Aktuelles Urteil des Amtsgerichts München bzgl. schwerer Hundemisshandlung

  • Hallo zusammen!


    Bestimmt habt ihr es heute in den Medien erfolgt. Das Urteil bzgl. der schweren Hundemisshandlung aus dem Sommer 2016 wurde heute öffentlich gemacht. Ich bin schockiert:


    http://www.focus.de/regional/m…eldstrafe_id_7496554.html


    Nachdem ich Tränen in den Augen hatte, konnte ich einfach nicht mehr untätig auf dem Sofa sitzen und verfasste eine Mail, welche ich ans Veterinäramt München sowie das dortige Amtsgericht schickte.


    Ich stelle meinen Text hier einfach mal ein.


    Vielleicht möchte sich ja jemand ebenfalls dorthin wenden oder hat Ideen, wie man sonst tätig werden könnte.


    LG


    Hier also meine Mail:


    Sehr geehrte Damen und Herren!



    Ich wende mich an Sie bzgl. des Urteils des Amtgerichts München, das
    heute durch die Medien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde bzgl.
    der schweren Misshandlung eines Hundes im Juli 2016 (würgen, Schläge
    sowie Misshandlung in Form massiver Augenreizung)



    Ich bitte Sie, meine E-Mail an die zuständigen Richter, die
    Staatsanwaltschaft und insbesondere an die zuständige Verterinärin
    weiterzuleiten. Vielen Dank hierfür!



    Fassungslos, empört und regelrecht schockiert nahm ich zur Kenntnis,
    dass der Straftäter lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und
    hierbei sogar noch seine finanzielle Situation Berücksichtigung fand.
    Vielmehr jedoch überkam mich eine unheimliche Traurigkeit als ich las,
    dass der Hundehalter seine Hündin behalten darf und kein generelles
    Tierverhaltungsverbot ausgesprochen wurde.



    Ich kann nicht nachvollziehen, wie das Veterinäramt sich nicht dafür
    einsetzt, dass der Hund dem Straftäter nicht mit sofortiger Wirkung
    entzogen wird. Veterinäre sollten sich dem Wohlergehen der Tiere
    verpflichtet fühlen und sich nicht dafür einsetzen, dass Menschen, denen
    offenbar jegliche Impulskontrolle fehlt, sich weiter an Tieren vergehen
    können.



    Dass der Hund lediglich einen unausgeglichenen Eindruck macht und
    unerzogen wirke und daraufhin der Besuch einer Hundeschule empfohlen
    wird, macht mich sprachlos. Auch wenn ich den Straftäter nicht kenne, so
    müsste hier eine umfassende psychologische Untersuchung und Behandlung
    stattfinden.



    Wenn der Straftäter nicht einmal davor zurückschreckt, an öffentlichen
    Plätzen seinen Hund in einer solch brutalen Weise zu misshandeln, wie
    muss er dann mit seinem Hund umgehen, wenn er nicht unter den Augen der
    Öffentlichkeit steht.



    Mittlerweile gibt es zahlreiche Studien, die belegen, dass Straftäter,
    die Tiere quälen, es selten bei Tieren belassen. Man kann sich
    vorstellen, wie ein solch gewaltätiger Mensch im Umgang mit Säuglingen,
    Kleinkindern, Senioren, Behinderten oder ihm anderweitig unterlegener
    Menschen im vermeintlichen Konfliktfall reagiert.



    Von Herzen bitte ich Sie, nicht nur im Sinne des Hundes, der nun auch
    weiterhin tagtäglich den brutalen Launen seines Besitzers ausgeliefert
    ist (vermutlich finden im geschilderten Fall nun nicht einmal regelmäßig
    unangemeldete Kontrollen statt), sondern auch im Sinne der
    Allgemeinheit, dieses Urteil zu überdenken und sich für
    Tierhaltungsverbote auszusprechen.



