Pflegevertrag von Privat zu Privat

  • sollte ich dann den Impfpass herrausgeben ?
    Eine Klausel die mich als Eigentümer festlegt trotz der Übernahme ?
    Einen Anwalt möchte ich nicht .
    Achso und wenn ich den Pflegevertrag zeitlich begrenze ? um danach neu zuverhandeln?

  • Ich hab mir jetzt hier alles durchgelesen und ganz ehrlich, solltest du einen Dummen finden, der sich auf den ganzen Unsinn einläßt, dann herzlichen Glückwunsch.

  • Noe!Wenn deine Mutter fuer dich die Hundesteuer bezahlt, sowie TA Kosten und Futterkosten, weil du finanziell gerade nicht kannst, gehoert ihr deshalb nicht der Hund....und hier spielt es keine Rolle, ob es Mami oder der Nachbar ist.


    Eigentum geht nicht einfach so ueber. Das klaert ein Vertrag oder ein Gericht, wenn notwendig.


    Muell der auf der Strasse liegt wird auch nicht dein Eigentum, nur weil du es aufhebst und mitnimmst nachdem ein anderer es weggeworfen hat.

    Jein...kurzzeitig magst du Recht haben...aber nach einer gewissen Zeit wenn der eigentliche Besitzer sich gar nicht mehr kümmert finanziell KANN das Eigentumsverhältnis sich schon ändern.
    Wenn ich mich ganz schwer irre tut mir Leid...dann wäre ich für Gesetzestexte dankbar die das festlegen :)

  • Bei einem Pflegevertrag müsstest du für die Kosten aufkommen die das Tier verursacht. Also Futter, Tierarzt, Versicherung, Steuer. Da du das aber nicht möchtest ist es kein Pflegevertrag mehr sondern ein Übernahmevertrag mit angreifbaren Klauseln, da du ja quasi den Wunsch hast den Hund da nach Gutdünken wieder wegzuholen. Alles was du da selber aufsetzt wird als Klopapier geeignet sein da es einfach nicht vor irgendwelchen Gerichten standhalten wird. Du möchtest Eigentümer bleiben? Dann übernimm die Pflichten und gut ist. du kannst oder willst diese Pflichten nicht? Dann übergib den Hund mit allen Rechten und Pflichten an den neuen Eigentümer und Besitzer.

  • Ichh weiß nicht ob dir das weiterhilft, habd gerade gefunden:


    Eigentümer bist du wenn der Hund dir rechtlich zugeordnet ist ( du ihn zb. mittels Rechtsgeschäft erworben hast), § 903 BGB


    Besitzer bist du wenn du die Sachherrschaft über den Hund hast. Der Hund sich also bei dir befindet und du den Umgang mit ihm hast. Dazu musst du nicht Eigentümer sein.
    Du kannst unmittelbarer Besitzer sein, § 854 BGB . Aber auch mittelbarer Besitzer § 868 BGB.


    Halter bist du, wenn du für die Erhaltung des Hundes in eigenem Interesse überwiegend aufkommst. Also Futter kaufst, Steuern zahlst, nötiges Zubehör anschaffst. Auch dazu müsstest du theoretisch weder Eigentümer noch Besitzer sein. Praktisch gesehen bist du aber eh gleichzeitig mindestens Besitzer.
    Der Begriff des Tierhalters ist im Gesetz nicht definiert. Da müsstest du in die einschlägige Literatur schauen besonders in einen Kommentar zum BGB unter dem § 833.



    Trotzdem verstehe ich nicht, dass sich die neuen Besitzer/Pflegestelle auf deine idee einlassen wollen. Wenn du dir nicht sicher bist dann such doch lieber nach einer anderen Stelle.


    Alles gute für den Hund!

  • Was hast du denn genau vor; willst du den Hund nur vorübergehend in Pflege geben oder soll das neue Zuhause auf Dauer sein?

  • Ja vieleicht kann mann ja auch die Überschrift Pflegevertrag weglassen .
    Muss doch möglich sein eine solche Vereinbarung zu treffen .

    Du kannst vereinbaren was auch immer du möchtest..und solange du jemanden hast der das mitspielt wird es auch keine Probleme geben.
    Nur kommt der Tag und du willst deinen Hund zurück und der "Pfleger" sagt nein oder nur gegen Übernahme der entstandenen Kosten (und das kann nach Jahren dann einiges sein) hast du halt wenn es drauf ankommt schlechte Karten...gerichtlich durchsetzen kannst du es eben im Zweifelsfall nicht


    ICH würde mich auf solche Scherze nicht einlassen..entweder ich pflege einen Hund (weil der Besitzer erkrankt oder im Urlaub ist) gegen Bezahlung+ Erstattung der Kosten oder ich übernehme einen Hund (geschenkt oder gegen Bezahlung) und habe dann alle Kosten aber eben auch das Eigentumsrecht...entweder oder eben

  • Ja vieleicht kann mann ja auch die Überschrift Pflegevertrag weglassen .
    Muss doch möglich sein eine solche Vereinbarung zu treffen .

    Möglich ist das nur wenn du einen Deppen findest der sich drauf einlässt und dir dann im Fall der Fälle den Hund freiwillig wieder gibt, weil er glaubt das wäre rechtlich in Ordnung.



    Sorry, aber entweder ich beteilige mich an den Pflichten, dann habe ich auch Rechte. Oder halt keine Pflichten, dann auch keine Rechte.

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