Bezahlte Urlaubstage bei Krankheit des Hundes
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das ist aber was anderes als von anderen zu verlangen, meinen Urlaub dann zu bezahlen. Sprich, daß mir der AG dann noch zusätzliche bezahlte Urlaubstage spendiert.
Ich weiß ^^
Aber dazu habe ich mich ja auch schon geäußert. Ich gönne es der Frau. Und wenn sie es vor Gericht geschafft hat, dass sie bezahlten Sonderurlaub bekommt... meine Güte. Soll sie doch. Es gibt auch Arbeitgeber, die alles aus den Angestellten herausholen, was nur irgend möglich ist. Und warum nicht auch mal anders herum. Das stört mich kein bisschen. -
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ich durfte keinen urlaub oder überstunden nehmen. es war mitarbeitermangel und es wurde verlangt, dass ich volle leistung bringe. ende vom lied- ich bin zusammengeklappt.
Ganz ehrlich? Für mich fällt das schlicht unter "arbeitsunfähig".
So sehr ich dieses "Krankenschein holen" verabscheue - aber unfähig zu arbeiten, ist man nicht immer nur aus körperlichen Gründen. Jemand, dessen Herzensmensch (auch wenn er mit dem nicht verheiratet oder verwandt ist) stirbt und der von Weinkrämpfen geplagt ist - der ist eben auch "arbeitsunfähig" und kann am nächsten Tag sicher keine Autos verkaufen.
Wie gesagt, @BieneMaja76, ich hatte so etwas bisher noch nicht gehört. Tut mir wirklich Leid, dass dir das so passiert ist.
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Ich merke gerade, dass die ganze Angelegenheit etwas schwammig oder missverständlich ausgedrückt ist oder ich eben so denke.
Handelt es sich jetzt um Teile des gesetzlichen Urlaubes oder ist das ein zusätzlicher Sonderurlaub, der beim ital. Fall erstritten wurde?
Ich bin von letzterem ausgegangen.LG, Friederike
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So wie ich den Fall in Italien verstanden habe: Zusätzliche bezahlte Urlaubstage.
(Bin mir aber nicht sicher, ob ich da richtig liege, ich finde es auch schwammig).
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Ich weiß ^^
Aber dazu habe ich mich ja auch schon geäußert. Ich gönne es der Frau. Und wenn sie es vor Gericht geschafft hat, dass sie bezahlten Sonderurlaub bekommt... meine Güte. Soll sie doch. Es gibt auch Arbeitgeber, die alles aus den Angestellten herausholen, was nur irgend möglich ist. Und warum nicht auch mal anders herum. Das stört mich kein bisschen.es war aber nicht die Frage, ob wir der Frau ein paar Tage gönnen, sondern ob es generell so gehand habt werden sollte. Und da finde ich eben Nein.
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es war aber nicht die Frage, ob wir der Frau ein paar Tage gönnen, sondern ob es generell so gehand habt werden sollte. Und da finde ich eben Nein.
Eine Frage des TE war, was wir von dem Fall halten. Das habe ich eben zum zweiten Mal geschrieben.
Die zweite Frage war, ob das auch in Deutschland denkbar wäre. Dazu habe ich einen Link gepostet und somit auch geantwortet
In dem Link steht übrigens auch, dass die Frau bezahlten Sonderurlaub über ihr normales Urlaubskontingent hinaus bekommen hat -
Ich kann aus dem Text im Link nicht erkennen ob es ihre Urlaubstage sind oder zusätzliche.
Mir scheint als ob es um ihre normalen Urlaubtage geht und der Arbeitgeber sich weigerte, ihr frei zu geben.Das wollte ich auch anmerken.
Auch aus anderen deutschsprachigen Artikeln zum Thema ging nichts anderes hervor.
Es scheint einfach darum zu gehen, dass die italienische Hundehalterin ihren Arbeitgeber bat, ihr spontan Urlaub zu gebeben wegen ihres Hundes, der Arbeitgeber nein sagte, und nun die HH per Gerichtsurteil Recht bekam, dass sie nicht unerlaubt ihrer Arbeit fernblieb, sondern ihr Arbeitgeber ihre Abwesenheit einfach als zwei Tage normalen (bezahlten) Urlaub abrechnen muss.Viel Lärm um nichts, denn das ist ja bei uns ganz normal und alltäglich.
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In dem Link steht übrigens auch, dass die Frau bezahlten Sonderurlaub über ihr normales Urlaubskontingent hinaus bekommen hat
Wo? Magst mir Blindfisch das rauszitieren bitte?
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Wo? Magst mir Blindfisch das rauszitieren bitte?
In dem Link auf Seite 3 hier im Thread:
"Eine allein lebende Universitätsangestellte in Italien hatte zwei Tage bezahlten Sonderurlaub beantragt und schwerwiegende familiäre Gründe angegeben. Ihr Hund war ernst erkrankt und musste sofort operiert werden.
In Italien droht hohe Strafe für den, der seine Haustiere schwer leiden lässt.
Der Arbeitgeber gab ihr die beantragten zwei Tage frei, zog jedoch diese zwei Tage vom Jahresurlaub ab.
Dagegen wehrte sich die Angestellte mit Hilfe der Tierschutzorganisation LAV mit Erfolg. Sie bekam letztlich zwei Tage bezahlten Sonderurlaub, der Abzug vom Urlaubskonto wurde rückgängig gemacht."
Edit: Also ich meinte meinen Link, den ich gepostet hatte ^^
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@Nutellahaehnche Merci vielmal ich hab' einen andern Link angeklickst.
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