Besitzerdaten im Impfausweis
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Ja, das mit der alten Regelung hatte ich oben schon geschrieben ...
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...Zumindest auf den ersten 4 Seiten habe ich das nicht gelesen, deswegn schreib ich es mal:
Bitte Eigentuemer und Besitzer nicht verwechseln!
Ein Besitzer ist noch lange nicht Eigentuemer!
Hier: nur weil ein Hund in meinem Besitz ist, bedeutet das nicht, dass er mein Eigentum ist (rechtlich erworben durch Kaufvertrag etcpp)Das kann durchaus mal Probleme geben!
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Das ist richtig. Es gibt ja auch die Vertragsform
der Besitzübertragung. Hast Du keinen KV, wird
die Beweislage fast unmöglich, außer der TA
hat den EU-Pass ausgefüllt und Dich als Besitzer
ausgefüllt. Idealerweise sollte das mit Tasso
übereinstimmen.
Deshalb habe ich den KV-Nachweis bei einem Hund
z.Zt. noch im Impfpass.
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