alle Karten automatisch auf dem Tisch liegen.
Ich würde es mir nicht verzeihen, wenn ein Kind (oder generell ein Mensch) möglicherweise schwer verletzt wird, nur weil ich Tatsachen verschwiegen habe, die mir bekannt waren...
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Hi,
Hauptsache nicht in eine Familie mit Kindern! Ich versuche heute Abend nochmal mit ihm zu reden... Mir macht das echt Bauchschmerzen
Mach das nochmal dringend...
LG
Mikkki
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Sollte der Hund tatsächlich jemanden verletzen, könnte der ehemalige Besitzer belangt werden? Im Endeffekt hat er ja Tatsachen verschwiegen und handelt somit zumindest fahrlässig oder nicht?
Wenn das ein Privathandel ist, dann gilt m. W. "gekauft wie gesehen".
Gewährleistung, Rücknahme usw. greift nur bei professionellen Händlern.Und es wäre auch ein juristischer Dauerläufer, rauszukriegen, ob das Fehlverhalten am Vorbesitzer liegt oder am aktuellen Besitzer.
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Wenn das ein Privathandel ist, dann gilt m. W. "gekauft wie gesehen".
Gewährleistung, Rücknahme usw. greift nur bei professionellen Händlern.Es gibt aber auch ein Gesetz, das greift bei verschwiegene, versteckte Mängel und es gibt die Fahrlässigkeit.
Gilt rechtlich auch bei Privatverkäufen. -
Kurzes Update: der Hund würde dieses Wochenende ins Tierheim gebracht und wird dann von dort aus nach einer gründlichen Einschätzung vermittelt.
Klar ist es für den Hund echt blöd ins Tierheim zu kommen, aber die arbeiten mit vielen Pflegestellen und so hat der Hund vielleicht eine Chance auf ein artgerechtes und passendes Zuhause ohne zum Wanderpokal zu werden.Und somit ist zumindest die Chance auf eine unüberlegte Privatvermittlung nicht mehr da!
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Blöd vielleicht, aber in diesem Fall sicherlich die beste Lösung.
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