Hund springt über hohes Gartentor...

  • Das ist rechtlich nicht einwandfrei.

    ....ach wirklich? Wurde mir so schon vor Jahren vom Familienanwalt als rechtlich einwandfrei bezeichnet. Mit dem Schild sei eindeutig auf das Vorhandensein von einem Hund hingewiesen und durch das geschlossene Eingangstor und Zaun um das ganze Grundstück sei allen Vorgaben Genüge getan.


    Was ist denn noch an Schildern anzubringen? Vorsicht, bissiger Hund oder :???:

  • Bloß nicht damit gibst du ja quasi zu einen gemeingefährlichen Hund zu haben. Das wird dir wenn was passiert ganz schnell zum Verhängnis.


    Das mit dem eigenen Grundstück ist so eine Sache. Beißt dein Hund jemanden der unbefugt drauf geht hast du ein dickes Problem. Bei uns in NRW wäre auch schon anspringen, wenn Hundi sich die falsche Person aussucht ein dickes Problem.


    Frisst der Hund die Nachbarskatze die unberechtigt auf deinem Grundstück rumläuft ebenso.


    Du musst deinen Hund jeder Zeit so sichern das er nichts und niemanden Schaden zufügen kann auch auf deinem eigenen Grundstück.


    Was man selbst davon hält steht auf einem anderen Blatt.

  • Ich finde, wie einige hier, dass der Lucky ein ausgesprochen schöner Hund ist.
    Ich finde auch überhaupt nicht unsympathisch, was so über ihn geschrieben wird. Dürfte an Pondi liegen, wegen ihm habe ich ja immer noch ein Faible für den Dt. Drahthaar. Genauso oft habe ich aber auch schon erwähnt, dass hier keiner mehr einzieht, weil ich das gesundheitlich einfach nicht mehr schaffe. Ich brauche einfachere Hunde.


    Und dann kommt also der TE daher und erzählt etwas von einem Deutsch Kurzhaar. Dann ist es ein ein Mix mit Vizsla. Ganz sicher, da kennt er die Eltern.
    Ok, der TE ist blauäugiger Ersthundbesitzer? Kann ja mal passieren.
    Mitnichten. Der TE will schon diverse ausgebildete DK gehabt haben. Die hat er mit 1,5 Jahren übernommen. Und die waren natürlich total anders als der Lucky. Schon hier fehlt mir die Vorstellungskraft. Mit 1,5 Jahren in neuer Umgebung ist auch ein internatsausgebildeter DK nicht das Engelchen in Person und ganz sicher keine Schlaftablette.


    Catahoulas sind in D selten. Deshalb habe ich den Gedanken zuerst auch nicht weitergedacht. Wenn man aber nach Einwürfen hier mal nach Bildern für Catahoulas in red merle googelt, dann finden sich da doch überraschende Übereinstimmungen.


    Die Frage ist, warum erzählt uns der TE hier so komische Geschichten? Das erschließt sich mir nicht. Ein Geschäftsmann mit Jagdhunderfahrung will sich da einen Hund haben andrehen lassen, der überhaupt nicht dem entspricht, wovon er ausgeht? Ein DK ist es nicht. Ein Mix aus Vizsla und DK ist es auch nicht. Vielleicht ist es ein Catahoula oder da ist ein Hüter drin. Punkt.


    Reihenweise Leute schreiben hier Posts mit hilfreichen Tipps. Und der TE erzählt uns irgendwelchen Mist. Was von seinen Tippseleien noch alles Mist ist, will ich gar nicht weiterdenken. Liebe Mods, ich würde auch gern das auf der Liste stehende Wort benutzen. Es ist einfach furchtbar unhöflich, mindestens nicht mit offenen Karten zu spielen oder von vornherein die Unwahrheit zu sagen. Aber die User tippen hier und machen sich ehrliche Gedanken auf jetzt schon 22 Seiten.

  • Na ja - dann muss ich also auch noch ein Warnschild überhaupt anbringen demzufolge schlicht und einfach jegliches Betreten nicht erlaubt ist...


    Scheint ein komische Sache zu sein - 1988 wurde das Schild an den Zaun angebracht und der damalige Anwalt hat uns versichert dass mit dem Schild alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt seien.


    ....am Montag gehts zum Anwalt und der soll mir ein Rechtsgutachten für solche Fälle beschaffen.


    An den Seiten die der Strasse abgewandt sind steht zirka alle 15m ein Schild mit "Betreten Verboten" oder auch"No Trespassing". Am hinteren Bereich ist auch ein Elektrozaun dran - damit die Schafe und Rinder vom anbei gelegenen Landwirt nicht ungefragt aufs Grundstück kommen. Hat der Landwirt selbst vorgeschlagen und installiert. Er liefert auch den Strom.

  • Jeder Tierhalter haftet verschuldensunabhängig - oder auch verschuldet aus Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - erstmal für sämtliche Schäden die sein Tier anrichtet.
    Wenn jemand ein Grundstück betritt, auf dem solche Schilder angebracht sind, KANN das die Haftung aufgrund eines Mitverschuldens mindern. MUSS aber nicht. ZB wenn ein Kind gebissen, angesprungen, erschreckt wird. Du kannst Deinen Hof mit Schildern pflastern, das ändert nichts an der grundsätzlichen Haftung.

  • Angemeldeter Kundenverkehr mit ausreichend hohem :pfeif: umzäunten Gelände und Klingel ist doch mit einem Wachhund kompatibel.
    Der Vizsla ist jetzt nicht gerade für seine Territorialität bekannt...


    Hab' nicht alles gelesen, aber der Hund scheint ja nur zu bellen (in dem Alter würde ein ausgesprochener Wachhund bereits stellen).
    Wenn er auf ein entsprechendes Signal von Herrchen aufhört und Kunden dann toleriert ( so wie das auch bei ausgeprägten Wachhhunden allgemein läuft), sehe ich da kein Problem.


    @dragonwogSollten Catahoulas nicht blaue Augen haben? Ich dachte, das wäre charakteristisch für die Rasse.

  • Hi, an der Stelle auch noch die kurze Anmerkung von mir, dass der beschriebene Hund aus meiner Sicht aktuell erst mal zur Ruhe kommen muss und daher auch Wachsamkeit am Zaun erstmal unterbunden werden sollte. Denn auch dass pusht den Hund wieder hoch.


    Was ich beisteuern kann, habe ich nach bestem Wissen und Gewissen getan. An der Stelle bin ich daher hier raus und wünsche allen ein schönes Wochenende und viel Erfolg mit ihren Hunden.


    Grüßle :winken:

  • Nur nochmal kurz zu meinem Verständnis, wo lebt ihr jetzt, Lucky und du? Schottland (wegen Moorhuhnjagd) oder Deutschland? Weil je nachdem ist die Rechtslage ja auch ne andere.
    Und kann man dann Hunde einfach mal so mit rüber in den Jagdurlaub nehmen?


    (Oder hab ich das mit der Moorhuhnjagd nur geträumt :???: :ugly: )

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