    Wohl bin ich mir bewusst, dass mein Schreiben vermutlich keine
    nennenswerte Beachtung findet, aber es war mir unmöglich, einfach
    sprachlos dazusitzen. Fassungslos und empört sind vermutlich tausende
    von Menschen über dieses Urteil. Die umfassende Verbreitung in den
    Medien zeigt ja bereits, welch Empörung der Fall und das Urteil zu
    Ungunsten der Hündin auslöst. Es würde mich aber sehr freuen, wenn meine
    Nachricht zur Kenntnis genommen würde und ein Insichgehen und eine
    Hinterfragung des Urteils bzgl. Moral und Ethik vorgenonnem würde.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich werde mich anschließen und ebenfalls eine Mail an das Vet AmT München verfassen. Denn wenn niemand etwas dagegen tut, passiert das gleich e wie hier im Thurgau.


    Thurgauer Veterinäramt unter Druck


    Und ich kenne diesen Mann leider durch eine Anzeige meinerseits. Erst wenn die Öffentlichkeit mobil macht, kann man etwas verändern. Nicht weg schauen, handeln. :bindafür:

  • Hmm..dein beitrag wirft einige fragen auf


    Was ist, wenn das urteil überhaupt nicht zu ungusten der Hündin ist?


    Warum machst aus einer straftat mehrere "brutale launen?


    Was soll der hinweis auf die studien bewirken? Als ob ein richter sich davon beeinflusden lässt. Zum glück ist das nicht so.


    Kannst ja fordern(z.b halterverbot) was du willst, aber dieses kopflose gehetze und selbstgedarstelle tut nichts zur sache

  • Aber rumsitzen, nichts tun und einfach alles so hinnehmen ist besser? Verstehe nicht, warum man (auch gerade als Hundehalter) solche Dinge einfach hinnimmt. Aber ehrlich gesagt wundert es mich auch nicht wirklich nach deinem letzten Thread. Deine Meinungen driften ja schon extrem von den Meinungen vieler anderer ab...also rege ich mich besser nicht auf.
    Ich schließe mich ebenfalls an und werde einen Brief verfassen.

  • Ich konnte jetzt auf die Schnelle nichts dazu finden, deshalb meine Frage: weiß jemand, wie die Begründung dafür lautet, dass der Mann seinen Hündin behalten darf?

  • Dass bei einer Geldstrafe die finanzielle Situation eines Verurteilten berücksichtigt wird ist immer so, in allen Rechtsgebieten.


    Die schwere der Strafe bestimmt die Anzahl an Tagessätzen zu denen jemand verurteilt wird, die Höhe der Tagessätze hängt von der finanziellen Situation ab. (Denn 1000 Euro Strafe sind für jemanden der kaum Geld zur Verfügung eine ganz andere Sache als für jemanden der z.B. 5000 € im Monat verdient.)


    Im verlinkten Artikel ist dazu keine Information enthalten, daher lässt sich zur Schwere der Strafe eigentlich nichts sagen. Aber ein Gutverdiener könnte im identischen Fall auch 10.000 € und mehr zahlen müssen.

  • Aber rumsitzen, nichts tun und einfach alles so hinnehmen ist besser? Verstehe nicht, warum man (auch gerade als Hundehalter) solche Dinge einfach hinnimmt. Aber ehrlich gesagt wundert es mich auch nicht wirklich nach deinem letzten Thread. Deine Meinungen driften ja schon extrem von den Meinungen vieler anderer ab...also rege ich mich besser nicht auf.
    Ich schließe mich ebenfalls an und werde einen Brief verfassen

    Das freut mich für dich. Denn jeder der anderer meinung ist als die gängige oder deiner, kann ja logischerweise nicht aktiv in irgendwelchen projekten wirken. Grade als hundehalter sollte man nichts hinterfragen?? Weil? =)

  • Das freut mich für dich. Sich über jeden aufzuregen der anderer meinung ist als die gängige oder deiner, kann ja logischerweise nicht aktiv in irgendwelchen projekten wirken. Grade als hundehalter sollte man nichts hinterfragen?? Weil? =)

    Kannst Du denn der geschilderten Tat irgendetwas abgewinnen, was nicht verurteilenswert wäre?
    Sind Menschen, die sich auch in Ausnahmesituationen nicht wenigstens soweit im Griff haben, dass sie nicht gewalttätig werden, geeigente Tierhalter?

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