Exfreundin will nach Jahren den Hund zurück

  • Mal ein paar Fragen, die mir gerade durch den Kopf schießen:


    Zählen bei solchen Sachverhalten nicht auch Zeugen?


    Gibt es Zeugen, dass sie Dich damals aufgefordert hat, den Hund mitzunehmen?


    Würde nicht die „Züchterin“, falls Deine Exfrau sie auftreiben kann, auch als Zeugin für Deine Ex fungieren können?


    Bist Du Dir ganz sicher, dass sie den Kaufvertrag nicht mehr hat, also evtl verkramt, den sie evtl. Wiederfinden kann?

  • Fakten so zwischendurch:


    Diebstahl kann es auf keinen Fall sein, allenfalls Unterschlagung. Also falls die Ex-Freundin den nunmehrigen Hundehalter strafrechtlich belangen möchte.
    Das hat sie doch vermutlich überhaupt nicht vor.


    Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht:


    - Strafrecht: Ich zeige jemanden an wegen Diebstahl oder Unterschlagung -> falls die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht der Meinung ist, dass der Vorwurf richtig ist, bekommt der Beschuldigte eine Strafe (Geldstrafe bei solchen kleinen Fällen). Der Anzeigenersteller hat davon nichts, er bekommt auch kein Geld von der Strafe.


    - Zivilrecht: Ich möchte meinen Hund zurück oder zumindest Entschädigung für den Hund -> das Amtsgericht entscheidet, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht.
    Wenn das Gericht entscheidet, dass der Anspruch unberechtigt ist, dann muss der Kläger die Kosten des Verfahrens bezahlen.

  • Jetzt droht sie aber damit vor Gericht zu gehen, wenn ich ihr den Hund nicht freiwillig gebe.

    Dann lass sie doch :smile:


    Ich würde das recht entspannt sehen und ihr sagen, dass der Hund nicht ihr gehört sondern dir und wenn sie das nicht akzeptieren will, ja bitte, dann klag doch...dafür muss sie einen Rechtsanwalt beauftragen (und auch bezahlen ;) ) der ohne irgendwelche Unterlagen sicherlich keine Klage einreichen wird, es sei denn, er will einfach Geld verdienen :lol:


    Ich seh das locker. Du willst den Hund nicht hergeben, würde ich auch nicht tun, also soll sie machen, was sie für richtig hält. Bevor sowas vor Gericht landet, ach mei, dass dauert einige Schriftsätze und einen Gütetermin....ob sie das anleiert und durchhält ist fraglich. Ich würde es einfach darauf ankommen lassen und auch keine Aufrechnung oder irgendwas veranstalten oder vorlegen oder mich da auf irgendeine Diskussion oder Rechtfertigung einlassen. Der Hund gehört dir und fertig. Was sie will, soll sie dir schriftlich mitteilen und darauf wird kurz und knapp schriftlich geantwortet.

  • Die braucht der TE nicht für diese Sache :D Aber gut, schaden tut so eine Versicherung nie.

    Wieso? Wenn die Ex ihn vor Gericht zerrt, hat er zumindest dann keine Kosten und kann prozessieren bis ins geht nicht mehr. :D

  • Habt ihr vielleicht Erfahrungen aus ähnlichen Fällen wie ihre Chancen stehen?

    Nicht wirklich, aber ein TA meinte letztens zu mir, warum ich mich nicht in den Impfpass eingetragen hätte, da standen noch die Erstbesitzer drin.
    Er hat mir gesagt, dass der Hund dem gehört, der als letzter im Impfpass steht, ob das stimmt, weiß ich allerdings nicht. Ich habe mich aber gleich eingetragen.

  • Impfpass würde ich auch änden lassen, falls da noch eine alte Adresse drinsteht.


    Aber mal eine Frage bezüglich des Kaufvertags bzw. was ein solcher Kaufvertrag hier ausrichten kann, falls er noch auftaucht:
    Der Hund ist nicht gechipt. Wenn er auch nicht tätowiert ist, wie ist er dann anhand eines Welpenkaufvertrags überhaupt eindeutig identifizierbar? Mehr als eine Beschreibung im Sinne von männlicher Welpe, kniehoch, braun-weiß gefleckt o.ä. kann da doch gar nicht drinstehen. :ka:

  • Die braucht der TE nicht für diese Sache Aber gut, schaden tut so eine Versicherung nie.

    Na wenn er einen Anwalt bräuchte, dann ist für sowas eine Rechschutz sehr hilfreich und auch da ;)



    Wenn die Ex ihn vor Gericht zerrt, hat er zumindest dann keine Kosten und kann prozessieren bis ins geht nicht mehr.

    Vorausgesetzt, er gewinnt ;) Zwar muss die Ex die Kosten verauslagen, wenn aber kein Vergleich geschlossen würde (und auch hier trägt idR. jede Partei die ihr entstandenen Kosten) und der Klage wird statt gegeben, ja sicher, dann kann es passieren, dass er die Kosten tragen muss.


    Aber selbst wenn dem so sein sollen würde, hier gehts ja nicht um einen Streitwert von zigtausend Euro, sondern um einen minimalen Streitwert, würde man dann zB. in einem Vergleich die ihm durch den Hund entstandenen Kosten der letzten zwei Jahre hochrechnen, würde das wohl ne Nullnummer. Aber soweit wird es überhaupt nicht kommen. Vllt. will die Ex auch nur Geld sehen und sieht hier mit leeren Drohungen eine geeignete Einnahmequelle um den TE unter Druck zu setzen, damit er sich den Hund "freikauft".


    Also @Fuzzi0815 lass es einfach drauf ankommen, lass dich auf nichts ein, regel alles schriftlich pack den Satz "Ein Anspruch auf den Hund besteht nicht" rein und gut ist. Kurz, knapp, sachlich und wahrscheinlich hörst du nie wieder von ihr.

  • @Lorbas
    Das stimmt so nicht. Prozessieren bis zum geht nicht mehr, dass das eine Rechtsschutzversicherung bezahlt, bezweifle ich sehr.


    Aber um mal realistisch zu bleiben:
    Es handelt sich bei dem Mix-Hund des Threaderstellers, gekauft von einem Zufallswurf, sicher maximal um einen Streitwert von 300 Euro.


    Falls (was ich sehr bezweifle) seine Exfreundin gerichtlich die Herausgabe des Hundes einzuklagen versucht, dann halten sich bei so einem Wert die gerichtlichen Kosten auch sehr in Grenzen.
    Und ich bin keine studierte Juristin, allerdings mit guten Grundkenntnissen im Zivil- und Strafrecht.


    Die Beweislast liegt auf alle Fälle bei der Exfreundin.
    Maximalst, falls die Exfreundin wirklich Zivilklage gegen den TE einreicht und entsprechende Beweise vorweisen kann, Zeugen die bestätigen, dass sie damals den Kaufpreis für den Hund gezahlt hat, könnte es darauf hinauslaufen, dass der TE der Exfreundin den Kaufpreis erstatten muss.


    Ich bezweifle allerdings sehr, dass es soweit kommt.

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