Der "gefährliche" Hund
- KuschlWuffl
- Geschlossen
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ich finde in beiden Fällen die Anzeige gerechtfertigt. Beide Hubde waren nicht ausreichend gesichert/beaufsichtigt.
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Wobei ich im zweiten Fall auch eine Teilschuld bei den Eltern des Zweijährigen sehen würde. Es gab inzwischen schon Urteile, in denen eine Schuld bei dem Geschädigten gesehen wurde, weil der sich einem angebundenen Hund genähert hatte. Da der Geschädigte in diesem Fall zwei Jahre alt und somit nicht selbst verantwortlich ist, würde ich hier auch nach der Aufsichtspflicht der Eltern fragen. Kein Kind hat an einem fremden Hund was zu suchen, und wenn der Hund angebunden war, konnte er sich dem Kind nicht selbständig nähern.
Nicht, dass ich den Angriff gutheißen würde, und wer heute seinen Hund noch ohne Aufsicht irgendwo anbindet, sollte einen Tritt in den Allerwertesten bekommen, aber dennoch gilt die Regel, dass ohne Erlaubnis des Halters niemand was an einem fremden Hund zu tun hat.
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Mir kam auch gleich eine Aufsichtspflichtverletzung in den Sinn!
Meine Güte noch mal, das arme Kleinkind ist in dem jungem Alter doch auf Rundumsorge angewiesen
die zarte Haut ist so schnell schwer verletzt ... hoffentlich geht das glimpflich aus für das Kind!
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Vor ein paar Wochen wurde ein 15jähriger von zwei Hunden vom Fahrzeug gezogen und böse im Gesicht verletzt.
Jetzt gibt es neue Erkenntnisse, die Hunde sollen von dem 16jährigen, der die zwei Hunde seines Bruders führte, auf den 15jährigen gehetzt worden sein.
ZitatGemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Haftbefehle gegen einen 16-jährigen Jugendlichen und einen 22-jährigen Mann, beide wohnhaft in Leimen, wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung erlassen. Die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen wurden am Montagmorgen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Heidelberg durchsucht. Der Jugendliche und der Erwachsene wurden aufgrund der bestehenden Haftbefehle festgenommen. Der 16-Jährige wurde nach der Haftvorführung bei der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der Haftbefehl gegen den 22-jährigen Tatverdächtigen wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Halter der Hunde ist der 21-jährige Bruder des 16-jährigen Beschuldigten. Gegen den Hundehalter wird gesondert wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.
Die beiden 16- und 22-jährigen Beschuldigten stehen im dringenden Verdacht, am Pfingstmontag, dem 10.06.2019 gegen 20:00 Uhr in Leimen gemeinschaftlich den Entschluss gefasst zu haben, die nicht angeleinten und ohne Maulkorb geführten Hunde (American Staffordshire Terrier - Kampfhunde im Sinne der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde) hinter dem 15-jährigen Geschädigten her gehetzt zu haben.
Im Feldbereich zwischen Leimen und Heidelberg trafen die Beschuldigten auf den Geschäigten und dessen drei Begleiter, die teilweise mit Fahrrädern den Feldweg befuhren. Aus einiger Entfernung baten die Jugendlichen die ihnen bekannten Beschuldigten, die Hunde festzuhalten. Dem kamen die Beschuldigten zunächst nach. Beim Vorbeifahren äußerte der 15-Jährige gegenüber der Hündin, welche an Ostern 2019 bereits versucht hatte ihn zu beißen, dass sie ihn jetzt nicht angreifen könne. Hierauf sollen die beiden Beschuldigten die Hunde losgelassen haben, wobei der 16-Jährige diese mit Worten zusätzlich scharf gemacht haben soll. Die Beschuldigten sollen zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Geschädigte von den Hunden attackiert und verletzt würde.
Die Hunde setzten dem 15-Jährigen auf dem Fahrrad nach und zogen ihn durch Bisse in die Hose vom Fahrrad. Als der Geschädigte zu Boden gegangen war, erfolgten massive Angriffe beider Hunde. Erst nach einiger Zeit gelang es den Beschuldigten, die Hunde von ihrem Opfer zu trennen, in dem sie mit den mitgeführten Leinen auf sie einschlugen.
Der 15-Jährige erlitt durch den Angriff der Hunde schwerwiegende, teilweise entstellende Gesichtsverletzungen.
Die Hunde wurden in ein Tierheim eingeliefert. Über die Zukunft der Hunde muss noch entschieden werden. Beiden Tieren wurden unter Betäubung DNA-Proben genommen, die Auswerteergebnisse stehen noch aus.
Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in Zusammenarbeit mit der Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an.
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Sehr schoen! Schade, dass der 22-jaehrige nicht auch in den Vollzug kam.
Sorry aber so ein **** Verhalten gehoert gnadenlos bestraft!!
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Was ein Abschaum...
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Aus der Kategorie "uneinsichtige Halter" direkt vor meiner Haustür:
https://www.wasserburger-stimm…-hundehaltern/2019/07/10/
Ganz ehrlich, ich bete, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Gemeinderats bestätigt und der Hund weg kommt.
Der Hund hat dreimal zugebissen, bereits nach dem ersten Zwischenfall gab es Leinen- und Maulkorbpflicht an den die Halter sich nicht wirklich halten und nachdem ihnen jetzt nach dem letzten Vorfall die Haltergenehmigung entzogen wurde, ziehen sie vor Gericht...
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Unfassbar
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Der Hund beißt drei Menschen kaputt und ist immer noch bei den Haltern? In Bayern?! Wasn da los?
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Das passiert, wenn Halter Einspruch einlegen... es ist leider nicht so leicht, jemanden den Hund wegzunehmen, selbst nach solchen Vorfällen, wenn der Gegenwehr leistet. da läuft erstmal ein Rattenschwanz an Bürokratie ab.
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