Bezahlte Urlaubstage bei Krankheit des Hundes
-
-
Also zu Ostzeiten gab es regulär einen Haushaltstag für Frauen - nicht nur für Mütter!!!
Der würde bei einem Hund ja auch echt Sinn machen -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Die Frau hat mit dem Tierschutzgesetz argumentiert, welches sie unter Androhung eines hohen Bußgeldes dazu verpflichtet, ihre Tiere im Notfall ärztlich zu versorgen.
Es geht also um den unerläßlichen rechtzeitigen Gang zum Tierarzt und nicht darum, dem Wauwau zuhause die Pfote zu halten.
Für genau solche Notfälle halte ich mir einige Urlaubstage zurück und hoffe, daß ich im Fall der Fälle mit dem Einverständnis des Arbeitgebers kurzfristig darauf zurückgreifen kann. Alternativ Überstunden abbauen oder Minusstunden aufbauen oder eben unbezahlten Urlaub nehmen - letzlich ist ja nur wichtig, daß man nicht "schwänzt", sondern mit Erlaubnis des Arbeitgebers der Arbeit fernbleiben kann.Klar würde ich mir wünschen, daß ich auch in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf hätte und nicht nur auf die Kulanz meines Arbeitgebers angewiesen wäre.
Mit dem Umtopfen von Zimmerpflanzen oder dem Ausüben von Hobbies hat die tierärztliche Notfallversorgung (Gegenstand verschluckt/ Unfall/ Magendrehung) doch wirklich nichts zu tun.
Dagmar & Cara
-
Ganz ehrlich, wenn ich in einem echten Notfall Angst hätte, dass mir der Arbeitgeber - den später wie auch immer abgerechneten freien Tag - verwehrt, würde ich mich zur Sicherheit krankmelden.
Da hat dann eigentlich auch keiner was gekonnt.Und ich weiß, dass das nicht in jedem Arbeitsverhältnis machbar ist, aber in einem Betrieb in dem ein solcher Notfall nicht berücksichtigt wird -
würde ich nicht auf Dauer arbeiten.Weil wo soll denn da die Grenze sein.
Mutter ins Krankenhaus bringen ok. Tante nicht?
Nachbarin Treppe runtergestürzt. KTW anrufen und liegenlassen, einfach normal arbeiten gehen...?
Wie soll ein Nichthundehalter-Chef einschätzen - was ein Notfall ist. Magendrehung - nie gehört, alles Quatsch. -
Ganz ehrlich, wenn ich in einem echten Notfall Angst hätte, dass mir der Arbeitgeber - den später wie auch immer abgerechneten freien Tag - verwehrt, würde ich mich zur Sicherheit krankmelden.
Ich persönlich müsste das nicht mal faken sondern wäre so durch, dass ich garantiert auch krank wäre wenn mein Hund einen medizinischen Notfall hat. Ist ja schon auch eine akute emotionale Belastungssituation, ich hätte da keinen Kopf mehr um meine Arbeit vernünftig auszuführen.
-
Vorweg: Ich rede auch von wirklichen Notfällen, bei denen der Gang zum Tierarzt sofort erforderlich ist. (Und nein, ich meine nicht, auf der Morgenrunde Pfote vertreten).
Ich kenne keinen Arbeitgeber (auch aus Erzählungen nicht), der verlangt, dass der Hund zu Hause verreckt, weil der Schichtbeginn nun mal um 8.00 Uhr morgens ist. Hätte ich tatsächlich so einen Chef, würde ich mich auch "arbeitsunfähig" melden - denn das wäre ich (aus psychischen Gründen) tatsächlich, wenn ich wüsste, dass der Hund gerade zu Hause verblutet o.ä.
Aber zusätzliche, bezahlte Urlaubstage (Hundehalter haben 30 Tage, alle anderen nur 28 Tage Urlaub im Jahr zur freien Verfügung) finde ich absurd.
-
-
Ich denke es hapert an dem "bezahlt" .
