Der "gefährliche" Hund
- KuschlWuffl
- Geschlossen
-
-
Zu diesem aktuellen Thema gibt es (mMm) einen wirklich guten Kommentar auf stern.de
Ich kann den leider nicht verlinken, weil ich beim Arzt im Wartezimmer hocke und ich das mit dem Handy nicht kann.
Wenn ich dran denke verlinke ich ihn später wenn ich zu Hause bin. -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
ich glaube für den hund wäre eine es eine erlösung wenn er eingeschläfert würde.
was hat er denn noch zu erwarten? ein schönes hundeleben bestimmt nicht mehr.
ein leben lang hinter gittern ..... sicher verwahrt... das kanns doch nicht sein für einen hund.manchmal schaut tierschutz(u. auch menschenschutz) auch anders aus als mensch sich vorstellt.
solange jeder kaufen,vermehren,halten kann was er möchte,es keine überprüfung gibt ob der mensch überhaupt in der lage dazu ist und die nötige sachkenntnis hat...... wird es immer wieder solche vorfälle geben.
der sachkundenachweis,der ja teilweise pflicht ist schlichtweg nicht ausreichend.
-
-
Ich bin ja rechtlich nicht so bewandert, aber mal angenommen, man geht gegen eine Anordnung zum Einschläfern vor.
Nehmen wir an, diese Anordnung ist aufgrund einer Banalität entstanden (echte Bsp. wurden hier ja einige genannt).
Könnte man da jetzt nicht den Fall Chico zum Vergleich heran ziehen und begründen, dass er mit 2 totgebissenen Menschen (noch) nicht eingeschläfert wurde...und erwirken, dass der einzuschläfernde Hund erst noch einen WT ablegt?
Mein Rechtsempfinden sagt ja.
ABER ich vermute fasst, das Frau Justizia was anderes spricht?!Oder?
-
Ich kenne keinen Fall, in dem wegen einer Banalitaet die Einschlaeferung angeordnet wurde. Wo hast du das gelesen?
Wegen Banalitaet (oder Luegen) als gefaehrlich eingestuft, auch ohne WT, kenne ich. Aber da stand nie eine Einschlaeferung (durch Anordnung) im Raum.. -
-
Ok, Banalität war das falsche Wort.
Eben wegen ein nicht so schwerwiegendes Vergehen.Der Fall mit dem Collie, der vor ein paar Seiten genannt wurde z. B.
-
Aber der wurde doch auf Betreiben des Hundehalters selbst sofort eingeschläfert.
-
Ja ich muss vielleicht ein besseres Bsp finden, aber genannt wurden schon welche und es geht auch nur um ein Szenario, ob das rechtlich machbar ist?
Bitte jetzt nicht an ein Bsp fest machen.
-
Da ein Amt mAn nicht wegen einer Banalitaet die Toetung anordnen kann (immerhin haben wir ein TierSchG in dem steht, wann die Toetung eines (Wirbel-) Tieres erlaubt ist), kann ich mir nicht vorstellen, dass es je zu einem solchen Szenario kommt.
Aber wenn... Geht sowas nicht nur, wenn ein Gericht einen Praezedenzfall geschaffen hat? -
Deutschland hat keine Präzedenzfall-Rechtsprechung. Darauf kommt es als nicht an.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!