Ist Bedrohung Gift auszulegen strafbar?

  • Die bloße Drohung, Giftköder für Hunde auszulegen, ist nicht strafbar. Wie Keksi schon gesagt hat, ist das Töten eines Hundes nur eine Sachbeschädigung, die nur ein Vergehen darstellt, daher scheidet eine Bedrohung mit einem Verbrechen aus. Ansonsten ist auch nur die Androhung von schweren Straftaten strafbar.


    Aber das tatsächliche Auslegen ist natürlich strafbar! Je nachdem, ob und wer dann zu Schaden gekommen ist und was die Intention des Täters war, kommt von der versuchten Sachbeschädigung bis zur (bedingt) vorsätzlichen Tötung alles in Betracht.


    LG, Caro

  • Hallo!


    Ich bin zwar nicht mehr zum Revier, habe aber meinen Onkel gefragt (ehemaliger PolizeiOberKommissar) . wegen Lappalien geht heute keine Streife mehr raus, schon garnicht wegen eines Wortgefechts, bei dem nichtmal Menschenleben direkt bedroht wird. Da auch kein Spielplatz oder so in direkter Nähe ist, ist auch kein Kind bedroht, Eltern sollten auf Kinder genauso acht geben wie wir auf unsere Hunde.


    Ausserdem ist das thema Hunde wohl schon länger ein Thema in diesem Kleingartenverein, die Bekannte meiner Mutter hat dort einen Garten. ie erzählte mir, dass es schon auf Versammlungen diskutiert wurde. Es wird wohl so sein, dass ein Schild aufgestellt wird, dass auf dem Weg, der dem KGV gehört, Leinen-und Kotbeseitigungspflicht gilt. Mit der Wiese ist man sich nicht einig, ob die noch dazu gehört oder nicht. Da sollten nochmal Pläne vom Katasteramt dazugeholt werden. Die Stadt meinte wohl, auf der Wiese hätten sie nicht zu sagen weils privat ist.

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