Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII

  • Klar, die dazugehörende Familie fand unseren Auftritt sehr amüsant , hat ja auch sicher zum Lachen ausgesehen, wenn zwei Menschen mit zwei großen Hunden auf den rutschigen Holztreppen über dem Wasserfall versuchen, Klein-Fiffi loszuwerden ;)

  • Du bist viel zu nett für diese Welt!

    nö eben nicht.


    sie hat gaaaaanz hinterhältig und gemein verhindert dass die Leute ENDLICH ihren Fiffi loswerden. Das müssen sie wollen, anders kann man sich das ja nicht erklären...

  • @SpaceOddity


    Ich hatte mal einen Splitterbruch im großen Zeh. Nachdem es nach 2 Tagen durch ignorieren nicht besser wurde, bin ich zum Arzt. Habe einen komischen Schuh verschrieben, der den Zeh entlastet - damit konnte ich etwas unbeholfen, aber ganz gut laufen.


    Normale Brüche in kleinen Zehen gingen durch Ignorieren weg, dauerte aber so 2-3 Wochen.


    Zum Schmerz kann ich Dir nicht so sehr viel sagen. Da ich seit einem kompliziertem Kniebruch und Arthrose in beiden Knieen öfter Schmerzen habe, ist mein Empfinden da etwas gestört.


    Hast Du auch einen Spezialschuh? Wenn nicht, soll ich mal schauen, ob ich meinen noch finde, und ein Foto einstellen?


    Liebe Grüße und gute Besserung
    Nicole

  • :herzen1:

    Ich gebs zu - ich mag einfach keine Ärzte. Fremde Menschen, die uneingeladen an einem herumfingern und einem Sachen erzählen, die man eh nicht hören will ...


    Solange ich krabbeln kann und nervlich durchstehe meide ich sie.

  • @Stinkelilly Oh ok, das wird wohl in jedem Krankenhaus anders gehandhabt :lol:
    Aber so einen Schuh dürfte ich in der Arbeit eh nicht tragen. Leider muss ich in der Arbeit fast den ganzen Tag stehen und gehen, das ist vermutlich eher nicht so förderlich für schnelle Schmerzfreiheit.

  • Hi,


    nein, ist es nicht. Da würde ich mich an Deiner Stelle tatsächlich erstmal krankschreiben lassen. Einfach wegen der Schwellungen und anderer Folgen, die sich bilden können, wenn Du zwischndurch den Fuß nicht hochlegen kannst.

  • Ganz so einfach ist es nicht. Eigenbedarf würde beinhalten, dass er die Wohnung wirklich dringend für sich selbst benötigt und keine andere Wohnung zur Möglichkeit hat. Wird vom Gericht auch entsprechend geprüft. Also ein einfacher Bedarf reicht dafür nicht aus.

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