Nachbarshündin läufig,Odin wegsperren?

  • Hallo
    Neben unserem Grundstück, welches durch einen 1,50 m hohen zaun eingezäunt ist, wohnt meine Nachbarin mit ihrer Hündin. DIe beiden mögen sich, jedenfalls durch den Zaun. In NAtura durften sie leider nicht spielen, da meine Nachbarin (sorry) was ihre Hund berifft echt einen Dachschaden hat.(Odin wäre ja nicht der Richtige Umgang etc)
    Naja, nun meinte sie kürzlich, also wenn ihre Hündin läufig wird, dann müsste ich ja aufpassen und den Odin solange nicht in den Garten lassen, weil es ja sonst sein kann das er über den Zaun hüpft und ihre Hündin begattet.. Sie darf natürlich weiterhin in den Garten.
    Ich hab darauf nichts geantwortet, weil mir das nicht einleuchtet. Wenn ihre Hündin läufig ist darf mein Rüde (7 Mon) nicht mehr in den Garten?
    Muss sie dann nicht auf ihren Hund aufpassen? Wie seht ihr das?

  • Für mich ist das eine Sache der Gegenseitigkeit. Man sollte sich absprechen und ca. Zeiten ausmachen an denen sie ihre Hündin und an denen Du Deinen Rüden raus lässt.


    Sollte Dein Rüde sehr triebig sein, wirst Du schnell feststellen, dass Du mit Deinem Rüden ein größeres Problem hast als sie mit ihrer Hündin. Es gibt Rüden die heulen Tag und Nacht nach der Hündin und meist werden Rüden dann auch aggressiver ihren Rüdenkollegen gegenüber, denn das sind ja zu dem Zeitpunkt Konkurrenten.


    Es ist immer besser hier gemeinsam eine Lösung zu finden als die Meinung zu vertreten, wenn deren Hündin heiß ist, dann soll sie auch aufpassen. Ihre Hündin wird eher nicht Heulen sondern Dein Rüde und dann hast Du das Problem mit den anderen Nachbarn, die ihre Ruhe haben wollen.


    Liebe Grüße
    Ulli, die froh ist keine Hündin in ihrer Nachbarschaft zu haben ;)

  • Hallo oakfarm, :D
    natürlich kannst du deinen Hund noch in den Garten lassen. Allerdings würd ich ein Auge auf ih haben. Auch wenn es die Hündin deiner Nachbarin ist, die läufig ist. So hast du als Rüdenbesitzer auch eine Verantwortung. Klar muß deine Nachbarin auf ihre Hündin aufpassen, aber zu einem Deckakt gehören ja bekanntlich 2 Hunde. Und ich finde es immer schade wenn die ganze verantwortung auf die Besitzer der Hündin abgewälzt wird.
    Ich hab auch eine Hündin und dazu noch 3 nicht kastrierte Rüden. Meine Rüden hab ich in der Zeit der läufigkeit im Griff, mehr zu schaffen machen mir da die anderen Rüden aus der Nachbarschaft und deren Besitzer. :kopfwand: Die meist der Meinung sind, das sie ihren Rüden nicht an die Leine nehmen müssen, wenn ich ihnen mit einer läufigen Hündin entgegen komme.



    In diesem Sinne


    Liebe Grüße Gina

  • hy
    klar guck ich schon hin, und er ist ja dann auch nicht allein hier. da er aber für sein alter sehr gut gehorcht (HS sei dank) und die frau auch sonst immer nur an ihre hündin und sich denkt werd ich ihr echt nur entgegenkommen, wenn sie auch mitmacht.. schließlich hat ihr hund neulich versucht, den zaun zu untergraben, nicht meiner..

  • @ oakfram - Du als Besitzer mußt dafür sorgen, dass dein Hund keinen Schaden anrichtet. D.h. wenn dein Hund zu den Nachbarn bzw. auf fremde Grundstück geht bist du schuld, wenn etwas passiert. Egal, ob die einen Zaun haben oder nicht.


    Du kannst deine Hund also selbstverständlich in den Garten lassen. Du mußt aber auch sicherstellen, dass er das Grundstück nicht verlassen kann.

  • Hallo,
    also mir ist erst kürzlich im Park auch so was passiert.
    Kam eine läufige Hündin freilaufend daher (ich Raudi an der Leine) und ist mit Raudi rumgesprungen (soweit Raudi da an der Leine mitmachen konnte). Da meinte die Besitzerin zu mir, ich soll meinen Hund ja nicht von der Leine machen, da ihre Hündin läufig ist....
    Ja, geht´s denn noch? :kopfwand:
    Ihre läufige Hündin läuft frei und macht andere Rüden verrückt, aber wir Hundebsitzer mit männlichen Hunden müssen ja aufpassen, dass unsere Rüden nicht von der Leine gemacht werden...


