Pflegevertrag von Privat zu Privat

  • Auf ein ganzes Leben möchte ich das auch nicht auslegen ,"
    aber ein zwei Jahre sollen es schon sein.
    Bin kein Menschen oder Hunde Quäler ,nehme durchaus Rücksicht und und habe keine weltfremden Vorstellungen was die Hundehaltung betrifft .

  • Bei Dog Sharing hast du trotzdem noch Pflichten, wie der Name schon sagt teilst du dir den Hund mit jemanden. Du gehst trotzdem noch mit ihm raus und paar Tage ist er immer noch bei dir, und soweit ich das verstanden teilt man sich auch die Kosten, bestimmt kann man sich auch anderes einigen. So wie ich das verstanden habe möchtest du keine Pflichten mehr. Also eigentlich wäre das ja was ganz anderes als du eigentlich wolltest, da würde ich doch lieber zum Anwalt und ein wasserfesten Vertrag aufsetzten, außer natürlich es kommt Dog Sharing wirklich in Frage.

  • Wieso willst du deinen Hund jetzt für zwei oder mehr Jahre weggeben und nach dieser Zeit den Hund nochmal rausreißen und zurück nehmen? Glaubst du ernsthaft, dein Hund wird sich nach so langer Zeit freuen, von seinem neuen Herrchen getrennt zu werden?

  • Ich habe das anders verstanden.
    Ich habe das so verstanden, dass diese zwei Jahre sicherstellen sollen, dass der Hund ein gutes Zuhause hat und der Hund danach vollständig übereignet werden könnte.


    Nur um Missverständnisse bereits im Vorfeld zu vermeiden:
    Ich halte diese ganze Geschichte für höchst zweifelhaft und würde niemals wieder einen Pflegevertrag unterschreiben und jemand Drittem so viel Macht über ein Lebewesen geben, das in meiner Obhut lebt.

  • Meine Laienmeinung dazu: wenn du weiterhin alle Rechte an dem Hund behalten willst, wirst du die Pfleger bezahlen müssen für Ihre Dienste.


    Ansonsten können Sie dich problemlos nach Rückgabeforderung auf eine Aufwandsentschädigung verklagen. An sich waren sie ja quasi eine möglicherweise Jahrelange Pension!


    Die Art Vertrag, die du willst gibt es einfach nicht. Selbst wenn ihr nun die Kosten teilt, können Sie dich nach Rückgabe immernoch auf den Rest verklagen (aber bei einer 50/50 Zahlung sind zumindest die Chancen größer das du den Hund überhaupt behalten kannst).


    Steuern und Versicherung (Haftpflicht) darfst du übrigens wohl gar nicht selber weiterbezahlen. Spätestens nach 6 Monaten dauerhaften Aufenthalts muss der Hund mMn in der Stadt angemeldet sein, in der er lebt. Wenn ihr nicht in der gleichen Gemeinde lebt, müssten ihn also die neuen Halter anmelden. Ähnlich bei der Haftpflichtversicherung - die meisten Versicherungen schließen eine dauerhafte Fremdbetreuung aus und müssten somit wohl eine eigene Versicherung abschließen.
    (Es wird bei beiden Dingen bestimmt irgendwelche Ausnahmen geben, aber da würde ich wirklich bei der Gemeinde und Versicherung nachfragen).

  • Ich habe das anders verstanden.
    Ich habe das so verstanden, dass diese zwei Jahre sicherstellen sollen, dass der Hund ein gutes Zuhause hat und der Hund danach vollständig übereignet werden könnte.

    Achso, ich habe es so verstanden, dass der TE den Hund (aus welchen Gründen auch immer) für eine längere Zeit (mindestens 1 bis 2 Jahre wurde geschrieben) in Pflege geben möchte und dann irgendwann zurückholen möchte.
    Wer hat denn zwei Jahre Probezeit, das ist doch völliger Unsinn.
    Wie schon geschrieben wurde: Hund verkaufen und im Vertrag Vorkaufsrecht mit festgelegter Summe festlegen. Oder eben den temporären Halter als Sitter deklarieren und alle Kosten bezahlen :ka:


    Ansonsten gibt es noch als dritte Variante due bereits angesprochene Co-Ownerschaft. Da wird aber wahrscheinlich festgelegt, dass sich beide Parteien gleich viel um den Hund kümmern, oder nicht? Und inwiefern sich da nicht doch Streitigkeiten ergeben können, müsste ein Anwalt prüfen. Und ein Anwalt ist hier nicht gewünscht ;)


    Ich halte diese ganze Geschichte für höchst zweifelhaft und würde niemals wieder einen Pflegevertrag unterschreiben und jemand Drittem so viel Macht über ein Lebewesen geben, das in meiner Obhut lebt.

    Da bist du nicht die einzige ;)

  • An sich will er sich ein 'Hintertürchen' offen halten,
    falls es dem Hund schlecht geht, dass er ihn in Jahren
    wieder problemlos zurück bekommt.


    Nur das kann ich im KV unter sonst. und Vorkaufrecht
    auch formulieren.
    Es kann ja auch mal was auf Seiten des Käufers eintreten,
    wo der Hund weg muss, auch deshalb behält man sich ein
    Vorkaufsrecht vor.
    Der Hund käme dann zum 'Zeitwert' zurück, ganz kostenlos
    wird es nicht gehen, aber billiger als Anwalt und Gericht.

  • Aber setzt ein Vorkaufsrecht nicht voraus, dass der Pfleger/Käufer den Hund abgeben will? Bisher hatte ich das so verstanden, dass der Hund kostenlos irgendwo geparkt werden soll, um ihn nach 1 oder 2 Jahren auch entgegen dem Willen des Pflegers/Käufers zurückfordern zu können. Auch über "schlecht gehen" kann man im konkreten Einzelfall durchaus unterschiedliche Ansichten haben.


    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass irgendeine Art von Vertrag, bei dem die eine Partei alle Rechte, die andere nur Pflichten hat, im Härtefall vor Gericht Bestand hat. Egal, ob das nun Kauf- oder Pflegevertrag, Dog-Sharing oder sonstwie genannt wird. Solange der Pfleger/Käufer mitspielt, ist alles in Butter. Aber wer kämpft nach einem Jahr oder mehr nicht um "seinen" Hund?

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