Hat die Tierschutzorga Ansprüche?
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Eventuell hat die Orga nen Anspruch auf den „üblichen“ Maklerlohn nach 652, 653 BGB. Für einen Post auf einer FB-Seite ist der übliche Lohn wohl nicht vorhanden.
Das Eigentum am Hund ist auf die TE übergegangen. Falls der Vorbesitzer bereits einen Vertrag mit der Orga abgeschlossen hat, ist er ihr gegenüber eventuell zum Schadensersatz verpflichtet. Das ist aber nicht das Problem der TE.
Juristisch kommt da wohl nix bei raus.
Moralisch würde ich sagen, ist das alles blöd gelaufen, aber die Orga hat sich durch die Beschimpfungen disqualifiziert und ich würde wohl auch eher kein Geld mehr anbieten...
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Der Vorbesitzer hat den Hund seinerzeit vom Züchter erworben, er hat ihn nicht durch die Orga bekommen, das hatte hier jemand gefragt...
Ansonsten habe ich nochmal beim Vorbesitzer nachgefragt, es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung mit der Orga, keinen Abgabevertrag, gar nichts.....natürlich wollte die Orga das, aber da hatte er ihnen dann deutlich gesagt, dass er das nicht möchte.
Warum die Orga dann trotzdem den Hund bei FB gepostet hat, weiß ich nicht. -
Ansonsten habe ich nochmal beim Vorbesitzer nachgefragt, es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarung mit der Orga, keinen Abgabevertrag, gar nichts.....natürlich wollte die Orga das, aber da hatte er ihnen dann deutlich gesagt, dass er das nicht möchte.
die Orga scheint einfach dreist zu sein. Wie gesagt ignorieren!
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Mal ne ganz andere Frage: Wenn der Vorbesitzer den Hund vom Züchter hat, hat dieser dann nicht das Vorkaufsrecht?
Die Züchter, die ich kenne, haben alle diese Klausel in ihren Kaufverträgen. Seriöse Züchter sind auch stark daran interessiert, dass "ihre" Hunde nicht auf Nimmerwiedersehen in der Versenkung verschwinden.
Gut, ich weiß ja nicht, bei was für einem Züchter er gekauft hat... -
Wir haben keinerlei in dieser Hinsicht in unserem Vertrag. Bei uns steht lediglich drinne dass wir keinen Schutzdienst machen dürfen. Ist aber mit Sicherheit auch nicht einklagbar. Mal davon ab kann das der TE auch völlig Wurst sein
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Na ja, Wurst. Ich weiß halt nicht, wenn der Züchter mitbekommt, dass der Hund weg ist, wie der dann weiter verfahren könnte und ob er überhaupt etwas machen könnte (falls diese Klausel drin ist). Ich kenn mich damit nicht aus und behaupte ja auch nicht, dass es jetzt direkt das Problem der TE ist.
Die Frage stellt sich mir aber trotzdem. Ich wäre als Züchter jedenfalls ziemlich angepisst, sollte ich so eine Klausel im Vertrag haben. -
Wir könnten jetzt noch darüber disktutieren ob es zwischen Züchter und Vorbesitzer eine solche Klausel im Vertrag gibt, aber ich finde das sprengt den Rahmen dieses Threads. Zumal längst nicht jeder Züchter eine solche Klausel im Vertrag hat.
Hier geht es darum ob die Orga berechtigte Forderungen gegenüber der TE hat, wenn ich das korrekt verstanden habe.
Ich mein, wenn ich jetzt einen reinrassigen Hund aus dem Tierheim zu mir hole, der vorher durch drei Hände gegangen ist, irgendwann zur Abgabezeit beim Züchter dieser aber diese besondere Klausel im Vertrag mit dem ersten Besitzer des Hundes hatte, muss ich mich dann schlau machen................... usw. und so fort. Ich mein, man kann es auch auf die Spitze treiben.
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Mal ne ganz andere Frage: Wenn der Vorbesitzer den Hund vom Züchter hat, hat dieser dann nicht das Vorkaufsrecht?
Nicht zwingend und selbst wenn wäre auch das nicht Problem der neuen Eigentümerin. -
Ob der Züchter irgendwelche Rechte hat, weiß ich nicht....der Vorbesitzer hat nochmal mit der Tierschutzorga gesprochen und alles geklärt und wird eine Spende an die Orga zahlen, quasi als Aufwandsentschädigung.
Ich habe die Dame bei mir einfach blockiert und somit sollte jetzt Ruhe sein, vielen Dank für eure Meinungen :-) -
Als Züchter hätte ich dennoch eine Bitte: vielleicht magst du dem Züchter bescheid geben dass der Hund bei dir lebt und es ihm gut geht
Nichts schlimmer für einen Guten Züchter, wenn er nicht weiß wo seine Kinder abgeblieben sind
Einfach ein Denkanstoß -
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