Der "gefährliche" Hund

  • Hier wäre der Hund vermutlich schon sichergestellt und die Halter kriegen die Rechnung. Je länger das Verfahren, desto höher die Rechnung.

    Hier ist der Rotti auch auf der Liste.

    Ist m.E. schon erstaunlich, dass der Hund nicht eingezogen wurde.

  • Ist m.E. schon erstaunlich, dass der Hund nicht eingezogen wurde.

    So, wie ich den Artikel interpretiert habe, liegt das am juristischen Verfahren selbst. :ka: Das müsste man erst mal anpassen, um einen Einzug trotz Widerspruch/Einspruch möglich zu machen. Vermute, eine juristische Lücke (wie auch immer entstanden).

  • hm, im Artikel steht leider etwas zu wenig, um das richtig beurteilen zu können..


    grundsätzlich hat ein Widerspruch im Verwaltungsrecht erstmal aufschiebende Wirkung. Der Verwaltungsakt kann dann erstmal nicht vollzogen werden. Allerdings gäbe es zb für die Behörde auch die Möglichkeit, nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO, die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse anzuordnen.

    Dann hätte der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung mehr, stattdessen müsse der Adressat beim Verwaltungsgericht den Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen.

    Das öffentliche Interesse müsste nach § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO begründet werden. Aber das dürfte eigentlich kein Problem sein. Wahrscheinlich käme sogar die Ausnahme nach § 80 Abs. 3 S. 2 VwGO zum tragen.

    Das Sicherstellen an sich wäre ja auch erstmal keine Vorwegnahme der Hauptsache...


    also die Möglichkeiten gäbe es juristisch..


    warum das nicht gemacht wird, keine Ahnung :ka:

  • Allerdings gäbe es zb für die Behörde auch die Möglichkeit, nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO, die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse anzuordnen.

    So etwas hätte ich jetzt erwartet, um die aufschiebende Wirkung im Sinne des öffentlichen Interesses einzudämmen (denn das 3. Mal ... und 2 x Kinder, zuvor alle Auflagen unbeachtet, das ist doch schon ein Hammer ...).



    warum das nicht gemacht wird, keine Ahnung :ka:

    Dann verstehe ich das auch nicht, unglaublich, eigentlich ...

  • Was ich echt bitter finde - es geht immer mehr um das Recht des Täters, als um den Schutz möglicher weiterer Opfer. Ich finde, das zieht sich durchs gesamte Rechtssystem.

  • Was ich echt bitter finde - es geht immer mehr um das Recht des Täters, als um den Schutz möglicher weiterer Opfer. Ich finde, das zieht sich durchs gesamte Rechtssystem.

    So ein Schwachsinn...

    Ein solch dummer, unqualifizierter Kommentar ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer, die genau das erleben durften: Täterschutz vor Opferschutz.

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