Katzen - Freigänger pro und contra

  • Das ist etwas, worüber ich mir schon oft Gedanken gemacht habe.
    Wie sehen denn die Katzenhalter unter euch diesen Sachverhalt.
    Also eure Katze wird in einem Garten von dem dort lebenden Hund verletzt oder gar getötet und der Hundehalter weiß wohin diese Katze gehört und meldet sich bei euch. Wie reagiert ihr in so einem Fall. @ Nathy hat ja schon geschrieben, wie sie das sieht.
    Aber sehen das wirklich alle Katzenhalter so?

    Bei uns gab es vor Jahren einen schlimmen Vorfall.


    Ich habe mich vor paar Monaten mit einer Katzenhalterin (einer Freigänger-Katze) unterhalten und sie hat mir unter Tränen erzählt, dass ihre Katze einem Staff zum Opfer gefallen ist.


    Es war ein übles Pech. So wie ich das verstanden habe, kam die Katze gerade um die Ecke und der Hund hat sie sofort erwischt- wobei, vielleicht kam auch der Hund um die Ecke und die Katze saß gerade da. Ich weiß es nicht mehr 100%ig.


    Jedenfalls weinte sie bitter als sie mir das erzählte, sie hat dabei auch kein Blatt vor den Mund genommen und Details erzählt. Diese will ich da jetzt nicht aufschreiben, nur so viel, die Katze sah ziemlich zugerichtet aus, als der Hund dann von ihr abließ.


    Obwohl sie fix und fertig war, hat sie dem HH keine Vorwürfe gemacht. Ich weiß nicht, wie sie letztendlich miteinander verblieben sind, nur so viel, sie hat ihn weder beschimpft noch war sie voller Hass auf den HH.


    EDIT: die Katze hat übrigens nicht überlebt.

  • Wir leben im Dorf und hatten bei Einzug in unser Haus zwei Katzen-Mädchen aus einem Wurf aufgenommen (die beide kastriert waren). Gesicherter Freilauf war bei uns nicht möglich, als Wohnungskatzen (wie ursprünglich angedacht) waren beide sehr unglücklich, also wurden sie Freigänger mit Katzenklappe. Beide wurden überfahren. Die eine mit ca. 1,5 Jahren, die andere mit fast 7 Jahren. Die Nachbarn haben sich ständig über Katzenhaufen in ihren Gemüsebeeten beschwert. Mein Auto wurde (von der eigenen Katze!) in der Garage zerkratzt. Sitzkissen u. ä. konnte ich in der eigenen Garage auch nicht lagern - die -Katze hätte draufgepinkelt... ich kann mir gut vorstellen, das diese Katze das auch in anderen Garagen genauso gemacht hat.





    Ich denke es ist vom Temperament der Katze und von der Größe ihres Territorium abhängig, wie viele Schäden verursacht werden. Aber Katzenhalter sollten für diese Schäden haften müssen. Bei mir zieht auf jeden Fall nie wieder eine Katze ein, obwohl ich nichts gegen Katzen an sich habe...



    Wogegen ich etwas habe sind:
    Katzenhaufen in fremden Gärten (gerade auf dem Dorf gibts noch viele Gemüsegärten)
    Katzenhaufen im Sandkasten (wie soll den bitte auf einem öffentlichen Spielplatz ein Sandkasten abgedeckt werden? Teilweise sind die echt groß, wer zahlt für die Plane? Wer für die Arbeit? Haben wir dann Spielplatzwächter, die für jedes Kind Abdeckungen hoch und runter machen?)
    bepinkeltes und zerkratztes Privateigentum (wenn mein Hund oder Kind einen Schaden anrichtet muss ich doch auch dafür gerade stehen)



    Egal welches Lebewesen ich zu mir hole - habe ich doch (auch die finanzielle) Verantwortung dafür. Und wenn ich das nicht will, habe ich mir auch kein Tier anzuschaffen.


