Bin Hundesitter und wurde bei Beißerei gebissen
- Haderun
- Geschlossen
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Habe da mal eine Frage zu der Aussage die vorher getroffen wurde:" Betreut man Hunde bei sich zu Hause, braucht man ne Zulassung."
Ich habe auch grad einen Gasthund den ich für meine Nachbarin und Freundin unentgeltlich bei mir aufgenommen habe.
Der Hund ist nicht stubenrein (behindert), er ist Zwingerhaltung nicht gewohnt - sie hat momentan im Haus auch Welpen da sie %11 hat und gewebrlich züchtet.. Sie wollte nicht daß der Hund ins Tierheim kommt bis die rechtlichen Sachen geklätt sind hab ich den Hund kurzerhand zu mir genommen um ihr bissl Arbeit/Streß abzunehmen .Hier im Dorf sind mehrere Hundezüchter und da wir Hühner halten, Papageien und einen Hund halten, schaut halt unangemeldet auch bei uns das Vet- Amt mal vorbei wenn sie wieder die Runde im Dorf machen.
Kann ich da jetzt Ärger bekommen ? Ich habe kein Hundegewerbe angemeldet (habe einen Dobi - züchte nicht) - meine Hühnerhaltung ist angemeldet aber dank "Liebhaberei" muß ich nur melden daß ich welche habe, aber das finanzamt interessiert sich nicht dafür wenn ich mal Eier verkaufe da ich mehr Kosten habe durch Haltung als daß es Gewinn abwirft. Für die Hundepflege fließt auch kein Geld - bei Fragen/Problemen ist auch meine Nachbarin sofort zur Stelle.
Hier aufm Land hilft man sich halt gegenseitig - möchte ich in Urlaub fahren, dann kümmert sie sich auch selbstverständilich um meine Tiere....Falls es da pot. Ärger geben würde, dann sollte ich wohl beim klingeln der Damen nicht aufmachen...
Muß ich mich jetzt verstecken oder kann ich den Damen normal die Tür aufmachen falls die mal wieder ihre Tour machen ? Waren schon seit langem nicht mehr da - ein Besuch wäre eigentlich wieder fällig da sie normalerweise alle 3-4 Monate mal vorbeischauen. Die Hundesteuer bezahlt meine Freundin - ich paß halt nur unentgeltlich auf ihn auf bis sie entweder die Welpen verkauft hat/draußen halten kann oder bis das Gericht entscheidet was mit dem Hund passiert . Das mit em Gericht ist ne andere Geschichte - bissl kompliziert und bitte hier nicht diskutieren .
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Ich habe auch grad einen Gasthund den ich für meine Nachbarin und Freundin unentgeltlich bei mir aufgenommen habe.das ist das zauberwort. probleme kannst du erst bekommen, wenn du es gewerblich machst und geld dafür nimmst.
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Dann sind wir wieder bei der Körperhaltung des Hundes.Vorausschauend Gassie gehen, Körperhaltung erkennen und verstehen. Rechtzeitig reagieren.
Und wie reagiert man da, wenn jede Menge Idioten rumrennen, die weder ihren Hund rufen noch sich interressieren was der tut?
Wenn du an der Körperhaltung zwar siehst, dass der Hund auf Krawall gebürstet ist, er sich aber eben NICHT vertreiben lässt.
"Sie wird dich schon nicht fressen" hat der letzte Trottel herablassend zu mir gesagt.
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Wenn du an der Körperhaltung zwar siehst, dass der Hund auf Krawall gebürstet ist, er sich aber eben NICHT vertreiben lässt.
Der lässt sich vertreiben, glaube es mir.
"Sie wird dich schon nicht fressen" hat der letzte Trottel herablassend zu mir gesagt.
Kurz bevor sein Hund den ersten heftigen tritt bekam
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Kurz bevor sein Hund den ersten heftigen tritt bekamHoffentlich kommst du damit nicht mal an den falschen Hund.
Ist nicht böse, sondern ernst gemeint. -
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Hoffentlich kommst du damit nicht mal an den falschen Hund.Ist nicht böse, sondern ernst gemeint.
Das würde ich danach dann schon merken
Zum Glück brauchte ich noch nicht zutreten, würde es bei Bedarf zum Schutz machen. -
Mir ging es um die falsche Aussage, dass man einen Gewerbeschein braucht.Und den braucht man eben nicht, solange man nicht wenigstens zu den Kleinunternehmern gehoert!
Den Gewerbeschein braucht man wenn man die geringfügige Tätigkeit als Selbstständiger ausübt. Da gibt es auch eine Version für geringfügig tätige Selbstständige.
Einen Minijob anmelden kannst du nur, wenn du der Angestellte von jemand bist, da meldet dich dann der Arbeitgeber an, nicht wenn du selbstständig eine Dienstleistung anbietest.
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Hoffentlich kommst du damit nicht mal an den falschen Hund.
Oder an den falschen Halter, der dann zurücktritt.
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Den Gewerbeschein braucht man wenn man die geringfügige Tätigkeit als Selbstständiger ausübt. Da gibt es auch eine Version für geringfügig tätige Selbstständige.
Einen Minijob anmelden kannst du nur, wenn du der Angestellte von jemand bist, da meldet dich dann der Arbeitgeber an, nicht wenn du selbstständig eine Dienstleistung anbietest.
Dagegen hab ich auch nichts gesagt. Es gibt aber eben beide Moeglichkeiten. Sprich neben dem Gewerbe auch die Minijob-Variante.
Als Selbststaendige und Minijobberin habe ich den ganzen Krempel durch, Teil der Ausbildung wars auch...
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