Was steckt drin?

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    Hi


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    • Das ist ja mal wieder eine lustige neue Vorschrift, und vor allem: wer will da denn wie irgendwas überprüfen, bei Hunden ohne Papiere?


      Ich hätte da auch noch ein schräges Beispiel: Die beiden Rüden hier...





      ...waren Vollbrüder. Gleicher Wurf, gleiche Eltern.


      Wäre schon irgendwie drollig gewesen, mit denen gemeinsam bei einer Behörde aufzukreuzen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ich wette, das hätte uns kein Mensch geglaubt!

    • Das ist ja mal wieder eine lustige neue Vorschrift, und vor allem: wer will da denn wie irgendwas überprüfen, bei Hunden ohne Papiere?

      So "neu" ist das nicht. Eine endgültige Überprüfung findet in der Regel phänotypisch durch den Amtsvet statt, wenn bedründeter Verdacht besteht. Bei Feld-, Wald- und Wiesen-Lumpi interessiert es niemanden, ob du Schäfimix, Labbimix, Münsterländermix, oder sonstwas für einen Mix angibst. Oft reicht eine Rasse als Angabe aus. Ich würde dabei, wie hier ja bereits gesagt wurde, nur nie von mir aus irgendwelche Rassen angeben, welche eventuell irgendwo als gefährlich oder kritisch (oder "Hunde bestimmter Rasse gemäß LHundG) gelten. Dann ist es halt kein Kangal-Mix sondern ein Husky-Mix, fragt keiner mehr nach, interessiert auch keinen. Wenn du nichts Schriftliches hast, wo eine Rasse drin steht (Kaufvertrag, Impfpass), dann bist du bei der Angabe im Steueramt sozusagen frei. Du kannst natürlich auch ein Foto mitbringen und die Verwaltungsmitarbeiter raten lassen, wenn du garkeine Ahnung hast, das ist auch legitim.
      Problematisch wird es nur, wenn der Hund nach Listenhund aussieht, denn da kommt man mit der Aussage "Ist aber nen Boxer-Labrador-Mix" je nach Kommune nicht weiter. Dann wird der Hund dem Amtsvet vorgestellt und der entscheidet, was es ist.

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