Spontan frei bekommen sollte bei einem Arbeitgeber möglich sein. Wenn nicht würde ich da nicht mehr arbeiten wollen, also mir egal was er macht wenn ich nicht zum Dienst komme / gehe weil es JETZT sein muss.Bezahlt, also ein Recht darauf könnte ich mir höchstens noch bei Arbeitshunden ( Polizei, Feuerwehr, was gibt's noch? ) vorstellen.
-
Hund krank - Frau erstreitet sich zwei bezahlte Urlaubstage
Ich habe den Fall auch entdeckt, als meiner wegen Krankheit zu Haus bleiben musste und ich deshalb mal gegoogelt habe.
Der Hund der besagten Frau war nicht einfach nur krank. Er musste operiert werden und den Tag danach MUSSTE sich die Besitzerin um den Hund kümmern. In diesem Fall finde ich es vollkommen in Ordnung, dass ihr die beiden Tage bezahlt wurden. Ist ja nicht so, als hätte sie sich zwei schöne Tage gemacht, ausgeschlafen, gebruncht, vllt noch Spa und dem Hund nur eine Salbe aufgetragen. Es war ja schon etwas schlimmes und sowas belastet.Ob es hier in Deutschland auch funktionieren würde, weiß ich nicht. Müsste mal einer mit einem vergleichbaren Fall ausprobieren und dann auch mit dem Tierschutzgesetz argumentieren. Immerhin sind wir ja verpflichtet, uns um die Gesundheit unseres Tieres zu kümmern. Ich bekomme ja von allen Seiten auf der Arbeit zu hören, dass ein Hund ja fast wie ein Kind ist. Meist meint man hier die Huta und dass ich ja schon auch eingeschränkter bin. Wenn es dann aber um einen kranken Hund geht, ist es ja nur ein Tier und ich muss zuschauen, was ich dann mache. Alles in allem: im totalen Notfall würde ich mich auch krank melden. Gibt weniger Ärger, weniger Diskussion und weniger Tratsch.
-
Solange man Ärger oder zumindest schlechte Stimmung bekommt wenn man selbst krank ist oder Kind krank wird man für den Hund ganz sicher keinen bezahlten Urlaub bekommen. Ich weiß noch wie in meinem früheren Job eine Kollegin normalen Urlaub wollte weil der Hund gestorben ist - vollkommenes Unverständnis und ein klares Nein.
Überstunden könnte ich für einen Tag jederzeit nehmen, mehr aber auch nicht. Das finde ich aber auch in Ordnung. -
Klar würde ich mir wünschen, daß ich auch in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf hätte und nicht nur auf die Kulanz meines Arbeitgebers angewiesen wäre.
Nein. Wirklich nicht.
Wo ist, wie gesagt, die Grenze?
Bei menschlichen Familienangehörigen ist die Sache klar, ich kenne und kannnte auch keinen Arbeitgeber, der in einem echten Notfall, ein Tier betreffend, da unwirsch geworden wäre.
In der Regel kriegt man es doch mit Kommunikation hin, mit Kulanz, mit Flexibilität auf beiden Seiten.
Aber das einklagen? Nein. -
Na gut - das ist dann aber eben auch wieder eine Frage des "guten/ fairen" Arbeitsverhältnisses.
Ich käme eben auch nie auf den Gedanken, die Bezahlung dieser Zeit einzufordern.
Also entweder Urlaubstage, die dann vom Gesamtbudget abgehen oder unbezahlten Urlaub oder eben die Stunden irgendwie verrechnet.Aber in einem Notfall geht es doch auch um Hauptsache "FREI".
Ich war mal Zeuge in einem Gerichtsverfahren.
Da hätte ich gesetzlich Anspruch auf bezahlte Freistellung gehabt.
Ich habe einfach einen Tag Urlaub genommen.
Habe nicht mal gesagt wofür -weil ich fand, das ist Privatsache.Ich denke bis auf wenige wirkliche Chef-A...löcher wird man so behandelt, wie man selber agiert.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!