Hundehaftpflichtversicherung - Wohnungssachschaden beim Aufpasser
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Hi!
Ich habe schon einige Themen und Beiträge zum Thema Hundehaftpflicht gefunden und gelesen, aber aus keinem Beitrag konnte ich so recht die Antwort auf meine Frage ableiten.
Die Situation is folgende:
EIne Familie mit Hundehaftpflicht ist in den Urlaub gefahren und hat mir für eine Woche die Hunde zur Aufsicht überlassen. Für die Nacht kommen die Hunde in die Küche bei geschlossener Tür (der Raum ist sehr groß, Luft und Temperatur finde ich da auch ok). Ein paar Tage lang ging das gut, aber letzte Nacht haben mir die Hunde Linoleum aufgerissen und auch eine gute Ecke von der Tür weggeknabbert.
Ich selber habe Hausrat- und Haftpflichtversicherung, sehe aber nicht, wie die dafür aufkommen sollen. Die Frage ist also: kommt die Hundehaftpflicht für solche Fälle auf? Lasse ich mir die Informationen geben und wende mich selber an deren Versicherung oder muss die Familie die Sache anstoßen?Neben der rechtlichen Frage: was soll ich jetzt am besten mit den Hunden machen? Offensichtlich war es ihnen in der Küche doch nicht so wohl. Soll ich sie jetzt lieber doch in der gesamten Wohnung laufen lassen? Ich habe ein wenig bedenken, dass die dadurch nur mehr "Ziele" haben.
Ich danke euch schon mal im Voraus für die Antworten!
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Hi
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Da müssen die Leute in ihren Versicherungsvertrag gucken. In unserer Hundegaftpflicht steht unter Versicherungsbedingungen drin dass sie nicht für Schäden haften die beim professionellen Sitter entstehen. Sie haften aber für Schäden bei Dritten die das nicht professionell machen.
Ich würde wenn es nicht allzu ewig mir ist warten und die Leute das selber mit Ihrer Versicherung regeln lassen.
Nichtsdestotrotz würde ich das als Besitzer als selbstverständlich erachten das zu zahlen. -
Zum Versicherungsfall kann ich nicht viel sagen.
Die Hunde würde ich nachts einfach mit ins Schlafzimmer nehmen. Du hörst, wenn sie Unsinn machen und die Hunde sind beim Menschen. Das ist den allermeisten Hunden am liebsten.
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Ich selber habe Hausrat- und Haftpflichtversicherung, sehe aber nicht, wie die dafür aufkommen sollen. Die Frage ist also: kommt die Hundehaftpflicht für solche Fälle auf? Lasse ich mir die Informationen geben und wende mich selber an deren Versicherung oder muss die Familie die Sache anstoßen?
Neben der rechtlichen Frage: was soll ich jetzt am besten mit den Hunden machen? Offensichtlich war es ihnen in der Küche doch nicht so wohl. Soll ich sie jetzt lieber doch in der gesamten Wohnung laufen lassen? Ich habe ein wenig bedenken, dass die dadurch nur mehr "Ziele" haben.
Ich danke euch schon mal im Voraus für die Antworten!
Da es sich hierbei nicht um Deine Hunde handelt, sollte die Tierhalterhaftpflicht der Hundebesitzer dafür aufkommen. Diese ist ja dafür da, dass Schaden an Dritten abgedeckt ist.
Am einfachsten wäre es, wenn sie sich die Hundehalter selbst bei ihrer Versicherung melden und den Schaden anzeigen. -
Ein paar Tage lang ging das gut, aber letzte Nacht haben mir die Hunde Linoleum aufgerissen und auch eine gute Ecke von der Tür weggeknabbert.
Hast du aber einen guten Schlaf, dass du das nicht mitbekommen hast.
was soll ich jetzt am besten mit den Hunden machen? Offensichtlich war es ihnen in der Küche doch nicht so wohl. Soll ich sie jetzt lieber doch in der gesamten Wohnung laufen lassen?
