Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider
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Nur mal so am Rande, wenn jemand einen Hund zeitweise in eine Box packt damit der zur Ruhe kommt/schläft/wegen erwachsener Hunde/weil irgendwas gemacht wird wo der Hund kurz gesichert werden sollte etc. und dann kommt das VetAmt um zu prüfen ob Tierquälerei vorliegt - was soll dann passieren?
Soll demjenigen der Hund abgenommen werden? Gehts dem im Tierheim besser weil der Zwinger Mindestmaße hat aber der Hund halt keinen Halter mehr? -
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Hi
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Uff
8 Std. täglich + Fahrtzeit im Auto in einer Box! Das ist hardcore
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Denn hier hat wirklich eine Einzelabwägung stattgefunden
Exakt so hatte ich das auch im Kopf; wobei sich das schon aus der Einleitung von @Superpferd ergibt
"Ich erinnere mich gut an den Typen der verklagt und bestraft wurde[/u], weil er seinen Hund immer vormittags in der Box vom Auto warten hat lassen."Exakt, der Typ wurde bestraft. Natürlich gibt es einen gesetzlichen Rahmen und dennoch ist es eine Einzelfallentscheidung (wie fast alles, eigentlich).
Man hat nicht gelesen, dass Hunde überhaupt nicht mehr im Auto warten dürfen ...
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Wenn jemand das Veterinäramt informiert wegen tierschutzwidriger Haltung, dann kommt jemand vom Amt vorbei und begutachtet.
Je nachdem, was der vorfindet und wie der das einschätzt folgt die Reaktion. Da gibts kein offizielles Schema F, nachdem da Maßnahmen verhängt werden, das hängt von den individuellen Umständen ab. Geht von ner Auflage, bestimmte Dinge anders zu machen(ggf. bei Androhung einer Ordnungsstrafe bei erneutem Verstoß wie im o. g. Fall) bis hin zu einem generellen Haltungsverbot bei wirklich krassen Verstößen.
Als Betroffener kannst Du Einspruch erheben, dann geht das Verfahren weiter. Und dann kommt die neue Einschätzung ...
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Exakt so hatte ich das auch im Kopf; wobei sich das schon aus der Einleitung von @Superpferd ergibt"Ich erinnere mich gut an den Typen der verklagt und bestraft wurde[/u], weil er seinen Hund immer vormittags in der Box vom Auto warten hat lassen."
Exakt, der Typ wurde bestraft. Natürlich gibt es einen gesetzlichen Rahmen und dennoch ist es eine Einzelfallentscheidung (wie fast alles, eigentlich).
Man hat nicht gelesen, dass Hunde überhaupt nicht mehr im Auto warten dürfen ...
Hi, wenns um den Fall geht, den ich gefunden habe, dann wurde er nicht bestraft. Er bekam die Androhung einer Ordnungsstrafe bei erneutem Verstoß. Er wurde auch nicht verklagt, vielmehr hat er Klage gegen den Beschluss des Landratsamts erhoben.
Diese Klage wurde abgewiesen. Damit musste er dann die Verfahrenskosten tragen (was man getrost als Strafe betrachten kann
)
Gibt auch andere Fälle, bei denen der Hund in einem überhitztem Auto vorgefunden wurde. Da folgt dann natürlich auch gleich Strafe auf Fuß. Die habe ich hier aber ausgeklammert, es soll ja nur um die körperliche Beschränkung gehen.
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Uff 8 Std. täglich + Fahrtzeit im Auto in einer Box! Das ist hardcore
Jupp .. und die Fahrzeit 2 x 1 Std. täglich dazu, das heisst 10 Stunden, abzgl. Pipipausen ... das ist krass ...
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Hi, wenns um den Fall geht, den ich gefunden habe, dann wurde er nicht bestraft. Er bekam die Androhung einer Ordnungsstrafe bei erneutem Verstoß. Er wurde auch nicht verklagt, vielmehr hat er Klage gegen den Beschluss des Landratsamts erhoben.
Das weiss ich, doch ich wollte auf die Formulierung von @Superpferd hinaus, aus der man schon eine Einzelfall-Entscheidung selbst ableiten kann. Man formuliert es selbst so, ohne es zu merken.
Habe das nicht glücklich aufgebaut, gebe ich zu ... wollte es aber auch nicht zu sehr verfälschen ...
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Und in so einem Fall finde ich es auch absolut richtig, da einzuschreiten. Immerhin war der Hund während eines erheblichen Teils des Tages auf engstem Raum untergebracht, ohne Kontakte oder sonst was. So etwas dient eindeutig weder dem Tierwohl noch einem höheren Zweck. Und hier spielt mir mein Kopfkino auch ganz schlimme Dinge vor.
Daraus aber nun wieder ableiten zu wollen, dass pauschal niemals ein Hund auch mal für längere Zeit im Auto bleiben darf wäre auch wieder so etwas, wo es u.U. richtig schwierig wird. Ich denke da beispielsweise an Rettungshundestaffeln, die ja nun auch nicht immer einen riesigen Auslauf mitnehmen können. (Zumal da auch noch der Sicherheitsaspekt dazu kommt.) Und damit diese Hunde damit im Ernstfall klarkommen sollten sie das auch vorher schon geübt haben und als nix besonderes empfinden, wenn sie mal eine Weile in ihrer Box warten müssen.
Oder anders gesagt, ich finde einen Ermessensspielraum durchaus wünschenswert.
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Ich kenne einen Deutschland weit und angehimmelten Hundetrainer dessen Hunde leben so...
Nicht im Auto, sondern Hundeplatz.
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Da gibt es auch imho nichts zu entschulden!
Klar, ein völlig unvorhersehbares Ereignis kann immer auftreten und einen zu kurzfristig ungewollten Umständen zwingen -trotz Plan B/C bis runter zu Z- aber danach liest sich der verurteilte Fall nicht!
Unfassbar!
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