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Wer macht denn so etwas mit der Garantie bei Hunden ?
Ich kenne keinen Züchter.
Macht auch keinen Sinn, da nebenher die Gewährleistung
immer läuft. Klingt vielleicht gut, ist es aber nicht.Eine Garantie leistest das was die "Garantiebestimmungen" enthalten.
Ich kenne einen Züchter, der garantiert, dass er in den ersten beiden Jahren auftretende möglicherweise zuchtbedingte Erkrankungen (also keine Infektionen oder Unfälle) mit 50% der anfallenden TA-Kosten trägt.
Das klingt nicht nur gut, das ist auch gut (für den Käufer, der gewillt es es im Fall der Fälle tatsächlich in Anspruch zu nehmen).
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Eine Garantie leistest das was die "Garantiebestimmungen" enthalten.
Ich kenne einen Züchter, der garantiert, dass er in den ersten beiden Jahren auftretende möglicherweise zuchtbedingte Erkrankungen (also keine Infektionen oder Unfälle) mit 50% der anfallenden TA-Kosten trägt.
Das klingt nicht nur gut, das ist auch gut (für den Käufer, der gewillt es es im Fall der Fälle tatsächlich in Anspruch zu nehmen).
Das ist überhaupt nicht gut, denn der freiwillige Garantie-Akt
irgendeines Züchters hat keine rechtliche Wirkung.Genbedingte Erdefekte und-krankheiten laufen aber über
die Gewährleistung und sind rechtlich genau fixiert.
Das hat man mit dem neuen Verbrauchsrecht ja deshalb gemacht,
um die Rechte der Käufer zu stärken und nicht um dem Verkäufer
noch einen 'Bonus' zu geben und Deine Rechte aus der Hand zu geben. -
Najaaaaa.... So ganz stimmt das auch nicht. Allein das bzgl. der Beweispflicht beim Kaeufer ist im Grunde sehr wohl ein Bonus fuer den Verkaeufer. Und die Rechtssprechung ist bei genetisch bedingten Erkrankungen nicht einheitlich!
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Ich denke aber, wir sind uns darin einig, dass das Ideal schon darin bestünde, dass zukünftige Besitzer sich erst gar nicht zwischen einem 'entweder... oder...' entscheiden müssen. Dahin sollte eine vernünftige Zucht führen.
Und nochmal...
Was ist schlimm am Carrier, außer dass das Leben des Züchters bei der Deckpartnersuche vielleicht etwas anstrengender wird?Der durchschnittliche Welpenkäufer möchte einen im Phänotyp gesunden Hund, ob da ein halbes dutzend kleine Buchstaben auf irgendwelchen Tests stehen, ist denen egal, so lange man ihnen nicht künstlich einredet, dass das was böses ist.
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Weil nicht jedes "nur getragene Gen" harmlos ist, sondern teils auch "nur Carrier"-Hunde Probleme haben, je nach Gendefekt.
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Drum schrieb ich ja phänotypisch gesund.
Und man sollte da doch dann bitte einfach auch mal unterscheiden und nicht alle Carrier in die "krank" Schublade stopfen.
Dass es beim MDR1 wohl zu Problemen kommen kann, ist halbwegs bekannt. Aber es gibt eine ganze Latte an Erkrankungen wo man die Welpenkäufer auf Grund der (eigentlich nicht existenten) Carrier "Problematik" künstlich hysterisch macht. -
Richtig. Aber da muss man eben auch differenzieren ... um bei meiner Rasse zu bleiben - mit einem CEA-Carrier hätte ich weniger "Probleme" als mit einem IGS-Carrier ... Aber da kann man sich ja schlau machen, seiner Rasse und der Erkrankung betreffend.
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Ich finde Carrier Hunde an sich nicht schlimm, auch in der Zucht nicht. Jedoch sollte es wohl grundlegend und zukünftig gedacht das Ziel sein, nicht immer weiter und immer mehr Carrier-Hunde zu produzieren und das betreffende Gen somit nicht auf lange Sicht aus der Zucht zu nehmen.
Weil, joa, wenn man testen kann, dann kann man ja immer und immer weiter munter Carrier produzieren und mit ihnen züchten. Aber das sollte ja nicht das langfristige Ziel sein.
Beispiel MDR1, da sollte es doch langsam mal in Richtung -/- komplett vermeiden und +/- nicht zwangsläufig immer weiter zu produzieren -
Das ist überhaupt nicht gut, denn der freiwillige Garantie-Akt
irgendeines Züchters hat keine rechtliche Wirkung.Genbedingte Erdefekte und-krankheiten laufen aber über
die Gewährleistung und sind rechtlich genau fixiert.
