Der "gefährliche" Hund
- KuschlWuffl
- Geschlossen
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Zuerst dachte ich auch, das kein Blut am Fell war, man konnte es auf den Aufnahmen schlecht sehen.Vergrößert man die Aufnahmen, kann man schon was erkennen.
ABER, das ist für mich NICHT ausschlaggebend.Ausschlaggebend sind die Bissverletzungen, die zum Tode geführt haben ohne weitere Fremdeinwirkungen.
DENN : ein Beispiel : ich stolpere in der Wohnung, falle in die Vitrinenscheibe, blute und verblute. Ich bin mir sicher, ganz sicher, das mein Hund mir helfen will, mich wecken will, mich anstubst, wegziehen will und ihren Kopf oder Körper auf mich legt um mir zu helfen, mich zu schützen oder um zu trauern.
Und schon wäre mein Hund voller Blut
Man darf nicht nur nach einen Blick gehen, man darf nicht nur die Bilder des Hundes sehen, man darf nicht nur Blut am Fell sehen oder nicht. Man muss einfach mehr sehen.Man darf sicher davon ausgehen, dass die Leichen untersucht werden und man darf ebenso sicher davon ausgehen, dass anhand der Verletzungsmuster eindeutig geklärt werden kann, ob es sich um Hundebisse oder andere Gewalteinwirkungen handelt.
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Aber nur, wenn die Infos dann auch "schuldig" aussagen.
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Ja, und ich sehe die Einschläferung nicht als Buße an, sondern als Erlösung, für den Hund und für alle Beteiligten
Und ich sehe das als das, was es ist: Gefahrenabwehr. Dieses Todesstrafe-Gefasel ist echt unerträglich.
Bezüglich der Eigentumsverhältnisse: Der Hund ist ja eingezogen. Wird durch den Tod denn das Eigenum aufgegeben, oder gehört der Hund mit allen Rechten und Pflichten zur Erbmasse? Ich frage mich (rein theoretisch), ob durch die Hinterbliebenen z.B. Widerspruch gegen den Verwaltungsakt der Einachläferung eingelegt werden könnte und ob dieser aufschiebende Wirkung haben könnte. Ist unwahrscheinlich, aber auch eine psychische Ausnahmesituation, und wer weiß, wo Bild und Tierschützer schon wieder unterwegs sind... Und wer trägt die Kosten des Gesamtprozederes?
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Nicht nur Gefahrenabwehr, wenn auch in erster Linie. Auch Erlösung für ein jahrelang gequältes Tier, das nun so oder so nichts Gutes mehr zu erwarten hätte.
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Man darf sicher davon ausgehen, dass die Leichen untersucht werden und man darf ebenso sicher davon ausgehen, dass anhand der Verletzungsmuster eindeutig geklärt werden kann, ob es sich um Hundebisse oder andere Gewalteinwirkungen handelt.
Das ist doch laengst passiert! Die Rechtsmediziner haben zweifelsfrei die Hundebisse an beiden Opfern als Todesursache festgestellt!
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Weil?
Weil man nicht gleiches mit gleichen vergleicht. Rache darf nicht mit im Spiel sein.
Und das ist das, was ich schon schrieb. Man darf nicht nur immer einen Punkt sehen, wie den Blick des Hundes, Blut am Fell oder kein Blut, hier sollte man die Tat sehen und das Warum dazu, wie Leben und Umfeld.
Also, keine Rache und Buße, sondern Erlösung. -
Das ist doch laengst passiert! Die Rechtsmediziner haben zweifelsfrei die Hundebisse an beiden Opfern als Todesursache festgestellt!
Richtig!
Es bezog sich auch auf die geäußerte Befürchtung, dass ein blutverschmierter Hund neben einer Leiche automatisch als Täter gilt. -
Weil man nicht gleiches mit gleichen vergleicht. Rache darf nicht mit im Spiel sein.Und das ist das, was ich schon schrieb. Man darf nicht nur immer einen Punkt sehen, wie den Blick des Hundes, Blut am Fell oder kein Blut, hier sollte man die Tat sehen und das Warum dazu, wie Leben und Umfeld.
Also, keine Rache und Buße, sondern Erlösung.Eine Fernglasdiagnose ? Der Tod als Erlösung für den Hund und alle Beteiligten?
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