Vertragsbedingungen bei Übernahme

  • Ich habe meinen Hund Elvis ja vor ca vier Wochen von einem Schutzhof bekommen. Blind vor Liebe habe ich dort den Vertrag unterschrieben, als ich Elvis abgeholt habe. Blind vor Liebe bin ich immernoch :D aber nach einem Gespräch im örtlichen Barfshop bin ich dann etwas unruhig geworden.


    Mir war vorher offenbar gar nicht klar, was ich da eigentlich unterschrieben habe, weil es ziemlich verschwurbelt formuliert war. Aber offenbar ist es so, dass Elvis ein Leben lang dem Schutzhof gehören wird und ich nie der offizielle Halter sein werde. Ist sowas rechtlich überhaupt zulässig? Ich zahle ja auch die Versicherung etc... Ich glaube auch nicht, dass sie mir Elvis irgendwann wieder entreißen aber mich würde schon mal interessieren, ob das gängige Vertragsbedingungen sind. Ich kenne das so, dass nach spätestens einem Jahr die Halterschaft übertragen wird. Und irgendwie wäre es ja alleine für das Gefühl toll, sagen zu können, dass das einzig und allein meine Fellnase ist. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht mit solchen Verträgen? Das Kind ist ja jetzt in den Brunnen gefallen und der Vertrag unterzeichnet. Hoffen wir also mal das Beste aber es macht mich schon nachdenklich...

  • Ja, wobei nicht aufgedröselt war, wofür genau bezahlt wird. Offenbar war es nicht nur eine reine Schutzgebühr sonder auch eine Spende an den Verein. Das habe ich hinterher beim Durchforsten des Internets gelesen. Der Verein selbst hat wohl keinen so guten Ruf, was mir vorher gar nicht klar war :/

  • Aus welchem Grund möchten Sie, dass Dein Hund lebenslang dem Schutzhof gehören soll? Wenn das nicht drin steht, würde ich direkt anrufen und nachfragen, wieso so etwas in diesem Vertrag drin steht.

  • Wie weist der Verein denn nach, dass der Hund ihm gehört? Haben die seinen Impfpass? Mal übertrieben angenommen, der Verein wird insolvent, könnte der Hund eingezogen und versteigert werden als klassische Insolvenzmasse. In der Praxis wird das, denke ich, nicht gemacht, aber der Insolvenzverwalter könnte dann tatsächlich NOCHMAL eine Gebühr fordern für eine offizielle Übergabe an dich. Nett dass du was gespendet hast, aber das interessiert den Insolvenzverwalter nicht, da eine Spende keinen rechtlichen Anspruch beinhaltet. Derzeit ist es wohl so, dass du nur "Pflegestelle" bist ohne rechtlichen Besitzanspruch. :ka:

  • Aus welchem Grund möchten Sie, dass Dein Hund lebenslang dem Schutzhof gehören soll? Wenn das nicht drin steht, würde ich direkt anrufen und nachfragen, wieso so etwas in diesem Vertrag drin steht.

    ich kenn es, von den meisten TS-Orgas, tatsächlich nur so. Eine vernünftige Begründung habe ich noch nie gehört.



    Wenn du bezahlt hast, ist es dein Hund. Alles andere, was in dem Vertrag steht, ist schwebend unwirksam

    Und auch auf diesen Hinweis, man schließt immerhin einen klassischen Kaufvertrag ab, auch wenn die TS-Orgas das nicht so sehen wollen, wird nur rum gemeckert und rum geeiert.



    Für mich ein Grund, keinen Hund aus so einer Orga zu übernehmen, solange die nicht bereit sind, den Vertrag ordentlich aufzusetzen.

  • Aus welchem Grund möchten Sie, dass Dein Hund lebenslang dem Schutzhof gehören soll? Wenn das nicht drin steht, würde ich direkt anrufen und nachfragen, wieso so etwas in diesem Vertrag drin steht.

    Das steht dort nicht drin.


    Ich bin mir mittlerweile aber gar nicht mehr sicher, ob das wirklich so stimmt, wie mir die Besitzerin des Barfshops gesagt hat. Also folgendes steht im Vertrag:
    Bei dem hier geschlossenen Vertrag handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Vertrag zur Überlassung der Halterschaft für den Hund. Es wird kein Eigentum übertragen.


    Und sie meinte halt, dass die Klausel wegen bezogen auf das Eigentumsbedeutet, dass der Hund nicht mir gehört. Jetzt bin ich aber komplett verwirrt. Das Besitzrecht wird im Vertrag eingeschränkt geschildert. Ich habe das Besitz- und Haltungsrecht, solange ich mich an den Vertrag halte... hm. :ka:

  • Wie weist der Verein denn nach, dass der Hund ihm gehört? Haben die seinen Impfpass? Mal übertrieben angenommen, der Verein wird insolvent, könnte der Hund eingezogen und versteigert werden als klassische Insolvenzmasse. In der Praxis wird das, denke ich, nicht gemacht, aber der Insolvenzverwalter könnte dann tatsächlich NOCHMAL eine Gebühr fordern für eine offizielle Übergabe an dich. Nett dass du was gespendet hast, aber das interessiert den Insolvenzverwalter nicht, da eine Spende keinen rechtlichen Anspruch beinhaltet. Derzeit ist es wohl so, dass du nur "Pflegestelle" bist ohne rechtlichen Besitzanspruch. :ka:

    Den Impfpass bzw. EU-Pass habe ich. Wobei im Vertrag auch nochmal ausdrücklich steht, dass eine Schutzgebühr entrichtet wurde. Ach Gott ist das alles kompliziert mit diesen Paragraphen und Klauseln....

  • Bei dem hier geschlossenen Vertrag handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Vertrag zur Überlassung der Halterschaft für den Hund. Es wird kein Eigentum übertragen.

    Ich fand jetzt beim googlen diese Seite sehr interessant:


    Schutzverträge/Adoptionsverträge Eigentumsübertragung ja oder nein

    Zitat

    Makulatur, weil die Organisation fälschlicherweise „glaubt“, sie hätte mit der Nichtübertragung von Eigentum so viel mehr Einflussmöglichkeiten auf die Haltung des Hundes und könne den Hund “ ruckzuck “ wieder zurückholen.


    Nein, der Hundehalter hat durch den Schutzvertrag, auch wenn das Eigentum bei der Organisation verbleibt, ein Recht zum Besitz. § 986 BGB .Wenngleich die Besitzstellung nicht dasselbe wie die Eigentümerstellung ist, kann der Eigentümer an dem Recht zum Besitz auch nicht einmal so eben „vorbei“.

    Der Artikel ist von 2015. Ich weiß nicht, ob sich bei Euch in DE in der Zwischenzeit etwas geändert hat.

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