Bin Hundesitter und wurde bei Beißerei gebissen

  • es ist im übrigen auch hier so das man erst ab einer gewissen jährlichen Summe an Einnahmen ein Gewerbe anmelden muss. Bestimmt nicht weil man zweimal die Woche Gassi geht.

  • Witzig wird, wenn die Haftpflicht auf die Tiersitterin zukommt und wegen ihrer Fahrlässigkeit das Geld wieder sehen will.
    Ohne Betriebshaftpflicht und Sachkunde hat sie dann ein Problem.

    Naja, als richtiger Hundsitter, sollte man in diesem Fall eh den Ball flach halten (u.a. Stichwort Schwarzarbeit). Aber als Freundin/Nachbarin/Bekannte, die ab und an mit dem Hund rausgeht, ist man durch die Hundehaftpflicht abgedeckt. Die TE hat ja nichts näher dazu geschrieben, was auf sie zutrifft.

  • Wenn man mit Hund unterwegs ist, kann es immer zu Raufereien kommen ( kann, muss nicht).
    Wenn man dann eingreift - und da muss jeder in der Situation entsprechend beurteilen ob es nun wirklich nötig ist- kann es passieren das man verletzt wird. Dieses Risiko geht man ein, wenn man Hunde trennen will und sollte dann auch damit klar kommen. Ist passiert, ist blöd, aber war absehbar. Und ehrlich: die Polizei hat hoffentlich wichtigeres zu tun, als bei jeder Rüdenprügelei auf der Matte zu stehen.
    Erwachsene Menschen sollten doch wohl in der Lage sein, Konsequenzen ihres Handelns eigenverantwortlich zu tragen.

  • Der TE geht mit dem Hund einer Bekannten Gassi um ihr einen Gefallen zu tun. Dafür braucht man keinen Gewerbeschein noch sonst irgende..

    wo steht das denn? Habe ich zumindest hier in dem Thread nicht herauslesen können, dass die Te dies ohne Bezahlung für einen Bekannten macht!

  • es ist im übrigen auch hier so das man erst ab einer gewissen jährlichen Summe an Einnahmen ein Gewerbe anmelden muss. Bestimmt nicht weil man zweimal die Woche Gassi geht.


    Stimmt so nicht.
    Du musst es ab einer bestimmten Summe versteuern.
    machst du es regelmäßig und wirst dafür bezahlt, ist es gewerblich und muss angemeldet werden, auch wenn es nur ein Kleinstgewerbe ist.


    Und genau auf Grund solcher Vorfälle und der genauen Einordnung dieser, sollte man solche Dinge im Vorfeld deutlich klären und sich da nicht irgendwie auf halbgare Sachen einlassen.
    Entweder bin ich ein Kumpel der Gassi geht oder ich bin bezahlter Dogsitter, rechtlich gibt es nichts dazwischen und um sich Ärger zu ersparen - sowohl als Besitzer, als auch als Gassigeher - sollte man sich da im Vorfeld auf etwas einigen.

  • Eigentlich ist es ganz einfach; wenn ein Hund irgendwen oder irgendwas verletzt, muß die Versicherung des Halters zahlen.
    Ob sie in diesem Falle die volle Rechnung begleichen müßte, glaub ich allerdings nicht.


    Wie ist es denn nun; wurde der Vorfall der Versicherung gemeldet?


    Fragen werden hier ja nur sehr dürftig beantwortet.

  • Vorstellung?! ;)

    Sorry, bin kein Stalker. :ugly:

    Wenn man mit Hund unterwegs ist, kann es immer zu Raufereien kommen ( kann, muss nicht).
    Wenn man dann eingreift - und da muss jeder in der Situation entsprechend beurteilen ob es nun wirklich nötig ist- kann es passieren das man verletzt wird. Dieses Risiko geht man ein, wenn man Hunde trennen will und sollte dann auch damit klar kommen. Ist passiert, ist blöd, aber war absehbar. Und ehrlich: die Polizei hat hoffentlich wichtigeres zu tun, als bei jeder Rüdenprügelei auf der Matte zu stehen.
    Erwachsene Menschen sollten doch wohl in der Lage sein, Konsequenzen ihres Handelns eigenverantwortlich zu tragen.

    Naja, es war ja nicht nur eine harmlose Rüdenpöbelei. Es gab Personenschaden. Evtl. stünde hier sogar Körperverletzung im Raum... Zudem war die Ridgeback-Halterin wohl unkooperativ. Da WIRD die Polizei kommen, wenn sie gerufen wird!

  • Eigentlich ist es ganz einfach; wenn ein Hund irgendwen oder irgendwas verletzt, muß die Versicherung des Halters zahlen.

    Es ist einfach, wenn man weiß welcher Hund verletzt hat und ob man es nachweisen kann. So ist es müßig darüber zu diskutieren. Vermuten kann jeder und es wird nicht nach Vermutungen gerichtet. :/

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