Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII

  • Kennt sich hier Jemand bzgl. der Rechtslage von Miniatur Bullterriern aus? Ist man "aus dem Schneider" wenn man FCI Papiere für den Hund hat oder kann man nochmal Probleme bekommen, weil der Hund z. B. ein paar cm über dem Rassestandard liegt?

    Kommt auf das Bundesland an. NRW interessieren Papiere nicht, außer der Hund ist max. 35,5 cm hoch. Ist er größer, zählt er trotz Papieren zum Standard.
    Aber soweit ich weiß, ist das nur in NRW so streng, obwohl ich vor kurzem gehört habe, dass in Sachsen-Anhalt gar keine Minis verkauft werden dürfen. Aber wie sicher das ist, weiß ich nicht.

  • @Getier: Manche Bundesländer sind da wohl etwas pingeliger als andere...
    Aber an sich ist ein Mini ein Mini solange er vernünftiges Papier hat.
    Fraglich ist halt ob man bereit wäre das notfalls gerichtlich durchzufechten wenn man Probleme bekommt.


    Ist halt immer ein "kann, vielleicht, möglicherweise"


    Hier in Hessen hab ich zumindest noch nie Probleme gehabt.

  • Kommt auf das Bundesland an. NRW interessieren Papiere nicht, außer der Hund ist max. 35,5 cm hoch. Ist er größer, zählt er trotz Papieren zum Standard.Aber soweit ich weiß, ist das nur in NRW so streng, obwohl ich vor kurzem gehört habe, dass in Sachsen-Anhalt gar keine Minis verkauft werden dürfen. Aber wie sicher das ist, weiß ich nicht.

    Es würde um NRW gehen. Der Hund um den es geht ist noch jung, bringt Papiere mit aber es ist eben nicht klar, ob er im Standard bleibt oder nicht. :fear:


    Wird man da vorgeladen und muss den Hund vorführen oder wie darf man sich das vorstellen?


    Würde ich den Hund kaufen, würde ich ihn ja ganz normal anmelden und damit hat es sich ja eigentlich... :???:

  • Es würde um NRW gehen. Der Hund um den es geht ist noch jung, bringt Papiere mit aber es ist eben nicht klar, ob er im Standard bleibt oder nicht. :fear:
    Wird man da vorgeladen und muss den Hund vorführen oder wie darf man sich das vorstellen?


    Würde ich den Hund kaufen, würde ich ihn ja ganz normal anmelden und damit hat es sich ja eigentlich... :???:

    Ich würde direkt beim jeweiligen Amt fragen, wie das gehandhabt wird.
    Ich kenne nur einen Fall, Hund 38 cm hoch, Papiere vom FCI in NRW. Wurde ausgewachsen über Kleinanzeigen gekauft und als Mini angemeldet. Die Stadt hat kontrolliert, hat festgestellt, dass der Hund 38cm hoch ist, Hund wurde eingezogen weil er falsch angemeldet wurde (Standard darf in NRW nur unter besonderen Bedingungen gehalten werden und hat zig Auflagen) und sitzt nun im Tierheim. Die Besitzer haben keine Chance, den Hund zurück zu bekommen, selbst wenn sie die Auflagen erfüllen, da sie jetzt durch die Falschanmeldung "vorbestraft" sind. Klingt jetzt doof, aber ich hoffe, man versteht, was ich meine.
    Und im Tierheim sitzt jetzt ein Mini mit Papieren, der jetzt aber ein Kampfhund ist.

  • Kommt auf das Bundesland an. NRW interessieren Papiere nicht, außer der Hund ist max. 35,5 cm hoch. Ist er größer, zählt er trotz Papieren zum Standard.Aber soweit ich weiß, ist das nur in NRW so streng, obwohl ich vor kurzem gehört habe, dass in Sachsen-Anhalt gar keine Minis verkauft werden dürfen. Aber wie sicher das ist, weiß ich nicht.

    Ist der Mini Bulli in NRW nicht mittlerweile komplett auf der Liste?

  • Kennt sich hier Jemand bzgl. der Rechtslage von Miniatur Bullterriern aus? Ist man "aus dem Schneider" wenn man FCI Papiere für den Hund hat oder kann man nochmal Probleme bekommen, weil der Hund z. B. ein paar cm über dem Rassestandard liegt?


    die Landeshundegesetze sind, wie der Name schon sagt, Landesgesetze. Heißt: es ist in jedem Bundeland anders geregelt.
    Und dann sind meistens noch die Gemeinden ermächtigt, eigene Hundegesetze zu erlassen (zb auch die Hundesteuer betreffend) daher kann das auch noch mal in jeder Gemeinde anders geregelt sein.


    Sicherheit gibts im Zweifel also nur, wenn man bei der zuständigen Gemeinde nachfragt, wie das denn so gehandhabt wird.

  • Das Problem ist auch, dass der VdH sich da hübsch raushält. Bis vor zwei Jahren galt: Hat der Mini VdH-Papiere, zählt er als Mini, egal, ob er aus dem Standard rauswächst. Dann hat NRW beschlossen, dass sie das einfach ändern, einige Halter haben dagegen geklagt bzw. sind noch dabei, sich durch die Instanzen zu klagen. Der VdH könnte das unterstützen, es geht immerhin um die Anerkennung seiner Papiere. Bis jetzt habe ich noch nicht gehört, dass das geschehen ist. Statt dessen geht die Jagd auf ein paar mm zu große Minis mit Papieren weiter.
    Würd ich in NRW wohnen, würde ich mir derzeit keinen Mini anschaffen, denn man kann bei einem Welpen einfach nie sicher wissen, ob er im Standard bleibt. Und wenn er's nicht tut, wird er eingezogen, landet im Tierheim und man selber hat die Zuverlässigkeit, gelistete Hunde zu halten, für immer verloren wegen einer vermeintlichen Fehlanmeldung. :dagegen:

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