Bin Hundesitter und wurde bei Beißerei gebissen

  • Welche Berufsunfähigkeit? Die TE macht es doch nicht gewerblich... :ka:

    Auch wenn sie nicht gewerblich Hundesitterin ist (und besonders dann!), kann sie doch berufsunfähig werden! Das eine hat doch mit dem anderen gar nichts zu tun.
    Stell dir einfach vor, sie hätte einen Bürojob, bei dem sie am Computer sitzt und beide Finger bleiben steif...das kann dann zur Berufsunfähigkeit führen...

  • Aufgrund des anschließendem Verhaltens der RR Halterin - und zwar ausschließlich deswegen - hätte ich die Polizei wohl auch gerufen.

    Im Nachhinein ist es halt immer gut wenn dieser Tipp kommt. Aber wenn man mit stark blutenden Händen und einem blutenden Hund irgendwo steht und sich der Kontrahent ohnehin schon aus dem Staub gemacht hat, ist es meiner Meinung nach natürlich, dass man sich dann nicht erst hinstellt und auf die Polizei wartet. Man will halt sämtliche Wunden versorgt wissen.


    Der Polizeizug ist abgefahren. Ausserdem von wem will denn die TE irgendwas einfordern, wenn sie weder Personalien noch irgendwelche anderen Adressen hat. :ka: Sie bleibt so oder so auf den Kosten sitzen.

  • Die hätte die Spurensicherung rufen müssen. Normale Streifenpolizisten haben meines Wissens kein Spurensicherungset mal eben so dabei.


    Vielleicht wäre ein Gebissabdruck da noch sinniger als DNA; die ohnehin durch das Blut der TE stark verfälscht wären.


    Aber da sind wir im Reich der CSI Märchengeschichten.

  • Was sagen denn die Besitzer von Hugo dazu? Haben die schon Kontakt mit ihrer Versicherung aufgenommen? Hat man ihnen da noch Ratschläge gegeben?


    Und Speichelproben bei so einem Vorfall ... Ich denke eher nicht. Hier wurden mal Autos zerkratzt. Eine zerschlagene Flasche vor einem der Wagen passte von den Spuren her genau zu den Kratzern. Kommentar der Polizei: "Ja, sieht passend aus. Aber das auf Fingerabdrücke zu überprüfen ist absolut sinnlos."


    Zu der Sittertätigkeit: Das kann doch durchaus noch unter Nachbarschaftshilfe / Gefälligkeit fallen. Wenn da jetzt nicht Unsummen mit verdient werden oder es quasi eine dauerhafte Pflegestelle ist. Sowas ist per Gesetz von der Schwarzarbeit genau abgetrennt.

  • Auch wenn sie nicht gewerblich Hundesitterin ist (und besonders dann!), kann sie doch berufsunfähig werden! Das eine hat doch mit dem anderen gar nichts zu tun.Stell dir einfach vor, sie hätte einen Bürojob, bei dem sie am Computer sitzt und beide Finger bleiben steif...das kann dann zur Berufsunfähigkeit führen...

    Jo, klar. Aber steht 1. nicht fest, ob da was dauerhaft geschädigt bleibt und 2. sollte einem eigentlich klar sein, wenn man in sowas seine Finger steckt, dass man eben Löcher risikiert und dementsprechend 3. wenn man sich ein bisschen mit Hunden beschäftigt hat, klar sein, dass sowas immer mal vorkommen kann und dementsprechend sich 4. vorher mal ein bisschen überlegen, wie und ob so ein Fall abgedeckt wäre.
    Tja. Und wenn man drauf pocht, dass das ja in der Haftpflicht von Hugo abgesichert ist, sich aber irgendwie oder warum auch immer davor windet, die Haftpflicht von Hugo sich drum kümmern zu lassen, wer da jetzt was zu bezahlen und verantworten hat, sorry - was soll man dazu sagen?


    Es sind Hunde, die haben 42 Zähne.


    In solchen Fällen kann übrigens die Haftpflicht dem Sitter auch grobe Fahrlässigkeit unterstellen, weil er abgeleint hat. Und dann wäre es ein Fall für die eigene Geldbörse... auch die Verletzungen vom Sitterhund...


    Von daher - vorher absichern. Sind halt Hunde. :ka:

  • Wissen können wir es nicht, wie die Polizei gehandelt hätte...


    Als ehemals Betroffener sag ich dir, die hätten die Daten aufgenommen, gefragt ob wer Anzeige erstatten will, belehrt, dass das unter den Umständen eigentlich sinnlos ist, wären wieder gefahren und hätten das ganze den Versicherungen überlassen.

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