    Ich seh das mal so, jeder Besitzer von einer läufigen Hündin ist da auch in der Verantwortung und kann seine Hündin während der Läufigkeit nicht einfach frei laufen lassen.
    Andererseits bin ich als Rüdenbesitzer auch in der Veranwtortung, dass mein Hund keine läufige Hündin "belästigt"...


    Das du deinen Hund jetzt auf einmal nicht mehr in der Garten lassen solltest, nur weil nebenan die Hündin läufig ist – würde ich schon mal gar nicht einsehen :irre: Dann dürfte doch die Besitzerin der läufigen Hündin ihre Hündin ja ebenso nicht mehr in den Garten lassen – denn die Hündin ist ja praktisch der "Auslöser" für das eventuelle Verhalten deines Rüden ;)


    Meinst du denn, das dein Odin über den 1,50 m hohen Zaun springen könnte/würde?
    Ich würde ihn anfangs einfach mal nicht alleine in den Garten lassen, sondern immer dabei sein und mal kucken wie er reagiert.
    Wenn er wirklich voll abdreht, kannst du ja evtl. mit deiner Nachbarin vereinbaren, dass ihr euch mit dem Hund in Garten lassen abwechselt...?
    Aber auf keinen Fall würde ich es einsehen, dass dein Hund gar nicht mehr in den Garten darf, aber ihre Hündin schon.


    Liebe Grüße!

  • Hallo,


    also ich denke auch das hier die Verantwortung bei beiden Seiten liegt.


    Würde einfach mal schauen wie sich dein Rüde im Garten, während er Läufigkeit von Nachbars Dame, verhält und ihn gegebenenfalls nur unter Aufsicht in den Garten lassen.

  • Wie schon gesagt, zu dem Deckakt gehören immer zwei und wenn man wie ich über so viele Jahre Rüden hatte, dann weiß man, dass die Hündin das kleinere Übel ist, denn die Hündin ist der ruhigere Part auch wenn sie abhauen könnte, so unterhält sie nicht die ganze Nachbarschaft mit ihrem Gesang, wie ein Rüde, der unbedingt zur geliebten Hündin will.


    Hier mit Aggression und Trotz zu reagieren halte ich für absolut falsch. Ihr werdet wahrscheinlich noch viele Jahre in der Nachbarschaft zusammen wohnen und dies ist sicher schöner in Freundschaft als im Streit.


    Egal ob Du mit dem einverstanden bist, wie die Nachbarin mit ihrer Hündin umgeht, es geht doch um Deinen Rüden und glaub mir, wenn der erstmal "Blut" geleckt hat und weiß, was da in seiner Nachbarschaft wohnt, dann ist mit Gehorsam schnell schluss und nur noch die Fortpflanzung zählt.


    Jeder will immer für sein Tier das Beste und man ist immer sehr schnell mit Beurteilungen, die ist aber viel egoistischer und die will immer im Recht sein und die macht das aber falsch und so weiter und so weiter. Es bringt nichts, sich mit solchen Beruteilungen noch mehr anzustacheln. Versuch wirklich, auch wenn es schwer fällt, sachlich an die Sache ran zu gehen und ggf. geht Dein Hundi mal etwas weniger in den Garten, ist doch immer noch besser als einen total gestressten, jammernden und sabbernden Rüden.


    Ich wünsch Dir von Herzen, dass Dein Rüde nicht sehr triebig ist und Du somit ganz wenig von der Hündin mitbekommst.


    LG
    Ulli

  • Klar kannst du deinen Rüden im Garten lassen, mußt allerdings dafür sorgen, daß er nicht über den Zaun geht. Das trifft allerdings auch für die Nachbarin zu; sie hat genauso dafür zu sorgen, daß ihre (hitzige) Hündin nicht zu euch rüber kann.


    Wie es schon gesagt wurde, beruht alles auf Gegenseitigkeit.



    Schönen tag noch

  • Auch ich habe ein ähnliches Problem mit meiner Hündin. Eigentlich macht sie keine Probleme. Ist bei Läufigkeit natürlich an der Leine. Und in den Garten kann kein Rüde unbemerkt. Bei mir sind es Nachbarn, die sich darüber beschweren, dass ich meine Hündin nicht kastrieren lasse. Sie wollen, dass ich möglichst nachts im Wald mit meiner läufigen Hündin spazieren gehe, damit ihre Rüden nicht verrückt spielen. Mein Rat die Rüden zu kastrieren wird empört zurückgewiesen.

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