Der "gefährliche" Hund

  • Die hatten gestern echt mehr Glück als Verstand. Mir fiel vor allem auf dass der Pfleger die Leine ziemlich schlapp in den Händen hielt als er hinter dem aus München stand. Da hätte ein Sprung nach vorne gereicht der nicht mal wirklich beherzt hätte sein müssen und die Leine wäre mitsamt Hund unterwegs gewesen.

  • Das Schlimme ist, dass sich jetzt tatsächlich so viele in der "er braucht nur Gras unter den Pfoten und Liebe"-Version bestätigt fühlen.
    Wäre aber z.B. eine Kamera der Trigger gewesen, hätten die Presseheinis jetzt wenigstens ne Story.
    Wie kann man das nur machen? Und sich dabei noch gut fühlen ...
    Auf der FB Seite vom Tierheim stand, es diente der Begutachtung seiner Gefährlichkeit. Ich dachte diese Kompetenz wäre denen längst abgesprochen worden?

  • Das TH bzw. dessen Mitarbeiter begutachten den Hund ja auch nicht. Der Pfleger ist im dem Punkt der Leinenhalter und mehr nicht.
    Das ist ja aber noch kein WT, sondern soll wohl eine allererste Einschaetzung sein.

  • Hier wäre dann also ein Sonderfall, weil die Erben wegen der Sicherstellung nicht über den Hund verfügen und selbst zum Tierarzt gehen können?Heißt das auch, dass das Veterinäramt eine eigene Prüfung vornimmt und gegebenenfalls die Tötung entgegen dem Wunsch des Eigentümers verweigern dürfte?
    Ich frage mich das nur, weil es in einer Meldung zu dem getöteten Baby hieß, der Hund sei auf Wunsch der Eigentümer eingeschläfert worden.
    Ich fände es schon verrückt, wenn die Behörde den Hinterbliebenen hier die Einschläferung verbieten könnte...

    Ja, das siehst du richtig: das Veterniäramt wird hier eine eigene Entscheidung treffen, die dann ggfs. gerichtlich überprüft werden kann.


    In anderen Fällen stellt sich die Frage nicht, weil schon vorher vollendete Tatsachen geschaffen wurden, wenn Halter und TA übereinstimmen, dass das Tier zu erlösen ist, weil ein sogenannter "vernünftiger Grund" im Sinne des TSchG vorliegt. Bei Hunden versteht man darunter mit Leiden verbundene Krankheiten ohne erkennbare Aussicht auf Heilung, Altersschwäche mit entsprechender gesundheitlicher Belastung, aber eben auch eine Unberechenbarkeit des Tieres wegen eines Beißvorfalls.


    Hat man einen konkreten Verdacht, dass hier "einfach so" eingeschläfert wurde, kann man das anzeigen, da das Töten ohne vernünftigen Grund strafbar ist. Sieht ein TA keinen vernünftigen Grund, kann er natürlich die Tötung verweigern und das Veterinäramt verständigen. Es gibt auch Fälle, in denen Tierärzte bei Fehlen eines wichtigen Grundes dem Halter die Tötung zugesagt haben und den Hund dann haben verschwinden lassen, um zu vermeiden, dass der Halter irgendwo einen TA findet, der vollendete Tatsachen schafft.


    Befindet sich der Hund in der Obhut des Veterinäramts oder ist ein TA nicht dazu bereit, einen Hund zu töten, trifft jedenfalls die Behörde die Entscheidung. Gefällt diese dem Halter nicht, kann er rechtlich dagegen vorgehen. Meist handelt es sich um Fälle eines Haltungsverbots, es gibt aber auch Fälle, in denen die Behörde die Tötung beschlossen hat und der Halter das verhindern möchte. Da die Behörde sofort vollziehbare Bescheide erlassen kann, bleibt dem Halter dann nur der Weg eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht. Zurück zu Chico: Lässt die Behörde den Hund am Leben, ist auch diese Entscheidung gerichtlich überprüfbar, ein Eilververfahren ist dazu dann natürlich nicht nötig.