    Wenn ich als Gartenbesitzer so eine Katze wie unsere "zu Besuch" hätte, würde ich die ganz sicher vergrämen. Und meinen Garten videoüberwachen, damit der Katzenhalter haftbar gemacht werden kann...

  • Wenn ein Hund auf dem eigenen Grundstück ausreichend gesichert ist und eine Katze unbeaufsichtigt das eigene Grundstück betritt und verletzt wird, gibt es eigentlich keinen Anspruch auf Schadenersatz:
    Details


    Ob der Hund dann wegen Tierverletzung als gefährlich eingestuft wird, hab ich nicht gefunden.

  • Das Freigänger kastriert sind sollte selbstverständlich sein. Hier gibt es auch eine Kastrationspflicht, wobei das niemand kontrolliert. Hier regt sich auch niemand über Katzen auf , warum ? Wir leben auf dem Land, Nachbars Hühner die unseren Vorgarten aufkratzen nerven mich mehr. Die Hunde bellen halt, sollen sie auch. Und genauso wurden hier Katzen nur aus einem Grund gehalten, weil es ihre Aufgabe ist die Höfe Mäuse-und Rattenfrei zu halten. Seit unsere Katze verstorben ist müssen wir das Problem leider anders lösen.


    Unsere Katzen völlig im Haus zu halten wäre halt nicht möglich gewesen, schon alleine weil sie ein Katzenklo-Verweigerer war und sich genau wie die Hunde gemeldet hat, wenn sie raus musste. Und sie war sehr wohl erzogen, wusste auf welche Möbel sie durfte und wenn sie draussen war kam sie wenn sie gerufen wurde. Da sie bei uns gefüttert wurde war sie auch keine Vogelkillende Maschine, nachts war sie Zuhause und im Sommer lauerte sie stundenlang vor Mauselöchern auf dem Hof.


    Sicher kann man Katzen im Haus halten, wobei ich vorrangig Einzelkatzen kenne und glücklich wirken sie nicht, eher hocken sie sehnsuchtsvoll am Fenster. Ich könnte mir das eben nicht vorstellen, genauso wie einen Hund ausschließlich im Haus zu halten .

  • Wenn ich mich daran halte was ich persönlich kenne dann würde ich auch behaupten dass man Kaninchen nicht gut halten kann weil ich nur Einzelkaninchen in kleinen Käfige kenne.
    Und Katzen in wohnungshaltung ein spannendes Leben zu ermöglichen ist mit viel Aufwand verbunden.
    ich werde mir keine Katzen mehr holen außer ich kann Ihnen gesicherten Auslauf gewähren. Ich liebe Katzen aber manchmal ist es gut sich gegen ein Haustier zu entscheiden. Ich hab auch keine Kaninchen weil ich den Platz nicht habe.

  • Aber was sind mit den ganzen jungen Katzen die da keine Probleme damit haben?

    Eine gute Bekannte hat 2 kleine Kätzchen übernommen, mit der Absicht reine Wohnungkatzen zu halten. Das ging ca. 1 Jahr gut, dann wollte der Kater raus. Er hat 24h am Tag durchgebrüllt und das gesammte Haus verpinkelt. Nach 2 Monaten waren Sie weichgekocht und haben die Katzen rausgelassen. Der Kater war damit zufrieden und immer in unmittelbarer Umgebung des Hauses zu finden. Die Katze die keinen Terz gemacht hat, war sobald Sie rauskonnte auf Achse. Beide waren übrigends mit ca. 6 Monaten Kastriert worden.

  • Wenn ein Hund auf dem eigenen Grundstück ausreichend gesichert ist und eine Katze unbeaufsichtigt das eigene Grundstück betritt und verletzt wird, gibt es eigentlich keinen Anspruch auf Schadenersatz:
    Details


    Ob der Hund dann wegen Tierverletzung als gefährlich eingestuft wird, hab ich nicht gefunden.

