Hobby Autoren
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Aber ich habe ja schon einen Beruf, s.o.!Ein Kollege, der Schulbücher mitschreibt, braucht sogar eine zweite Steuerkarte (allerdings verdient der damit auch Geld. )
L. G.Als Autor etc. meldet man eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an.
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Aber ich habe ja schon einen Beruf, s.o.!Ein Kollege, der Schulbücher mitschreibt, braucht sogar eine zweite Steuerkarte (allerdings verdient der damit auch Geld. )
L. G.Ist egal.
Fällt wie die Arbeit als freier Journalist unter "Künstler".
Da gibst du via Kosten-Ausgaben-Rechnung deinen Gewinn bei der Steuer mit an und gut.Nur wenn du über den Freibetrag kommst, wird's komplizierter.
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Das war's dann mit "Steuererklärung selbermachen".
Edit: Reicht da ein Zettel + Rechnung/Kontoauszüge, falls etwas reinkommt?
L. G. -
Ich hatte ne Excel Datei.
Die Rechnungen und Kontoauszüge wollt 10 Jahre niemand sehen. -
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O.k.!
L. G. -
Nicht nur als Beamter. Du musst jede Nebentätigkeit deinem AG melden, auch als „normale“ Angestellte. Gibt eigentlich in jedem Arbeitsvetrag einen entsprechenden Paragraphen
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@Rotbunte: Aber erst einmal muss das Geld durch die Nebentätigkeit hereinkommen... und nach Veröffentlichung deines Bestsellers wirst du sowieso von deiner Autorentätigkeit leben können.
Dein Schulleiter kann dich auch erst mal beraten, bevor du irgendwas einreichen musst. Er weiß auch, welche Summe man steuerfrei dazuverdienen kann und ab wann eine zweite Steuerkarte beantragt werden muss.
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Steuerkarte hat man nur als Angestellter. Die entscheidet per Steuerklasse über den Lohnsteuerabzug im Monat. Brauchst du als Freiberufler nicht. Da reicht es aus, Gewinn oder Verlust (ergibt sich aus Einnahmen minus Ausgaben bei selbstständiger Tätigkeit) in der Steuererklärung anzugeben. Dafür gibt es ein gesondertes Formular. Aufzeichnungen müssen geführt und - wie schon gesagt - zehn Jahre aufgehoben werden. Wenn du irgendwas elektronisch machst (zum Beispiel Excel-Datei), muss es unveränderbar sein - am besten festgeschrieben beispielsweise in einem E-Pendel-Ordner.
Nebentätigkeit ist nicht per se genehmigungspflichtig, sollte aber dem AG bekannt gemacht werden um Ärger zu vermeiden. Ist in aller Regel aber völlig unproblematisch.
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind sowohl als Gewinn oder Verlust in der Steuererklärung einzutragen. Am Ende wird ja alles zusammengerechnet und daraus das zu versteuernde Einkommen gebildet. Da kann es also unter Umständen auch sein, dass ein Verlust aus selbstständiger Tätigkeit dein zu versteuerndes Einkommen senkt...
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