    Ob sie überhaupt das Erbe antreten oder ausschlagen, weiß man aber ja noch gar nicht.


    Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu viel Klugscheißerei.

  • In diesem ganzen Zusammenhang bereitet mir ein Gedanke noch mehr Kopfschmerzen als er es eh schon tut:


    Eine Verwandte von mir macht demnächst übers Arbeitsamt eine Ausbildung zum Tierverhaltenstherapeuten speziell für Hunde.


    Sie hat keine Vorkenntnisse, was Hundeerziehung und -Ausbildung angeht. :ka:


    Da frage ich mich, was soll das?


    Ganz ehrlich, wenn Jeder Unqualifizierte so eine Ausbildung macht und nach 2 Jahren, oder wie lange das dauert, meint, er könnte jetzt auf verhaltensauffällige Hunde los gelassen werden.... oh je :flucht:

  • immerhin lernt sie 2 Jahre ;-) - hier gab es Kurse von 10 Wochen und im Anschluß nannte man sich Hundetrainer und machte eine Hundeschule auf. Eigner Hund war 1 Jahr alter Havaneser. Sonstige Hundeerfahrung NULL

  • Der Begriff "Tierverhaltenstherapeut" ist genauso wie "Tierpsychologe" oder "Hundetrainer" oder oder kein geschützter Begriff..es kann sich jeder so nennen und es gibt keinerlei staatlich anerkannten Abschluss. Von daher sehr verwunderlich, dass ein Amt solche Schoten bezahlt.


    Bevor man gewerblich arbeitet bedarf es der Zulassung nach Paragraph 11 durch das zuständige Veterinäramt.


    Etwas anderes sind veterinärmedizinische Verhaltenstherapeuten, die nach dem Vet Studium diesen Zusatz belegen.


    Und..man kann auch seit Jahrzehnten Hunde halten und vieles absolut "falsch" machen..

  • Das geht auch ganz ohne Kurs, so ist das nun mal bei nicht geschützten Berufsbezeichnungen für die es entsprechend keine Berufsordnung gibt.


    Als wir im Jahr 2005 auf der Suche nach einem Trainer für Einzelstunden waren, gab es nur einen kleinen Bruchteil an Angeboten in unserem Großraum im Vergleich zu heute. Mittlerweile gibt es bei uns schon in allen umliegenden Ortsteilen Schulen und Trainer. Die Ausbildung beruht dann teilweise auf der Beobachtung der eigenen Hunde.


    Seit ein paar Jahren ist die Ausübung immerhin erlaubnispflichtig. Reichen dem Veterinäramt nicht aus, weil z.B. neben Führungszeugnis, Beschreibung der Tätigkeit keine Angaben zur kynologischen Qualifikation gemacht werden können, weil es keine gibt, wird eine Prüfung abgenommen, die allerdings völlig uneinheitlich verläuft. Ein Qualitätssiegel kann man meiner Meinung nach darin jedenfalls nicht sehen.


    Edit: Sorry, dragonwog hatte das ja auch alle schon geschrieben, ich war zu langsam.

  • immerhin lernt sie 2 Jahre ;-) - hier gab es Kurse von 10 Wochen und im Anschluß nannte man sich Hundetrainer und machte eine Hundeschule auf. Eigner Hund war 1 Jahr alter Havaneser. Sonstige Hundeerfahrung NULL

    Du ich weiß es nicht genau, wie lange das dauert. So genau habe ich mich mit ihr noch nicht unterhalten.


    Für mich ist das Schritt 2 vor Schritt 1.


    Bevor man an Problemfälle herangeführt wird, sollte man erstmal das Hunde 1 x 1 lernen und eine gewisse Grundkenntniss und Erfahrung haben.


    Und sicher mag es Ausnahmen geben, die ins kalte Wasser springen und sofort das Feeling zum Hund haben. Aber mal ehrlich, sowas kommt ja nun nicht zu Hauf vor.

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