Hat die Tierschutzorga Ansprüche?
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Soll da denn eventuell auch noch Geld fließen?
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Die Orga möchte jetzt die normale Vermittlungsgebühr haben.
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Sowas habe ich mir schon fast gedacht.
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Das ist einfach nur dreist!
Und nein, auch bei einem guten Markler würde es nie zu so einer Situation kommen. Denn der klärt auch alles genau ab, bekommt vielleicht eine Gebühr bevor er das Haus bewirbt vom "Vorbesitzer", lässt ihn etwas unterschreiben dass dieser den Markler nicht überhen darf und die Marklerkosten vom Neukäufer entrichtet werden müssen... Übergeht der "Vorbesitzer" dann den Markler hat er eine Strafgebühr zu zahlen...Ich würde an so einen Verein auch nichts spenden, ehrlich gesagt.
Natürlich kann und sollte ein guter Tierschutzverein dem Vorbesitzer dazu raten dass er den Hund nicht gleich jedem mitgibt und am besten die Übergabe auch schriftlich festhalten sollte. Aber gerade wenn der Vorbesitzer sehr bemüht war, das neue Zuhause auf jeden Fall selber ansehen wollte, den Hund nicht einfach an die Orga zu übergeben wollte... All das zeigt doch dass ihm das Tier noch am Herzen lag. Und
genau da ist der Punkt, an dem man als seriöse Orga dann sagt: "Es macht uns überhaupt keine Umstände Ihren Hund auf unsere Seite zu setzen und einfach nur so dabei zu helfen dass noch mehr Menschen sehen dass der Hund ein Zuhause braucht!" oder man sagt klipp und klar: "Wir helfen nur dann, wenn Sie den Hund abtreten!" Oder manche nehmen auch eine Gebühr von 5-10 Euro für das Schalten der Anzeige
Und dann müssen solche Dinge aber auch sehr deutlich auf der Seite des Tierheimes/der Orga zu lesen sein! Nämlich dass der Hund zwar noch beim Besitzer ist, aber bereits an den Verein abgetreten wurde und der Neubesitzer daher eine Gebührzu entrichten hat. Dann sollte es auch einen Vertrag zwischen Vorbesitzer und Tierheim geben. Denn dazu rät ja auch dieser Verein, um den es hier geht. Bei einer bezahlten Anzeige gibt man den Vorbesitzer auch eine Rechnung für die Dienstleistung mit. Genau so wie beiAbgabe und Aufnahme.Das wäre seriös! So wissen Vorbesitzer, Tierheim/Tierschutzverein und Neubesitzer ganz genau welche Leistung erbracht und bezahlt wurde. Und von wem die zu bezahlen ist.
Mündliche Verträge haben zwar auch ihre Gültigkeit und ihre Berechtigung, aber sie sind halt sehr dünn.
Wenn ich beim Bäcker für morgen früh 30 Brötchen vorbestelle, dann gehe ich theoretisch schon einen Vertrag ein. Und zwar, dass ich die Sachen morgen auch abhole und bezahle. Die schreiben da auch meine Daten auf. Ich kenne aber kaum einen Bäcker, der seine Kunden bezahlen lässt wenn die das Abholen vergessen. Lohnt sich schlicht nicht das Geld zu verlangen die Summe für einen Rechtsstreit zu gering ist und die Beweislast auch viel zu dünn. Außerdem ist es natürlich kundenfeindlich. Und wenn es um höhere Beträge geht, wie eine Torte, nehmen die aus dem selben Grund dann auch mindestens eine Anzahlung, wenn nicht gleich komplett Vorkasse. Oder als absolutes Minium muss man halt so einen Vordruck auf dem die Sonderbestellung festgehalten wird unterschreiben. Und genau so ist es auch seriös. -
Und wenn alles seine Ordnung hat, dann sagen viele Menschen auch von sich aus: "Oh, dafür dass sie meinen Hund auf Ihre Seite setzen und nichts dafür nehmen, bekommen sie von mir eine kleine Spende!"