    Der Gesetzestext sagt es dir. In jedem Hundegesetz steht ein Passus in Richtung: Wenn ein Hund ein anderes Tier verletzt oder tötet ist er als gefährlich einzustufen.
    Da ist es wurschtegal wo das stattfindet.


    Zum Schadensersatz: Da gibt es auch anders lautende Urteile. Die Urteile sind eh nicht so relevant, sind ja nicht in den USA.


    Aber Rechtslage hin und her, mir bleibt diese „Sch... egal Haltung“ einiger Katzenbesitzer echt ein Rätsel...

  • @Rikah Was für Gesetzesurteile aus den USA? Ich hab doch was von der Rechtsanwältin von Tasso gepostet :???:


    Ich kenne zwei Hunde, die Katzen schon erwischt haben, und die wurden nicht als gefährlich eingestuft, weil man davon ausgehen kann, dass Territorialverhalten gegenüber Katzen auf dem eigenen Grundstück nicht als übermäßige Aggression, sondern als naturgemäß angesehen wird. So zum Rotti unserer früheren Nachbarn und zum Terrier einer Freundin.
    Das Argument war: wer seine Katze frei laufen und durch fremde Gärten streunen lässt, ist sich der Gefahr bewusst, dass es zu sowas kommen kann. Der Hund verteidigt nur sein Grundstück und ist damit keine Gefahr für die Öffentlichkeit (weil privat im Garten unterwegs), zumal gegenüber Menschen keine Aggression vorhanden war.

  • @Rikah Was für Gesetzesurteile aus den USA? Ich hab doch was von der Rechtsanwältin von Tasso gepostet :???:

    In den USA gibt es ein Präzendenzfall basiertes Rechtssystem. Je mehrbPräzedenzfälle man sammelt, je größer die Chancen zu gewinnen.


    In Deutschland bewertet jeder Richter jeden Fall anhand der Gesetzeslage einzeln.
    Von daher kommt es insbesondere auf Amtsgerichtsebene zu sehr deutlichen Abweichungen in der Rechtssprechung.


    Das meine ich damit. Urteile sind ganz nett, aber eben keine Rechtsgrundlage.


    Ich kenne auch zwei Hunde die nach dem Erlegen einer Katze zum Wesenstest mussten. Und nun?


    Es ist wie immer. Der Hund eines Kollegen hat dem Leiter des Ordnungsamtes sehr ordentlich ins Bein gebissen. Passiert ist nix, weil der Typ mit dem Fahrrad unterwegs war, da passiert sowas schon mal.
    Meine wird (andere Gemeinde) von einem Kind als Mutprobe zusammengetreten, schnappt ab und muss zum Wesenstest.


    Die Gesetzeslage gibt vieles her, ob es durchgesetzt wird ist von denen abhängig an die man gerät.

  • Zur Ausgangsfrage:


    Für MICH kommen nur Freigänger in Frage.
    Wenn ich sehe, wie sehr unsere Minouge ihre Freiheit liebt und braucht, finde ich so ein Drinnenleben für Katzen nicht artgerecht.


    ABER, da es viele Rassekatzen gibt, die ev. auch so gezüchtet sind, dass sie sich mit Indoorspielen und vielen Schmuseeinheiten zufrieden geben, weiß ich halt nicht, ob es Katzen gibt, denen vielleicht doch ein Drinnenleben reicht!?



    Zur Frage von No-hus:
    Verurteilen würde ich weder Hund noch Besitzer. Tiere sind nun mal keine Roboter.


    Wenn meine Katze zu Nachbars Hund geht und er sie erwischt, wäre ich natürlich sehr traurig, aber dem Hund oder gar dem Halter einen Vorwurf machen? Nein!


    Ich hab ja selbst zwei Hunde, die ohne meine Anwesenheit fremde Katzen zum Fressen gern haben. Wie soll man das aberziehen? Das geht nicht. Sie kennen ja durch Minouge Katzen und trotzdem reagieren sie so.

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