Der "gefährliche" Hund

  • Klingt für mich nach Whataboutism. Nicht mein Ding!

    Und mein Ding ist es nicht, irgendwelche finanziellen "Gesten" einfordern zu wollen, die niemandem zustehen, nur weil man aufgrund der Medienwirksamkeit ja ach so viel Mitleid mit den Leuten hat. Aber um die, die nicht 24/7 durch die Nachrichten kreisen, schert sich auch keiner.

  • Nunja, wenn die Stadt selbst einen Beschluß fällt, der auf berechtigte Gefahrenvermeidung zielt, diesen aber dann nicht durchzieht, ist sie halt (mit)schuld :ka: Ist doch nun nicht so schwer nachvollziehbar.

  • Nunja, wenn die Stadt selbst einen Beschluß fällt, der auf berechtigte Gefahrenvermeidung zielt, diesen aber dann nicht durchzieht, ist sie halt (mit)schuld :ka: Ist doch nun nicht so schwer nachvollziehbar.

    Nein, schwer nachvollziehbar ist das auch nicht. Dann hast du meinen Post falsch verstanden. Es ging mir darum, dass ich es für >mein< Gerechtigkeitsempfinden falsch finde, wenn die Stadt für etwas Verantwortung übernehmen soll, was sich die Halter selbst eingebrockt haben.
    Dass das rechtlich gesehen anders gelagert ist, gerade weil rechtlich dann ja wohl die Stadt die eigentlich Verantwortung für den Hund hätte übernehmen müssen, habe ich ja eingeräumt.
    Letztlich kommt es wie es kommt.

  • Vielleicht hat ihn die Familie ja zur Prüfung strafrechtlicher Konsequenzen im Sinne einer eines Tages möglichen Nebenklage beauftragt. Bekannt ist er ja, wenn auch eben bezogen auf seine Tätigkeit als Strafrechtler.


    Was mich eben gewundert hat, ist die zunächst korrekte Darstellung zur Entscheidungshoheit, um dann an anderer Stelle den Eindruck zu erwecken, die Familie könne entscheiden (formuliert als Tendenz, den Hund einschläfern zu lassen).


    Großartiges Spezialwissen braucht man zumindest nicht für die Frage, wer entscheidungsbefugt ist. Vertiefte Kenntnisse würde er ja nur brauchen, wenn er einen Entscheidung der Behörde über eine Euthanasie angreifen möchte, weil die Erben den Hund herausverlangen, was hier ja absurd ist.

    Ich dachte, dass der Eigentümer die Einschläferung im Falle einer extremen Beißattacke anweisen darf. Das dürfte ja als vernünftiger Grund i.S.d. TierSchG genügen, muss nur nen Tierarzt finden, der das dann macht. :ka: Gegen die gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme der zwangsweisen Einschläferung müsste ich im einstweiligen RSchutz vorgehen, die Anordnung setzt zudem meine Anhörung voraus. Vielleicht stimmt das auch nicht, aber so hatte ich mir das zusammengereimt.

  • Jetzt mal so ganz unvoreingenommen gefragt: Wenn sich herausstellte, dass die Stadt tatsächlich "schuld" am Tod der Halter ist (auch wenn ich persönlich das unsinnig finde), wäre sie dann juristisch dazu verpflichtet, für die Beerdigungskosten aufzukommen? Bin leider kein Jurist, aber vielleicht kann mich jemand aufklären.

    Wieso ist das unsinnig? Wenn "die Stadt" es versäumt eine Bahnübergang mit defekter Schranke zu sperren, ist sie dann deiner Meinung nach nicht für die zermatschten Autos (mit)verantwortlich?

  • Es wird Schmerzensgeld geben, wenn ein Urteil gefällt wird, das die Stadt als schuldig befindet. Und damit kann man sicherlich die Beerdigungen bezahlen, je nachdem wie umfangreich sie ausgefallen sind.

    Schmerzensgeld entschädigt für immaterielle Schäden, das hat mit den Beerdigungskosten nichts zu tun.


    Überhaupt erst seit Juli 2017 ist in Deutschland die Geltendmachung von sog. Hinterbliebenengeld möglich, zuvor war das der Ausnahmefall, da nachgewiesen werden musste, dass die Angehörigen selbst durch den Vorfall selbst gesundheitlich beeinträchtigt wurden, also insbesondere einen sogenannten Schockschaden erlitten.


    Es war allerdings schon immer so, dass im Falle eines Verschuldens die materiellen Schäden zu ersetzen waren und dazu gehören die Beerdigungskosten.


    Jetzt kann die Stadt nicht "einfach" Gelder ausgeben, solange nicht geklärt ist, wer was verschuldet hat, daher ist das Zukunftsmusik, so sehr man sich auch eine andere Möglichkeit wünschen würde.