Oder: "Ach, es tut mir Leid dass ich gestern vergessen habe die drei Baguette abzuholen. Uns ist etwas dazwischen bekommen. Haben Sie die noch verkaufen können oder sollen wir sie trotzdem bezahlen?" -
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Geh da lieber nicht von dir selbst aus. Die meisten Menschen rennen lieber schreiend weg als Geld zu geben, obwohl sie es nicht unbedingt müssen.
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Ich fände es dennoch wichtig, dass du irgendeinen Beweis hast, dass der Hund nun deiner ist. Man weiß ja nie...
Ich hatte da mal ein sehr blöde Situation mit Newton. Da hat einer behauptet, das wäre sein Hund... Da war ich froh, dass ich eine Kaufvertrag, etc. hatte, den ich vorweisen konnte!
Wichtig ist, dass die Chipnummer im Kaufvertrag steht.
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Also hier ist das zum Glück noch so, dass diese Werte von vielen noch eingehalten werden. Klar gibt es auch einen immer größer werdenden Teil dem das verloren geht, aber hier ist alles sehr dörflich und man wird bei diesem Bäcker mit Sicherheit noch häufiger einkaufen, die Verkäuferin kennt vielleicht deine Nachbarn oder ist deine Nachbarin. Man will dann auch kein Gerede usw.
Da ist dann auch einfach noch etwas mehr Druck da sich "anständig" zu verhalten. -
Das ist einfach nur dreist!
Und nein, auch bei einem guten Markler würde es nie zu so einer Situation kommen. Denn der klärt auch alles genau ab, bekommt vielleicht eine Gebühr bevor er das Haus bewirbt vom "Vorbesitzer", lässt ihn etwas unterschreiben dass dieser den Markler nicht überhen darf und die Marklerkosten vom Neukäufer entrichtet werden müssen... Übergeht der "Vorbesitzer" dann den Markler hat er eine Strafgebühr zu zahlen...Ich würde an so einen Verein auch nichts spenden, ehrlich gesagt.
Natürlich kann und sollte ein guter Tierschutzverein dem Vorbesitzer dazu raten dass er den Hund nicht gleich jedem mitgibt und am besten die Übergabe auch schriftlich festhalten sollte. Aber gerade wenn der Vorbesitzer sehr bemüht war, das neue Zuhause auf jeden Fall selber ansehen wollte, den Hund nicht einfach an die Orga zu übergeben wollte... All das zeigt doch dass ihm das Tier noch am Herzen lag. Und
genau da ist der Punkt, an dem man als seriöse Orga dann sagt: "Es macht uns überhaupt keine Umstände Ihren Hund auf unsere Seite zu setzen und einfach nur so dabei zu helfen dass noch mehr Menschen sehen dass der Hund ein Zuhause braucht!" oder man sagt klipp und klar: "Wir helfen nur dann, wenn Sie den Hund abtreten!" Oder manche nehmen auch eine Gebühr von 5-10 Euro für das Schalten der Anzeige
Und dann müssen solche Dinge aber auch sehr deutlich auf der Seite des Tierheimes/der Orga zu lesen sein! Nämlich dass der Hund zwar noch beim Besitzer ist, aber bereits an den Verein abgetreten wurde und der Neubesitzer daher eine Gebührzu entrichten hat. Dann sollte es auch einen Vertrag zwischen Vorbesitzer und Tierheim geben. Denn dazu rät ja auch dieser Verein, um den es hier geht. Bei einer bezahlten Anzeige gibt man den Vorbesitzer auch eine Rechnung für die Dienstleistung mit. Genau so wie beiAbgabe und Aufnahme.Was ist am Vorgehen der Orga so dreist?
Eher hat sie sich übers Ohr hauen lassen vom früheren Hundebesitzer. Oder sie hat die Anzeige für den Hund vorzeitig geschaltet, bevor er entsprechende Vereinbarung unterschrieben hat. Ob das so war, keine Ahnung.
Wie läuft es denn normalerweise ab? Doch immer so, dass man sich als Interessent für ein Tier dieses anschaut und deswegen die Konktaktdaten weitergegeben werden, damit das möglich ist, und wenn man es übernehmen möchte, dann gibt man der Orga Bescheid, die Orga macht eine Vorkontrolle, man unterschreibt eine Übernahmevereinbarung, bezahlt die Schutzgebühr und bekommt dann das Tier.
