Hobby Autoren
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@37mara73 Ich bezog mich auf die Äußerung von @Sambo71. Dass das bei Beamten anders ist, weiß ich.
Und es ist aber in aller Regel trotzdem überhaupt kein Problem. Ich arbeite viel für Schulbuchverlage und habe dort auch mit (angestellten oder verbeamteten) Lehrern zu tun - als Autoren. Die Genehmigungspflicht sollte also nicht abschrecken. Formulare ebensowenig
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@37mara73 Ich bezog mich auf die Äußerung von @Sambo71. Dass das bei Beamten anders ist, weiß ich.
Und es ist aber in aller Regel trotzdem überhaupt kein Problem. Ich arbeite viel für Schulbuchverlage und habe dort auch mit (angestellten oder verbeamteten) Lehrern zu tun - als Autoren. Die Genehmigungspflicht sollte also nicht abschrecken. Formulare ebensowenig
Mein AG hat einem Kollegen von mir, mal eine zusätzliche Selbständigkeit nicht genehmigt, weil sie unserer Tätigkeit zu ähnlich war.
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@Enterprise: Da hast du völlig recht! Ich habe die Prozedur auch schon hinter mir und es war kein Problem - wenn man nicht zu viel dazuverdient (und der zeitliche Rahmen in Grenzen bleibt). Diese Grenzen mögen von Bundesland zu Bundesland aber anders sein.
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Bin gerade auf diesen Thread gestoßen. Mein Traum ist es auch, mal ein Buch zu schreiben. Habe allerdings festgestellt, dass ich dafür auch noch jemanden für einige simple Illustrationen bräuchte. Zeichnen kann ich nämlich leider so gar nicht
Melde dich gerne mal bei mir zwecks Illustrationen
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Mein AG hat einem Kollegen von mir, mal eine zusätzliche Selbständigkeit nicht genehmigt, weil sie unserer Tätigkeit zu ähnlich war.
Du darfst im Normalfall auch keine gleichen/ähnlichen Tätigkeiten ausführen weil das dann als Konkurrenz gesehen wird. Das ist ein nochmal speziellerer Fall. Ist ja auch logisch, der Arbeitgeber will natürlich nicht riskieren das du zB seine Kunden für deinen eigenen Betrieb abwirbst etc.
Als Lehrer gibt es da allerdings wenig bis keine Überschneidung die mir einfallen würde.
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Als Lehrer gibt es da allerdings wenig bis keine Überschneidung die mir einfallen würde.
Bildchenmalen entspannt und dient der Arbeitskraft.
L. G. -
Und wenn dann irgendwann Honorare kommen sollten, kannst du die dazugehörigen Ausgaben immer noch abziehen - da dürfte steuerlich nicht viel übrig bleiben
Naja, ich habe ja ganze 19€ investiert...
Die waren nach einer Woche wieder eingenommen. Alles weitere ist jetzt Reingewinn. -
Du darfst im Normalfall auch keine gleichen/ähnlichen Tätigkeiten ausführen weil das dann als Konkurrenz gesehen wird. Das ist ein nochmal speziellerer Fall. Ist ja auch logisch, der Arbeitgeber will natürlich nicht riskieren das du zB seine Kunden für deinen eigenen Betrieb abwirbst etc.
Das stimmt so allgemein nicht. Bei uns im Unternehmen wird zum Beispiel klar definiert, wer Konkurrenzunternehmen sind. Für die darf ich dann nicht arbeiten nebenbei. Ich darf aber trotzdem das, was ich im Unternehmen tue, auch anderweitig tun (bin Journalistin und arbeite in der Unternehmenskommunikation). Das ist individuell und von Fall zu Fall verschieden.
@Helfstyna So soll es ja eigentlich auch sein
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Das stimmt so allgemein nicht. Bei uns im Unternehmen wird zum Beispiel klar definiert, wer Konkurrenzunternehmen sind. Für die darf ich dann nicht arbeiten nebenbei. Ich darf aber trotzdem das, was ich im Unternehmen tue, auch anderweitig tun (bin Journalistin und arbeite in der Unternehmenskommunikation). Das ist individuell und von Fall zu Fall verschieden.
Es kommt da glaube sehr auf den Beruf an. ZB Vertrieb ist so eine Sache - wenn man zB für einen Versicherungsfima im Vertrieb arbeitet ist alles was mit Versicherungen zu tun hat als Nebenbeschäftigung so gut wie sicher ausgeschlossen. Das ist zu gleich und konkurriert extrem miteinander. Die Gefahr Kunden dann für das andere anzuwerben ist zu groß.
Als Lehrer zB noch nebenberuflich als Nachhilfelehrer zu arbeiten sollte dafür überhaupt kein Problem sein, denn man konkurriert dabei ja um nichts. -
So, die Pause war jetzt lange genug.
Die Recherche ist auch ausreichend.
Jetzt startet ein neues Romanprojekt. -
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