Konsequenzen nach Hundebiss ?
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Guten Abend!
habe mich gerade hier registriert um Meinungen anderer Hundemenschen zu einem Beißvorfall zu hören.
Vor ca 3 Wochen stehe ich mit einer Bekannten vor meinem Haus als ein Nachbar mit seinem kleinen Mischling (irgendwas Terrierartiges, etwa 45cm groß) vorbei läuft. Der Hund ist etwas "schwierig" bzw. pöbelig , null erzogen und gerne mal auf Krawall gebürstet . Herrchen ist meist eher mit telefonieren beschäftigt und lässt den Hund machen was ihm beliebt. Die Flexi ist voll ausgefahren und so werden andere Hunde angegangen, Fahrradfahrer gejagt ect. Finde ich persönlich nicht toll aber auch nicht besonders tragisch bisher.
Bis zu diesem Tag. Er läuft auf uns zu , wir haben ihn nicht einmal beachtet und waren von ihm abgewendet - da passierte es ohne Vorwarnung und ohne ersichtlich Grund - der Hund springt meine Bekannte an und beißt unerwartet zu.
Meine Bekannte hat sofort aufgeschrien und einen Satz zurück gemacht und der Mann zog seinen keifenden Hund zurück. Sie sagte sofort er habe gebissen und es tut weh - sehen konnte man nichts da die Hose unbeschadet war. Den Mann ließ das völlig kalt, sein Hund war mittlerweile völlig außer sich und er fand das noch zum Lachen und meinte noch so schlimm kanns nicht sein und ging seines Weges.
Wir waren beide total überrascht, sind dann erstmal ins Haus und tatsächlich zeigte sich unter der Hose eine Bisswunde - schon rot-blau angelaufen und leicht blutend. Keine extreme Fleischwunde aber doch ordentlich. Sie ging dann erstmal nachhause und ging am Abend doch noch zum Arzt da es einfach weh tat.
Es musste nicht genäht werden also keine schwere Verletzung sondern oberflächlich aber heute haben wir uns wieder getroffen und man sieht den Biss immer noch.Der Punkt worum es mir/uns eigentlich geht ist der das den Besitzer das nicht im geringsten interessiert. Wir haben mehrfach schon das Gespräch mit ihm gesucht doch er empfindet den Vorfall als normal, argumentiert dass es nun mal ein Tier ist und das beißt nunmal ab und zu und es ist ja nur ein kleiner Hund - halb so wild. Der Hund darf immer noch ungebremst auf jeden zu rennen und die Verletzung wird runter gespielt. Als meine Bekannte ihm erzählte das es doch ganz schön weh tat lachte er nur herzhaft.
Dieses Verhalten empfinden wir als Frechheit und auch nicht gerade ungefährlich.Meine Bekannte bat ihn um die Versicherungsdaten falls die Krankenkasse evtl. für sie Behandlung nicht aufkommt (Sie hat einen Bericht vom Arzt über die Bisswunde und das wurde wohl auch irgendwie vermerkt das es ein Beisunfall mit fremden Hund war) doch die hat er bisher trotz versprechen nicht raus gerückt. Meine Bekannte sagte ihm auch dass sie mitlerweile darüber nachdenkt ihn anzuzeigen bzw. dem Ordnungsamt zu melden. Da meinte er frech dann behauptet er einfach mein Hund hätte ihn auch gebissen er ließe sich doch nicht von uns fertig machen. Das ist doch unglaublich. ...
(Es war kein anderer Hund anwesend als das passierte )Es ist kein Streit in dem Sinne , er grüßt und für ihn ist die Welt in Ordnung. Aber würdet ihr da jetzt einfach so tun als wäre nie was gewesen und fertig? Was wären die Konsequenzen wenn er doch noch angezeigt/gemeldet wird? Wie lange hat man Zeit dafür ? Kann es sein dass die Krankenkasse sich noch meldet wegen Kostenübernahme ?
Was sagt ihr dazu?
LG
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Frist setzen.
Als Versicherungsfall laufen lassen, (ich denke, dass ist für den Halter das beste....)
Wenn das nicht passiert:
Anzeigen( dann läuft halt die grosse Maschinerie an)Meine Mutter (damals 85 ) wurde in etwa gleicher Situation gebissen. Dafür erhält man SCHADENSERSATZ
Und wie ich finde in diesem Fall auch berechtigt.Wenn es alles so war, wie hier geschildert, dann muss der Halter einfach mal zur Ordnung gerufen werden.
Der hat sich nicht mal entschuldigt....Hallo, gehts noch?
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In der Regel läuft so etwas über die Hundehaftpflicht und nicht über die Krankenkasse der Geschädigten. Von daher ist es sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung deiner Bekannten die Daten des Hundehalters noch abfragen wird.
Unabhängig davon würde ich den Fall zur Anzeige bringen. Sorry, aber wenn Null Einsicht vorhanden ist, und schlimmer noch die Meinung vertreten wird, dass Hunde nun mal ab und an zubeißen, würde ich schauen, dass der Halter Auflagen bekommt. Das nächste Mal ist es vielleicht ein kleines Kind und auch ein kleiner Hund kann großen Schaden anrichten.