Das hat man mit dem neuen Verbrauchsrecht ja deshalb gemacht,
um die Rechte der Käufer zu stärken und nicht um dem Verkäufer
noch einen 'Bonus' zu geben und Deine Rechte aus der Hand zu geben.Eine vertraglich zugesicherte Garantie ist genau das: eine Garantie. Wieso soll die keine Wirkung haben?
Mit der Gewährleistung hat das nicht viel zu tun, denn die Gewährleistung hat ziemlich enge Grenzen. Beim Hund kommt da eigentlich nur die Rückabwicklung des Verkaufs in Frage oder man einigt sich auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Beides sind völlig andere Pflichten/Rechte als das oben Beschriebene.
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Rechte gibt irgendjemand aus der Hand, wenn der Züchter sich vertraglich zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet?
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Eine vertraglich zugesicherte Garantie ist genau das: eine Garantie. Wieso soll die keine Wirkung haben?
Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Rechte gibt irgendjemand aus der Hand, wenn der Züchter sich vertraglich zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet?
Weil im Ernstfall die Haftung des Züchter nicht ausgeschlossen
werden kann und diese über die 2-jährige Gewährleistung läuft.Die Garantie ist ein 'Kuhhande' zu Lasten des Käufers', sobald er
sich darauf einlässt.Mit der Gewährleistung hat das nicht viel zu tun, denn die Gewährleistung hat ziemlich enge Grenzen. Beim Hund kommt da eigentlich nur die Rückabwicklung des Verkaufs in Frage oder man einigt sich auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Beides sind völlig andere Pflichten/Rechte als das oben Beschriebene.
Der Hund wird nur über die Gewährleistung geregelt.
Kein Züchter dieser Welt kann eine Garantie geben.
Das ist unseriös.Nehmen wir mal an, es stehen nach Aussage einer T-Klinik
8000 € Kosten an plus sonst Kosten wegen einer Erbkrankheit
an und Du glaubst an die Garantie, hast Du schon mal das Problem,
den Züchter zu überzeugen, dass es unter seine Haftung fällt.
Egal wie, bist Du erst mal mit/ab 4000 € locker dabei, der Züchter
kann es sich raussuchen ob er zahlt oder nicht, bei Garantie wenn,
immer nur 50%.Die Gewährleistung stärkt das Recht des Käufers ganz anders,
indem Du, bei genetisch bedingten Sachen immer das Recht auf
Nachbesserung hast, soweit der Züchter aus Verschulden des
Züchters und Verpaarung zurückzuführen ist.
Hier zahlt der Züchter alles und nicht wie bei Garantie 50% oder
gar nichts und der Verkäufer bleibt auf den Kosten sitzen, zu 100%.
Interessant gerade in unserer heutigen Zeit von Schwarz/Vermehrer
aber auch Züchter-Zuchten.
Außerdem hast Du das Recht auf Ersatz, Minderung des Kaufpreises
oder Rücktritt vom Vertrag, je nach Fall und wie ein Gericht entscheidet.Die gegebene Garantie ist eine Farce, denn sie schließt die Gewährleistung
nicht aus.
Die Garantie wird nicht auf Hunde angewandt und ist völlig deplaziert.Den letzten Satz verstehe ich nicht. Welche Rechte gibt irgendjemand aus der Hand, wenn der Züchter sich vertraglich zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet?
Die Garantie ist eine freiwillige Sache von Herstellern, welche der Züchter
für sich ausnutzt, die aber auf Sachen angewendet werden und neben
der Gewährleistung laufen.
Welche Rechte Du aus der Hand gibst, wenn Du Dich an die 'Garantie gebunden
fühlst', habe ich oben beschrieben.
Mit der Garantie zahlst Du als Käufer immer drauf, notfalls 100% und verzichtest
auf z.B. Dein Nachbesserungsrecht, wo der Züchter u.U. alles übernehmen muss
nach Gewährleistungsrecht.
Ganz aus der Hand gibt man die Gewährleistung nicht, nur man muss eben wissen,
dass man sich 'rumdrehen' kann und den Züchter notfalls über Gewährleistung,
neben der Garantie, haftbar machen kann. Nur das wissen die Wenigsten und
genau darauf setzt ein unseriöser Züchter, wie man an Deiner Darstellung
beeindruckend sieht. -
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