Pflegevertrag von Privat zu Privat

  • Als Pflegestelle kann man übrigens auch immer auf die Idee kommen den Besitzer des Hundes den man da pflegt mal auf Kostenübernahme zu verklagen. Spätestens wenn du den Hund zurück haben willst und der Halter dies nicht möchte, wird es dazu kommen und dann siehst du alt aus.

  • Ja vieleicht kann mann ja auch die Überschrift Pflegevertrag weglassen .
    Muss doch möglich sein eine solche Vereinbarung zu treffen .

    Das sowieso; es heißt dann in etwa: Übertragung der Halterschaft von Privat
    an Privat z.B. Verträge kann man gestalten wie man will, solange man sich
    an das BGB hält.
    Ich schau mal nach, sobald ich Zeit habe.
    Darin ist alles geregelt, auch Rückgabe.
    Dann können wir über PN u.U. weiter sehen.


    Dein Link trifft es noch nicht. Es gibt 1000 Verträge in der Art und macht die Sache so schwierig.

  • Über einen großen Zeitraum.Ich gebe meinen Hund in Pflege ,möchte aber
    keine Versicherung Steuern ,Tierarzt kosten übernehmen müssen ,Worauf muss ich achten um mein Eigentum (Hund ) nachweisen zu können ?

    Finde ich schwierig.
    Alle Rechte am Hund behalten wollen, aber keine Pflichten haben.
    Auch wenn sich da rein juristisch ein entsprechender Vertrag aufsetzen ließe ...

  • Ein Vertrag ist so lange rechtlich bindend, wie sich beide Parteien daran halten. Wenn eine Partei das nicht mehr will, dann geht es vor Gericht und da wird dann geschaut, inwiefern der Vertrag rechtens ist.
    Szenario: Du willst nach 2 Jahren den Hund zurück, weil du ihn halt zurück willst und weil Du laut Vertrag das Recht dazu hast. Die "Pflegestelle" sagt "Nö" und zeigt Dir die rausgestreckte Mittelkralle. Dann musst Du klagen (und zahlen!), dass sie Dir den Hund wieder geben. Vor Gericht wird dann eine Entscheidung getroffen, die könnte lauten: Ja, du kriegst ihn zurück, aber erst zahlst Du alle bis dahin entstandenen und üblichen Kosten oder: Dein Vertrag ist absolut nichtig und die Pflegestelle sind Eigentümer und Du hast gleich gar keine Rechte mehr.
    Selbst wenn Du anteilige Kosten übernimmst, heisst das nicht, dass Du dadurch mehr Rechte erwirbst, wenn Du nicht noch die anderen entstandenen Kosten nachzahlst.


    Thema Impfpass behalten: Super Sache, weil die Pflegestelle dann mit dem Hund weder zur Hundeschule kann, noch zu Ausstellungen/Messen/Treffen, noch in eine Hundepension, noch über eine EU-Grenze. Denn überall dort ist Tollwutschutz Pflicht und muss kontrolliert werden.
    Für die Pflegestelle ist das aber auch eher so ein mäßiges Problem, die gehen einfach zum Tierarzt und lassen einen neuen machen. Mit ihrem Namen und einer neuen Impfung. Das Problem hat dann eher der Hund, der einmal mehr als nötig geimpft wird/wurde.


    Vertragsfreiheit herrscht in Deutschland nur solange, wie beide Seiten sich daran halten, vor Gericht wird dann immer geprüft, ob der Vertrag eine Seite zum Beispiel massiv benachteiligt (was Deine Idee mit einschliesst) und dann wird eben ein Richter entscheiden, ob das Bestand hat.

  • Ich kann mich den anderen da nur anschließen. Das funktioniert nicht, was du vorhast. Die einzige Möglichkeit wäre, vom Anwalt einen wasserdichten Vertrag aufsetzen zu lassen, aber auch hier wirst du Abstriche bei deinen Anforderungen machen müssen, damit man das Geschriebene im Zweifel dann auch durchsetzen kann.


