Der "gefährliche" Hund
- KuschlWuffl
- Geschlossen
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Schwierig ist auch dass 99,99% aller die danach brüllen den Hund ja nicht einzuschläfern ihn entweder geschenkt nicht nehmen würden oder schlicht ungeeignet sind (ich denke da an die FB-Posts beim Fall Chico.."mit genug Liebe wird das ein toller Hund")
Irgendwo hab ich mal gelesen, auf einen wirklich erfahrenen, kompetenten Hundeführer (der so ein Kaliber führen könnte) kommen in DE zwischen 5 und 20 Hunde die so eine Stelle bräuchten. Leider weiß ich nicht mehr wo ich das gelesen habe.
Und so hart es klingt- FÜR MICH macht es mehr Sinn Fälle wo noch Hoffnung ist zu resozialisieren. Also die wenigen Plätze an Hunde zu vergeben die sie irgendwann auch wieder frei machen werden. Sonst sind wir bald bei der Situation dass auch die weniger harten Fälle nicht mehr in erfahrene Hände gehen können (denn die Plätze sind Jahre bis Jahrzehnte lang besetzt).
Aber der Ton seitens der Stadt ist wirklich unter aller Sau...
und ich würde als Trainer auch nicht sagen "also nö, der ist hoffnungslos" wenn ich für das Training des Tieres mal eben 15.000€ kassiert habe. Sorgt ja nur dafür dass der nächste teure Problemfall an einen anderen Trainer geht
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Wie gesagt, mich stört in der Hauptsache, dass man so rein gar nichts über das tatsächliche Verhalten des Hunds erfährt. Liest man die Beschreibung des Tierheims auf der Homepage, könnte die gefühlt bei jedem dritten problematischen Herdimix stehen. Und der Artikel sagt nix außer „zu problematisch für alle“. Nicht mal was dazu, wie er gerade gehalten wird
Der Kontext ist einfach nur „zu teuer auf Dauer“. Und das ist unbefriedigend. Damit macht man den Hund doch gerade wieder zu einer Projektionsfläche. -
ich verstehe das überhaupt nicht. Wir haben in Deutschland doch keine kill shelter. Andere hunde sitzen doch auch ihr leben lang im th. Warum nicht dieser? Es gab ja keine Vorfälle? Kann mir das jemand erklären?
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scheinbar war er ja im TH nicht zu halten, weil zu gefährlich..... es ist ja nicht jedes TH mit Schieberanlagen ausgestattet
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hab ich so auch nicht gelesenen. Im.einzelzwinger sollte das doch wirklich handelbar sein. Auf jeden fall klingt “zu teuer“ irgendwie unrechtmäßig im.lichte des tierschutzgesetzes und der nicht vorhandenen Vorfälle.
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Schon richtig, dass nicht jedes Tierheim auf die Haltung gefährlicher Hunde eingerichtet ist. Aber bei ner Pflegestelle - auch einer Trainerin - würde ich das auch nicht unbedingt voraussetzen. Auch wenns natürlich sein kann
Und es wäre ja schon günstiger - und zukunftsorientierter - gewesen, das Tierheim mit entsprechendem Equipment auszurüsten, als den Hund in Pension mit Tagessatz zu geben.
Yep - zu wenig Infos, zu viel Raum für Spekulation und Projektion. Seltsame Sache. -
Im.einzelzwinger sollte das doch wirklich handelbar sein.
wie denn falls der Hund wirklich gefährlich ist? Der muss gefüttert werden, bewegt und der Zwinger gereinigt...... und Einzelhaltung ohne Ansprache ist nun kein schönes Leben für den Hund.....
Und auch ein TH MA hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit
Ich verweise hier mal auf das Projekt Schattenhund
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Das Tierheim ist nicht gerade groß und normalerweise werden die Hunde auch in Gruppen auf die Auslaufflächen geschickt- neben den Gassigängen. Die anderen Hunde sind vowiegend männlich und kastriert und kleiner als er.
Das passt schonmal nicht, der Rüde ist intakt und schätzt gleichgeschlechtliche Artgenossen eher wahrscheinlich nicht. Je nachdem kommt ein Hund auch ganz schlecht mit der Tierheimsituation klar, verletzt sich selbst, ist übermäßig gestresst und hat allein dadurch ein höheres Aggressionspotential.
Wenn die Trainerin bestätigt, dass er bereits Fortschritte gemacht hat, dann sollte man diesen Prozess meiner Meinung nach fortsetzen.
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ich hab weder von vorfall noch von unverträglichkeit ggü menschen was gelesen. Die Trainerin kommt ja offensichtlich recht gut klar. Ich lese nur “zu teuer“. Und wasvon “ kommune, ahlt ein jahr“, jetzt sind es svhon zwei“. Und hoffe, dass irgendwo ein th plätzchen ist auch für diesen Kerl. So wie in etlichen fällen hunde halt im th wohnen für immer. Und das ist in Deutschland in allen mir bekannten fällen sehr viel besser als tot. Und on vielen fällen besser als bei vielen privathaltern.
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ich verstehe das überhaupt nicht. Wir haben in Deutschland doch keine kill shelter. Andere hunde sitzen doch auch ihr leben lang im th. Warum nicht dieser? Es gab ja keine Vorfälle? Kann mir das jemand erklären?
Das resultiert vermutlich aus den Formulierungen des LHundG NRW und aus Urteilen des OLG Rein theoretisch kann man das so auslegen (ist ja letztlich immer eine Auslegung), dass nur eine (nicht therapierbare) Gefährlichkeit vom Hund ausgehen muss, um eine Euthanasie anzuordnen.
In dem beschriebenen Fall gab es zwar einen Vorfall (aber ein Vorfall ist nicht nötig, um einen Hund als "gefährlich" einzustufen, bzw. eine "mangelnde Beisshemmung"):
... Sie zog vor Gericht und wollte zunächst erreichen, dass die Tötung des Hundes zumindest bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Hauptverfahren ausgesetzt wird. ...
Wie schon zuerst das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil zu finden unter: Einschläfern eines Hundes aufgrund mangelnder Beißhemmung) lehnte nun auch das OVG Münster dies ab.
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Die von dem Hund ausgehenden Gefahr rechtfertigte seine Einschläferung.
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Weil diese Fehlverhalten nach Einschätzung der Tierärztin bei dem Hund nicht mehr therapierbar sei, wäre es auch keine Lösung, den gefährlichen Hund in eine Tierschutzeinrichtung zu geben, betonte das OVG in seiner Entscheidung.
(Hervorhebung von mir)
Denke, die Stadt rekrutiert das aus einem solchen, oder ähnlichem Urteil. Nur:
Auch Tierschützer Thomas Höllmann äußert sich kritisch. „Da macht es sich die Stadt viel zu leicht, so einfach geht das alles nicht.“ Nach Gesprächen mit mehreren Behördenvertretern erläutert der Vereinsvorsitzende das vorgesehene Prozedere vor der „Hinrichtung“ eines Hundes.
„Das Ordnungsamt muss zunächst einen Fachtierarzt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.“ Falls der Gutachter der Einschläferung zustimmt, trete eine Kommission zusammen. Die bestehe aus Vertretern des Veterinäramtes beim Märkischen Kreis, des Tierschutzvereins, des städtischen Rechts- und Ordnungsamtes sowie dem Fachtierarzt.
glaube ich nicht, dass man das Verfahren auf die Aussage einer Pflegestelle stützen darf (also das Verfahren einfach mal so abzukürzen und ohne zu entscheiden).
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