Der Hundehalter hätte den Hund nicht an die TE übergeben dürfen meiner Meinung nach, ohne das vorab mit der Orga abzuklären.
Wenn dann war sein Vorgehen dreist.Dass die Orga so leichtsinnig war und die Kontaktdaten weitergab, ok dann ist sie auch selber schuld.
Aber Fakt ist, der Kontakt zwischen Hundebesitzer und der TE kam nur aufgrund Vermittlung der Orga zustande.
Da jetzt der Orga vorzuwerfen, dass sie dreist ist, finde ich schon seltsam. Natürlich wollen Orgas die Vermittlungsgebühr haben, sie brauchen dieses Geld ja dringend, um weiter im Sinne des Tierschutzes zu handeln. -
Ich finde vor allem das Verhalten des bisherigen Besitzers suspekt.
die aussage der orga ist nicht richtig, auch mündliche verträge haben bestand.
Richtig, mündliche Verträge sind gültig, aber schwer beweisbar. Und genau das ist hier das Problem...
Wenn es zwischen dem Vorbesitzer und der Tierschutzorga keinen Vertrag gibt, ...
... denn die Orga ist ja auch davon überzeugt, dass es einen Vertrag gibt. Einen mündlichen Vertrag der die Orga mit der Vermittlung des Hundes beauftragt.
Ich fasse mal zusammen, was ich verstanden habe:
- der Besitzer wendet sich an eine Tierschutzorga, um Hilfe bei der Vermittlung seines Hundes zu bekommen.
- Die Orga nimmt den Hund auf ihre Vermittlungsseite (spätetens hier ist sowas wie ein Vertrag zwischen der Orga und dem alten Besitzer zustande gekommen)
- Es meldet sich ein Interessent bei der Orga, die daraufhin einen Kennenlernkontakt mit dem Besitzer organisiert. (Hier ist zumindest eine Absichtserklärung zwischen Interessent und Orga anzunehmen.)
- Der Interessent und der Besitzer machen den Rest ohne die Orga.Ohne die Orga hätte der Interessent den Hund nicht gefunden. Ohne die Orga wäre der Kontakt zwischen neuem und alten Besitzer gar nicht zustande gekommen. Beide haben sowas wie einen mündlichen Vertrag bzw. eine Absichtserklärung gegenüber der Orge vereinbart. Der bisherige Besitzer hat sich an diesen Vertrag nicht gehalten, der Käufer hat nur eine Absichtserklärung gebrochen. Die Orga hatte tatsächlich nicht viel mit der Vermittlung zu tun, aber bisher war die Orga augenscheinlich der einzige Beteiligte, der sich an die Absprachen gehalten hat.
Soweit so unklar. Das kann nur ein Rechtsanwalt aufdröseln, da sind mehrere Verträge und Absichtserklärungen zustande gekommen und es ist für den Laien nicht klar, welche davon wie stark bindend sind.
Was mich jetzt am meisten stören würde: Der neue Besitzer (also du, @Tina1410) hat weder Geld bezahlt noch etwas schriftliches vom ehemaligen Besitzer bekommen. Du bist jetzt in genau der Situation in der die Orga war: du hast einen mündlichen Vertrag mit einem Menschen geschlossen, der schon bewiesen hat, dass er solche mündlichen Verträge nicht ernst nimmt. Was ist, wenn der übermorgen beschließt, dass er dir den Hund doch nicht vermittelt sondern nur in Pflege gegeben hat? Hast du wenigstens Zeugen, die bestätigen können, dass der Hund eindeutig in dein Eigentum übergegangen ist?
Da die Orga aber anscheinend auch keinen Nachweis darüber hat, dass der alte Besitzer sie mit der Vermittlung beauftragt hat, ist sogar dieser Schritt (nämlich das Ganze durch einen vernünftigen Vertrag mit der Orga abzusichern) fragwürdig.
Langer Rede kurzer Sinn: dieser Vorgang ist zu undurchsichtig um von Laien beurteilt zu werden. Wenn du Rechtssicherheit haben willst, dann geh zum Anwalt.
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