Wurde gerade gebissen - was tun?

  • Bin ich ganz bei Dir. Hundehaftpflichtversicherung sollte generell als Pflicht eingeführt werden.
    Andererseits ist es traurig dass das nicht selbstverständlich ist und es überhaupt ein "Gesetz/greifende Regelung" dafür braucht.

  • Genau!


    Ich zahle für drei Hunde knapp 100€/pro Jahr bei 10 Mio Absicherung für Personen-Sach-Vermögensschaden, als Uraltkunde.


    10 Mio sind nicht viel, bzw. können unter sehr ungünstigen Umständen relativ 'schnell' aufgebraucht sein :verzweifelt:

  • Eine Hundehaftpflicht ist zumindest in NRW nur für große Hunde (ab 40cm/20kg) Pflicht. Ich finde auch, dass das jedem selbst überlassen sein sollte.


    Persönlich ich mir mit Hapftplicht aber auch bei einem Kleinhund wesentlich wohler. Es muss ja nur mal jemand über ihn stolpern...

    Ich finde, eine Hundehalterhaftpflicht sollte schon Pflicht sein.


    Es muss noch gar nicht mal so tragisch sein, wie @Pinky4 gerade geschrieben hat (wobei ich ihr voll zustimme!). Angenommen, der Kleinhund beißt einem Kleinkind in die Hand, die Hand infiziert sich so stark, dass sie amputiert werden muss. Erst diese Woche mitbekommen bei einer Bekannten, in deren Bekanntenkreis genau das passiert ist.

  • ich finde das auch bedenkenswert und merkwürdig angesichts des Datenschutzes, etc. Weiß aber auch nicht was für Sonderregelungen dann greifen.
    Ich muss bei einer Krankmeldung auch nicht sagen woran ich erkrankt bin. Tue ich zwar meistens, aber das auf rein freiwilliger Basis.


    dass ein AG so akribisch nachhakt und dann ja auch die Daten eines Dritten für haben muss, fühlt sich jetzt beim lesen erstmal nicht koscher an. Vielleicht kann @Winnie82 da noch Wissenswertes zu beisteuern. Fände ich toll =) weil die wenigsten mögliche rattenschwänze kennen.


    Als Arbeitnehmer ist man theoretisch verpflichtet seinem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn die Arbeitsunfähigkeit von einem Dritten verursacht wurde, damit der Arbeitgeber seine Ansprüche einfordern kann (§6 Entgeltfortzahlungsgesetz). Es geht nicht darum, die Diagnose dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass muss man natürlich nicht, sondern nur dass die AU von einem anderen verursacht wurde und man muss dann eben die Daten des Verursachers, soweit bekannt, an den AG weitergeben.


    Wir als Perso fragen natürlich nicht aktiv nach beim Arbeitnehmer, wir werden halt tätig wenn der Arbeitnehmer es uns mitteilt, oder wenn Arbeitsunfall auf der AU angekreuzt ist. Wir hatten tatsächlich mal einen Hundebiss bei einem Arbeitnehmer und unser Arbeitnehmer wollte erst nicht sagen wer der Hundehalter ist, es stellte sich heraus, dass es der Hund des Dorfparrers war xD .

  • Der Parrershund xD


    Dritthaftungsansprüche sind nicht außer Auge zu lassen, schon klar!
    Doch die müssen ja meist erst mal geklärt sein, bzw. sind nicht mit Einreichung der AU sofort ersichtlich, Zivilklage usw.


    Von der Sache aber verständlich Winnie82 :gut:


    Edit: du hattest ja in deinem ersten Statement auch nicht anderes geschrieben, als 'kann' und 'möglich' und nicht sofort muss ;) das habe ich schlicht zu schnell gelesen/überlesen ;)


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