Sieh es aus der Sicht der Hunde: Hauptbezugspersonen sind plötzlich weg, sie sind in einer fremden Umgebung. Das es die ersten paar Tage gut ging, kann daran liegen, dass sie sich eben unsicher waren, was denn nun passiert. Nun haben sie kapiert, dass eigentlich gar nichts passiert und lassen ihrer Kreativität freien Lauf.
Ich weiß nicht, wo die Hunde in ihrem eigentlichen Zuhause schlafen, aber ich würde sie wohl eher zu mir holen. Wenn nicht ins Schlafzimmer, dann ins Wohnzimmer und dort auch selbst schlafen.
Auch wenn es mehr als ein Hund ist und sie eigentlich Gesellschaft haben, sind Hunde auf das Zusammensein mit dem Menschen gezüchtet und aufgewachsen. Viele haben Stress, wenn sie nicht zum Menschen kommen können. Und ausserdem würdest du es direkt hören, wenn sie wieder auf dumme Ideen kommen. -
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Vielen Dank für die Antworten. Diese Nacht haben die im Schlafzimmer verbracht und es ist auch gut ausgegangen. Ob das jetzt noch die nächsten 2 Tage so bleibt, bleibt abzuwarten.
Und wenn die Hunde die gesamte Wohnung auf den Kopf stellen, werde ich das bis morgen früh nicht mitbekommen, mein Schlaf ist sehr sehr sehr tief.Ich bin ebenfalls gespannt, was bei der Versicherung rauskommt. Rückwirkend werde ich hier im Forum aber das Ergebnis verewigen, falls jemand darüber in der Zukunft stolpert.
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Die Frage ist also: kommt die Hundehaftpflicht für solche Fälle auf?
Kommt darauf an.
Wenn die Betreuung ein unregelmäßiger Freundschaftsdienst ohne Bezahlung war und der Halter eine Hundehaftpflicht hat, in der die private Fremdbetreuung abgesichert ist, wird der Schaden grundsätzlich übernommen.
Das aber auch nur, wenn der Schaden innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist (zwischen 24 Stunden und 7 Tagen) gemeldet wird.Wenn Du für die Betreuung des Hundes bezahlt worden bist oder Du den Hund regelmäßig unentgeltlich betreust, greift die Hundehaftpflicht des Hundehalters nicht.
In diesem Fall wäre grundsätzlich Deine private Haftpflicht an der Reihe. Aber auch hier muss das Hüten fremder Tiere mit eingeschlossen sein.
Die Privathaftpflicht zahlt aber nur Schäden von Dritten. Das ist der Fall, wenn z.B. der Boden lt. Mietvertrag Deinem Vermieter gehört. U.U. werden aber nicht die gesamten Kosten übernommen, weil der Schaden nicht passiert wäre, wenn Du die Hunde beaufsichtigt hättest.
Wenn der Hund Schäden an Gegenständen verursacht, die Dir selbst gehören, greift keine Versicherung und Du trägst die Kosten selbst. -
Kommt auf die Versicherung an. Wir haben extra eine Versicherung für private und professionelle Hundesitter, ist daher etwas teurer als eine normale Versicherung. Allerdings haben Hundesitter welche es gegen Bezahlung machen im Regelfall eine eigene Versicherung welche dann einspringt.
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§ 834
Haftung des TieraufsehersWer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833bezeichneten Weise zufügt. 2Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
§ 690
Haftung bei unentgeltlicher VerwahrungWird die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
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Das sind jetzt die Bedingungen bei deiner Versicherung, das kann bei anderen Versicherungen aber wieder völlig anders aussehen.
Und da du Paragraph 833 nicht gepostet hast wissen wir nicht wirklich worum es geht.
Aber wie gesagt, bei einer anderen Versicherung kann das ganz anders aussehen.
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