Drohen und einschüchtern, würde ich mich nicht lassen, ihr ward zu weit, er alleine. Ihr habt einen Biss nachzuweisen, er nicht. Die Sachlage spricht im Prinzip für euch.
Deiner Bekannten gute Besserung.
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Bitte auf keinen Fall irgendwo oder irgendwann erwähnen „wenn du die Versicherungsdaten nicht rausrückst zeig ich doch an!“ Das ist Nötigung.
Der Herr ist nicht verpflichtet euch die Versicherungsdaten zu geben. Teilt der Krankenkasse die Daten des Herrn mit, die Regeln das (und treten für die Rechnung in Vorlage).
Versicherungstechnisch kann man sich also gepflegt zurück lehnen.
Sollte zivilrechtlich was gewünscht sein (Schmerzensgeld), zieht einen Anwalt hinzu.Eine Anzeige könnt und dürft ihr natürlich stellen (bei der Polizei, fahrlässige Körperverletzung). Die reichen den Körperverletzungsteil an die Staatsanwaltschaft weiter, das OA kümmert sich um den Hund.
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Hallo,
ich glaube, der Mann verhält sich einfach so, weil er Schlimmeres abwenden will, indem er den Fall runterspielt. Dennoch ist er natürlich verpflichtet, den "Schaden" zu ersetzen bzw. die Arztkosten zu übernehmen. Was er persönlich davon hält, spielt überhaupt keine Rolle. Für ihn mag es eine Lappalie sein; für deine Bekannte eben nicht.
Wisst ihr denn, wo er wohnt? Man könnte in einer ruhigen Minute einfach nochmal bei ihm vorbeigehen und ihm klar machen, dass er den Fall seiner Versicherung zu melden hat. Bleibt er stur, würde ich halt das nächste Mal mit der Polizei vor der Tür stehen.
Gute Besserung deiner Bekannten.
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Hallo,
ich glaube, der Mann verhält sich einfach so, weil er Schlimmeres abwenden will, indem er den Fall runterspielt. Dennoch ist er natürlich verpflichtet, den "Schaden" zu ersetzen bzw. die Arztkosten zu übernehmen. Was er persönlich davon hält, spielt überhaupt keine Rolle. Für ihn mag es eine Lappalie sein; für deine Bekannte eben nicht.
Wisst ihr denn, wo er wohnt? Man könnte in einer ruhigen Minute einfach nochmal bei ihm vorbeigehen und ihm klar machen, dass er den Fall seiner Versicherung zu melden hat. Bleibt er stur, würde ich halt das nächste Mal mit der Polizei vor der Tür stehen.
Gute Besserung deiner Bekannten.
Wozu mit der Polizei vor der Tür stehen? Der Herr muss gar nichts melden. Je nach BL/Größe des Hundes muss er sich noch nicht mal versichern.
Die Kosten für die Krankenkasse einzutreiben ist nicht der Job der Geschädigten. Das kann die Krankenkasse prima selbst.
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Wozu mit der Polizei vor der Tür stehen? Der Herr muss gar nichts melden. Je nach BL/Größe des Hundes muss er sich noch nicht mal versichern.
Die Kosten für die Krankenkasse einzutreiben ist nicht der Job der Geschädigten. Das kann die Krankenkasse prima selbst.Natürlich muss er für die Kosten aufkommen. Wenn er nicht versichert ist, muss er das halt aus eigener Tasche bezahlen. Sowas nennt sich Gefährdungshaftung.
Die Krankenkasse der Geschädigten wird überhaupt nichts machen, weil sie nichts bezahlen muss.
Edit: An die Versicherungsdaten des Mannes kommt man nur über ihn. Wenn er sich da querstellt, joah, dann kommt halt das nächste Mal die Polizei mit. Mal sehen, was er dann zu sagen hat.
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Gibt es keine Frist? Das ganze ist ja nun schon drei Wochen her.
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Doch die Krankenkasse der Geschädigten, wird die Kosten erst einmal übernehmen.
Da es sich um einen, durch einen dritten verschuldeten Unfall handelt, wird die Krankenkasse der Geschädigten einen Fragebogen zum Unfallverhergang zusenden. Dort kann sie den Namen und die Adressdaten des Hundehalters angeben. Die Krankenversicherung wird sich dann an diesen wenden und von ihm oder falls vorhanden seiner Haftpflicht das Geld für die Behandlungskosten zurückfordern.
So zumindest der normale Weg.
Die Geschädigte muss keine Daten vom Hundehalter einfordern. Höchstens ist es ratsam wenn der Hundehalter nicht bekannt ist, zwecks Feststellung der Personalien, noch am Unfallort die Polizei zu rufen. -
Doch die Krankenkasse der Geschädigten, wird die Kosten erst einmal übernehmen.
Also bei mir wurde da nichts übernommen...
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