  • Und mein Ding ist es nicht, irgendwelche finanziellen "Gesten" einfordern zu wollen [...]

    Ist doch ok, vollkommen legitim.
    Hat ja auch niemand ernsthaft gefordert.

    Ich finde es sinnvoll, den Angehörigen so gut wie möglich beizustehen und ihnen die Hilfe zukommen zu lassen [...]

    Denn das würde schon "reichen".

  • Nein, schwer nachvollziehbar ist das auch nicht. Dann hast du meinen Post falsch verstanden. Es ging mir darum, dass ich es für >mein< Gerechtigkeitsempfinden falsch finde, wenn die Stadt für etwas Verantwortung übernehmen soll, was sich die Halter selbst eingebrockt haben.Dass das rechtlich gesehen anders gelagert ist, gerade weil rechtlich dann ja wohl die Stadt die eigentlich Verantwortung für den Hund hätte übernehmen müssen, habe ich ja eingeräumt.
    Letztlich kommt es wie es kommt.


    Verstehe was du meinst, und in gewisser Weise gebe ich dir Recht.
    Die Verstorben tragen sicherlich eine Mitschuld. Von außen betrachtet wirkt allerdings Vieles sehr viel einfacher, als es dann ist.
    Der Hund war wohl auch ein Freund, ein Familienmitglied, auch wenn er nicht ohne war.
    Die Abgabe wäre wohl das Richtige gewesen, kam aber wohl schlichtweg für die Leute nicht in Frage.
    Und was die Leute durchgemacht haben, ist schon sehr heftig - rationale Entscheidungen können da sehr schwer fallen bis unmöglich werden...


    Schmerzensgeld entschädigt für immaterielle Schäden, das hat mit den Beerdigungskosten nichts zu tun.


    Überhaupt erst seit Juli 2017 ist in Deutschland die Geltendmachung von sog. Hinterbliebenengeld möglich, zuvor war das der Ausnahmefall, da nachgewiesen werden musste, dass die Angehörigen selbst durch den Vorfall selbst gesundheitlich beeinträchtigt wurden, also insbesondere einen sogenannten Schockschaden erlitten.


    Ich meinte lediglich, dass man davon auch die Beerdigung bezahlen kann. Es ist ja nun nicht vorgeschrieben, wie man das Schmerzengeld verwendet.
    Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir auch nur Schmerzensgeld zugesprochen bekommen für die fahrlässige Tötung unserer Tochter. Wobei ich auch irren kann, weil ich den ganzen Anwalts- und Gerichtskram meinem Exmann überlassen habe.

  • Wieso ist das unsinnig? Wenn "die Stadt" es versäumt eine Bahnübergang mit defekter Schranke zu sperren, ist sie dann deiner Meinung nach nicht für die zermatschten Autos (mit)verantwortlich?

    Ja, rein rechtlich hast du schon recht.
    Aber was ich genau meinte, habe ich nun schon in 2 Posts versucht zu erklären. Dementsprechend passt dein Beispiel auch nicht so ganz.
    Es geht mir um die Verantwortung, die damit einher geht, dass ich mir ein Lebewesen in Obhut nehme, das von seiner Grundlage her dazu in der Lage wäre, mich und andere erheblich zu verletzten. Natürlich passiert so etwas in der Regel nicht, aber möglich ist es.
    Ich komme als Mensch sowohl finanziell als auch verantwortungsbezogen für dieses Lebewesen auf - also liegt es in letzter Konsequenz auch in meiner Hand, wenn etwas mit diesem Lebewesen nicht stimmt oder Unfälle geschehen. Hätten die Halter verantwortungsbewusst gehandelt, hätten sie den Hund ja schon vorher abgeben können - zumindest wenn ihnen die drohende Gefahr vorher bewusst geworden wäre. Ob das der Fall ist, kann und will ich nicht spekulieren - vielleicht war Chico bis zu dem Übergriff auch einigermaßen händelbar, das ist ja gar nicht der Punkt.
    Der Punkt ist für mich, dass nun andere dazu zur Verantwortung gezogen werden, dass Menschen sich für ein "Hobby" entschieden haben, das aus dem Ruder gelaufen ist.


    Rein rechtlich ist das einwandfrei, wenn es diese Beschlagnahmung hätte geben sollen ja. Dagegen sage ich auch gar nichts. Rein rechtlich wäre die Stadt dann zur Schadensbegrenzung verpflichtet gewesen, völlig nachvollziehbar.
    Moralisch sehe ich das allerdings anders, aber ich bin mir auch bewusst, dass eine solche Position durchaus streitbar ist.

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