Rückgaberecht nach abgeschlossenem Kaufvertrag?
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Liebe Community,
In Anlehnung zu meinem Eintrag:
Ich stecke derzeit in einer unfassbar blöden Situation. Vor zwei Tagen habe ich meine geliebte Mopsdame abgeben müssen, da ich trotz ständiger Behandlung eine hochgradige Allergie entwickelte.
Für den "perfekten Besitzer" nahmen wir uns einen ganzen Monat Zeit, ließen mehrere Leute antanzen. Nie hat es richtig gepasst, bis eine nette kleine Familie vorbei kam. Die Käuferin kam mit ihrer Schwester, welche bereits zwei Hunde hat, und der kleinen Tochter. Sie schauten sich die Maus an und fragten mich nach einigen Informationen.
Wichtig ist folgendes: In meiner Anzeige stand "laut Züchter freiatmend", was ich in dem persönlichen Gespräch nochmals richtig stellte. Ich sagte, dass der Hund zwar laut Angaben freiatmend ist, es züchtungsbedingt aber schlichtweg unmöglich ist, dass ein Mops keinerlei Geräusche beim atmen macht. Zudem sagte ich direkt, dass es bei warmem Wetter schon wirklich stark sein kann. Dann wurde ich nach der Stubenreinheit gefragt. Hier sagte ich, dass die Maus zwar stubenrein ist, anfangs jedoch aufgrund der Aufregung super oft raus muss. Geht man dann nicht rechtzeitig, pinkelt sie in die Wohnung. Dies sagte ich sogar mehrmals, da man einfach eine Eingewöhnungszeit einplanen muss. Zu guter Letzt wurde ich gefragt, ob sie Katzenverträglich ist. Hier antwortete ich, dass der Vorbesitzer 3 Katzen hatte und es laut seinen Aussagen auch dort keinerlei Probleme gab, ich dies jedoch nie ausprobiert habe.
Die Familie entschied sich nach dem Treffen dann dazu, den Mops mitzunehmen. Am nächsten Tag bekam ich dann direkt eine Nachricht, dass der Hund weder stubenrein, noch freiatmend wäre. Laut ihrer Aussage habe sie mehrmals in die Wohnung gepinkelt, würde schwer atmen und hätte sogar die Katze verschreckt. Der Mann würde sich damit nicht anfreunden können und daher sollen wir den Hund zurücknehmen.
Nun würde ich gerne wissen, wie es rein rechtlich (!) aussieht. Wie wir moralisch handeln hat damit gar nichts zutun, wir würden jedoch gerne dem neuen verantwortlichen Besitzer darüber informieren, ob dies aus Kulanz geschehen würde, oder rechtens wäre.
Im Anhang findet ihr den Kaufvertrag :)
Ich danke für jede Hilfe! -
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Hi
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Würde ich den Hund lieb gewonnen haben, würde ich ihn zurücknehmen. Der neue Besitzer hat noch gar keine richtige Bindung zu ihm aufbauen können und es ist offen wohin der Hund dann weitergegeben wird.
Aber ganz ehrlich, ich habe das Gefühl, dass es nicht darum geht dem Käufer mitzuteilen ob es aus Kulanz geschieht sondern leider eher, ob du den Hund los bist oder nicht.. ich hoffe ich liege falsch. -
Würde ich den Hund lieb gewonnen haben, würde ich ihn zurücknehmen. Der neue Besitzer hat noch gar keine richtige Bindung zu ihm aufbauen können und es ist offen wohin der Hund dann weitergegeben wird.
Aber ganz ehrlich, ich habe das Gefühl, dass es nicht darum geht dem Käufer mitzuteilen ob es aus Kulanz geschieht sondern leider eher, ob du den Hund los bist oder nicht.. ich hoffe ich liege falsch.Und noch einmal: WIR WERDEN DEN HUND ZURÜCKNEHMEN. Es geht nur darum, wie es rechtlich aussehen WÜRDE. Das möchte ich dem Besitzer mal vor Augen führen, da diesbezüglich neunmal kluge Anschuldigungen kamen.
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Und noch einmal: WIR WERDEN DEN HUND ZURÜCKNEHMEN. Es geht nur darum, wie es rechtlich aussehen WÜRDE. Das möchte ich dem Besitzer mal vor Augen führen, da diesbezüglich neunmal kluge Anschuldigungen kamen.
das ist doch völlig latte. Sie kommen mit dem Hund nicht klar, nimm ihn zurück und gut ist. Im Notfall dann eben ins Tierheim, wo Du halt kein Geld dafür bekommst, oder die Mopsnothilfe.
Was willst Du da noch rechtlich Streit anfangen? -
das ist doch völlig latte. Sie kommen mit dem Hund nicht klar, nimm ihn zurück und gut ist. Im Notfall dann eben ins Tierheim, wo Du halt kein Geld dafür bekommst, oder die Mopsnothilfe.Was willst Du da noch rechtlich Streit anfangen?
Nein, keinen rechtlichen Streit. Die Käuferin soll aber wissen, dass dies aus reiner Kulanz geschieht. Denn mal ehrlich: Was passiert danach? Vermutlich kauft man danach einen anderen Hund und (oh Wunder) dieser ist ebenso aufgeregt und pinkelt wieder in die Wohnung. Ich finde es wichtig zu wissen, dass nicht jeder Verkäufer den Hund wieder zurücknehmen MUSS. Ansonsten ist das doch eine ewige Kette, oder nicht?
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Die Käuferin soll aber wissen, dass dies aus reiner Kulanz geschieht.
Der Mops ist keine Unterwäsche, sondern ein Lebewesen. So wie Du möchtest, daß Deine Allergie als Abgabegrund respekiert wird, mußt Du respektieren, daß die neuen Besitzer mit den Eigenschaften des Hundes nicht klar kommen.
Du wirst sie nicht erziehen können.
Warum hast Du Dich denn nicht vorher testen lassen?
Warum möchtest Du jetzt den ?Moralapostel? bei fremden Menschen spielen, und hast nicht selbst bei Dir begonnen? -
Dass du den Hund zurücknehmen willst, klang in deinem anderen Thread aber noch ganz anders. Von daher finde ich das "Und noch einmal: WIR WERDEN DEN HUND ZURÜCKNEHMEN." ziemlich daneben...
Aber selbst rechtlich sehe ich dich da alles andere als auf der sicheren Seite - was natürlich keine Beratung bei Rechtsanwalt ersetzen kann. Es ist durchaus üblich, den Hund bei schwerwiegenden Problemen zurückgeben zu können. Außerdem waren die Käufer mit mehreren Personen da. Also dürfte es dir schwerfallen, Behauptungen zu widerlegen.
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Sei doch froh dass sie dir sagen dass es nicht gut läuft und den Hund nicht einfach weitervermitteln. Ich finde deine Frage schon etwas merkwürdig.
Ansonsten kann ich dir auch nur einen Anwalt raten, hier wirst du keine Rechtsberatung bekommen. Ich drücke die Daumen dass es gut ausgeht.
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