    Selbstzusammengeschriebenes kann man erfahrungsgemäß in der Pfeife rauchen, wenn da solche einseitigen oder nicht rechtmäßigen Forderungen stehen. Habe ich mehrfach erlebt. Sei es der Züchter, der seine Hündin nur unter der Bedingung verkauft hat, noch einen Wurf mit dieser machen zu können (der Käufer war selbst Anwalt, hat den vom Züchter selbst aufgesetzten Kaufvertrag achselzuckend unterschrieben und die Hündin dann kastrieren lassen - so viel zum Thema die anderen sind ja einverstanden).
    Oder wie in meinem Fall (hier wollte auch die Vorbesitzerin Eigentümer bleiben und hat sich rechtlich da was zusammengereimt): Anfangs nimmt man solche Vereinbarungen vielleicht noch hin, weil man es nicht besser weiß, den Hund unbedingt behalten will oder vielleicht auch tatsächlich einverstanden ist. Irgendwann kommen aber die Unstimmigkeiten und man ist doch nicht mehr ganz überzeugt von der Sache. Und wenn der andere dann noch eindringlich auf sein vermeintliches Recht pocht, wird man erst recht grantig und überdenkt die ganze Sache noch mal.


    Es steht ja auch der anderen Seite frei, deinen "Vertrag" durch einen Anwalt prüfen zu lassen und dann siehst du alt aus, wenn du den Hund doch zurück haben willst. Vor allem wird es dann im Zweifel richtig teuer. Ein Brief vom Anwalt mit der Forderung auf Rückgabe (wie ich ihn bekommen habe) kostet nämlich auch ein bisschen was. Will man dann noch klagen, kostet das richtig was. Vor allem, weil es eigentlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird und du auf allen Kosten sitzen bleiben wirst. Darum wird einem auch jeder Anwalt in so einem Fall vom Klagen abraten. Ich hatte jedenfalls ganz schnell meine Ruhe vor der Vorbesitzerin meines Hundes, nachdem sie beim Anwalt war, um ihr vermeintliches Eigentum zurückzuholen...

  • Die einzige Möglichkeit wäre, vom Anwalt einen wasserdichten Vertrag aufsetzen zu lassen, aber auch hier wirst du Abstriche bei deinen Anforderungen machen müssen, damit man das Geschriebene im Zweifel dann auch durchsetzen kann.

    :bindafür: Jap.
    Zumindest hilft das einem selbst, Du hast dann wirklich alles getan was Du tun kannst.


    Es ist enorm schwer sich von einem Tier trennen zu müssen.
    Hast Du keine Möglichkeit, die Pflegestelle zu bezahlen?
    Ein Bekannter von mir hat (vor langer, langer, Laaanger Zeit) mal etwas ähnliches wie Du probiert, er ist ein paar Jahre ins Ausland und wollte den Hund nicht mitnehmen.
    Schlussendlich hat er ihn dann doch dort gelassen wo er ihn hingegeben hat, Hund ging's super dort und er wollte ihn nicht nochmal aus seiner gewohnten Umgebung rausreissen.


    Gibt es auf Deine gewünschte Art nicht auch Probleme mit der Versicherung?
    Haftet der Besitzer oder der Inhaber?


    Wenn die andere Partei einverstanden ist, macht's doch wie anno dazumal per Handschlag.
    Da ist nichts Falsches dabei.

  • Die Sache ist schon nicht ganz 'ohne', da habt ihr Recht.


    Und wenn ich mal alle Verträge weglasse, frage ich mich auch,
    wenn ich Jahre abwesend sein will/muss, ob es nicht besser
    ist, den Hund ganz in gute Hände zu geben per KV. Alles andere
    macht Schwierigkeiten, denn der Hund ist eben nicht per' se
    eine Sache und es hängen eben doch Emotionen dran.


    So wird die Bindung des Übernehmenden stark und stärker, der
    der ihn Jahre nicht hat, ist abgeklärt und kann auf den Hund
    verzichten. Das was jetzt emotional passiert ist verständlich
    aber auch nur 'temporär' und tut bei Verkauf des Hundes 'weh',
    gar keine Frage, aber das vergeht.
    Andererseits ist so ein Vertrag immer eine Unsicherheit für den Übernehmenden, der dann auch noch alle Kosten tragen darf.


    Im Tierschutz sind solche Verträge zwar da, aber auf immer und
    ewig ausgelegt. Ein zurück des Tieres ist nur gegeben bei schweren
    Verstößen wie Mißhandlung, Verwahrlosung u.a. was gegen TschG ist.
    Hier aber ist es völlig privat und alles unsicher; der Abgebende eher auf
    sein eigenes Wohl bedacht.


    In dieser Branche wechseln täglich Hunde die Besitzer und keiner fragt
    ob es weh tut. Das muss jeder mit sich allein abmachen, insofern
    wäre eine saubere Abgabe per KV eine klare und faire Regelung für
    beide Teile.

  • Wenn ich keinen anderen Ausweg sehe und meinen Hund behalten möchte, würde ich diesen weg wählen.


    Andere nutzen Verwandte oder Freunde, da macht man ja auch kein großes Getröte.

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