Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider

  • Du kannst ja gerne auch mal beim BLV eine eigene Anfrage machen, vielleicht erhällst du eine diffrenziertere Antwort.

    Das kann ich mir gut vorstellen ... und das wäre noch zu überlegen ... generell noch einmal nachzufragen, eben weil es in den Merkblättern gar nicht erst erwähnt wird.

  • Meinst du des Leseverständnisses wegen Rosilein, in Verbindung/Verwechslung DE + Schweiz

    U.a., jupp, kann man so sagen ... Fand das schon merkwürdig ... Jemandem aus Deutschland die Masse der Schweiz nahe zu legen .. Würde dann doch auch nichts helfen, wenn man alles streng nach Text auslegen würde ...

  • @Das Rosilein :dafuer:
    Die sind ja eigentlich immer sehr nett.
    Die Antwort von der Dame war auch wirklich sehr kurz.


    Das sind ja keine Juristen oder Richter und es kann natürlich sein, dass sie lieber eine "strengere" Regelung raus geben als Hinweis, bevor jmd kommt und sagt... aber die vom Amt haben gesagt und ich habs schriftlich :ugly:

  • Ui du bist auch aus Berlin :bindafür: aber stimmt ja, das habe ich glaube schon mal wo gelesen ;) deine Schlappohrmausi würde ich ja gerne mal treffen!


    OT Ende, aber musste kurz sein |)

  • @Murmelchen Für eine Box in einem Raum, der nicht dem Aufenthalt von Menschen dient, gelten die Mindestens 6 qm, da Anforderung an benutzbare Bodenfläche.


    Allerdings wie @network schrieb, nicht in einem Wohnraum für Menschen, also dort wo es ja relevant ist.


    Ich denke, dass der Gesetzgeber bei dieser VO das Thema Boxen einfach nicht auf dem Schirm hatte.

  • Das sind ja keine Juristen oder Richter und es kann natürlich sein, dass sie lieber eine "strengere" Regelung raus geben als Hinweis, bevor jmd kommt und sagt... aber die vom Amt haben gesagt und ich habs schriftlich

    Jupp, das ist eh ein Problem. Sagen wir es so, es ist eines, in Deutschland z.B. nach Urteilen zu recherchieren, auch für den Privatbereich ... Hier noch einmal eine ganz andere Hausnummer .. man findet (also ich), haargenau nix :D


    Und ist ja nicht so, als gäbe es hier keinerlei "Einzelfallentscheidungen" ... (jetzt nicht zu Boxen, aber zu anderen Vorfällen ... von den Kantonen ... lassen wir das).

  • Ja, ich glaube auch, dass diese ganze "Boxen-Disku

    Ich denke, dass der Gesetzgeber bei dieser VO das Thema Boxen einfach nicht auf dem Schirm hatte.

    Genau so sehe ich das auch!
    Das, was wir hier diskutieren (Schlafboxen, Welpenboxen oder wie immer man das nennen will), ist schlichtweg nicht abgedeckt im Gesetz.

  • @Rosilein


    Hinsichtlich der möglichen deutschen Rechtslage könnte interessant die Argumentation in VG Stuttgart, Urteil vom 12.03.2015 - 4 K 2755/14 sein.


    Das bezieht sich zwar auf Unterbringung im Auto, gibt aber schon Anhaltspunkte, wie juristisch bei einem entsprechenden Verfahren wegen einer Box argumentiert werden könnte.


    Allerdings führt der aktuelle Disput und die Diskussion der Rechtslage hier meiner Ansicht nach einfach viel zu weit. Denn mit wenig Ausnahmen würde ich die Beiträge in diesem Thread gar nicht als einschlägig betrachten.


    Unterm Strich bleibt: Sollte jemand wegen der zeitweiligen Unterbringung eines Hunds in einer Box in Wohnräumen das Veterinäramt vorbeigeschickt bekomen, muss dieses den Einzelfall begutachten. Dann wird unter Umständen ein Verbot wegen tierschutzwidriger Haltung ausgesprochen. Gegen das der Betroffene dann Einspruch erheben kann. Dann geht das Ganze möglicherweise den gerichtlichen Gang.


    In allen Fällen sollte der Begutachtende und die Behörde das individuelle Tierwohl mit in die Abwägung einbeziehen - wie es ja auch mit dem Schluss des oben genannten Tierwohl der Fall ist. Und darum geht es ja schließlich.


    So wie ich es verstehe, @Montagsmodell: Rechtssicherheit wird die hier keiner geben können. Denn das Ermessen ist dabei, so lange es wirklich kein allgemein gültigeres Präzedenzurteil gibt.


    Und ich finde es toll, was ich bisher von der Zusammenarbeit zwischen Dir und Deinem Schatz gelesen habe.


    LG Nicole

  • Ich erinnere mich gut an den Typen der verklagt und bestraft wurde, weil er seinen Hund immer vormittags in der Box vom Auto warten hat lassen. Somit muss es also trotzdem eine ordentliche Regelung geben was erlaubt ist und was nicht.


    Egal ob an einem Stück, oder verteilt am Tag.- am Ende kommt es aufs gleiche drauf raus.

  • Ich erinnere mich gut an den Typen der verklagt und bestraft wurde, weil er seinen Hund immer vormittags in der Box vom Auto warten hat lassen. Somit muss es also trotzdem eine ordentliche Regelung geben was erlaubt ist und was nicht.


    Egal ob an einem Stück, oder verteilt am Tag.- am Ende kommt es aufs gleiche drauf raus.

    Hi, siehe meinen Post eins drüber :smile: Es lohnt sich, das Urteil ganz zu lesen, lässt sich googeln.


    Denn hier hat wirklich eine Einzelabwägung stattgefunden. Bei dem Urteil wurde allerdings nicht der Halter verklagt, sondern die verbotsverhängende Behörde war Beklagte.

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