Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Hallo zusammen,


    ich hatte heute ein unerfreuliches Rundschreiben der Hausverwaltung im Briefkasten.


    Offenbar hat sich ein Hausbewohner beschwert, dass ich mit meinen Hunden den Gemeinschaftsgarten benutze.


    Weiterhin wurde behauptet, dass ich die Hinterlassenschaften meiner Hunde nicht wegräume.


    In der Tat habe ich in letzter Zeit den Garten häufiger genutzt damit Newton und Hunter dort spielen können. Der Garten ist vollständig umzäunt.


    Dass ich eventuelle Hinterlassenschaften nicht weg gemacht habe, ist schlicht gelogen.


    Kennt jemand von euch die Rechtslage? Ich habe doch genauso ein Recht, diesen Garten zu nutzen wie jeder Andere auch, oder liege ich da falsch? (Der Garten wird sonst von niemandem genutzt!)


    In der Hausordnung steht dazu nichts.


    Bezüglich Hundehaltung steht drin, dass sie erlaubt ist und dass eventuelle Hinterlassenschaften eben unverzüglich zu beseitigen sind.


    Daran habe ich mich ja gehalten.


    Ich würde gerne weiterhin mit Newton und Hunter in den Garten gehen und sehe es nicht ein, warum man als Hundehalter hier wieder zurückstecken sollte...


    Kann mir das tatsächlich verboten werden?


    Danke,
    Rafaela

  • Meines Wissens kann die Eigentümergemeinschaft (bei einer WEG) mit einer entsprechenden Mehrheit Einschränkungen beschließen, so eben auch den Aufenthalt von Hunden im Gemeinschaftsgarten. :ka:

  • Meines Wissens kann die Eigentümergemeinschaft (bei einer WEG) mit einer entsprechenden Mehrheit Einschränkungen beschließen, so eben auch den Aufenthalt von Hunden im Gemeinschaftsgarten. :ka:

    Danke dir.


    Weißt du, welche Mehrheit man dazu bräuchte? Es leben einige Hundehalter hier.


    Bisher wurde dazu nichts beschlossen.

  • Habt ihr ne Hausordnung/ Erweiterung zum Mietvertrag/Gartenvertrag?
    Da steht hier z.b. Das Hunde im Gemeinschaftsgarten nur an kurzer Leine erlaubt sind

  • Habt ihr ne Hausordnung/ Erweiterung zum Mietvertrag/Gartenvertrag?
    Da steht hier z.b. Das Hunde im Gemeinschaftsgarten nur an kurzer Leine erlaubt sind

    In der Hausordnung steht über die Nutzung des Gartens nichts. Leinenpflicht lässt sich der Hausordnung auch nicht entnehmen. Einen Mietvertrag gibt es ja nicht.

  • Hallo,


    schau dazu vielleicht mal in folgendes Urteil rein: AG München 7.11.13, 483 C 33323/12 WEG



    Unabhängig davon: Den gütlichen Weg - Rücksprache z.B. auf einer Eigentümerversammlung - halte ich bei solchen Vorgängen für das Sinnvollste.

  • Die gemeinsamen Eigentümer können alles mögliche beschließen und sich gegenseitig das Leben schwer machen.
    Ich rate dir zu einem Beratungstermin bei einem Anwalt, der sich mit den besonderen Umständen von Eigentumswohnungen mit mehreren Parteien auskennt.
    Unschön.


    LG, Friederike

  • Hallo Rafaela,


    Ich würde mich ebenfalls anwaltlich beraten lassen und zusammen mit dem Anwalt ein Antwortschreiben aufsetzen, das du (mit dir als Absender, nicht mit dem Anwalt) dann der Hausverwaltung übergibst. Vielleicht kannst du ja auch eine Schlichtung durch einen Schiedsmann vorschlagen, dann muss der Denunziant aus der Deckung kommen.


    Vom Verhalten her kannst du ja auch mit den beiden Hunden vorher eine kleine löserunde außerhalb des Gartens machen, damit du nur das Geschäft vom Welpen entfernen musst.


    Immer schön freundlich mit den vollen Kotbeuteln zum Mülleimer stolzieren, und pipi mit der Gießkanne nachspülen. Das sollte doch wohl reichen, oder?


    Toitoitoi!

  • Weißt du, welche Mehrheit man dazu bräuchte?

    Das steht in Deinem Vertrag.

    Dass ich eventuelle Hinterlassenschaften nicht weg gemacht habe, ist schlicht gelogen.

    Urin kannst Du nicht beseitigen und genau deshalb können die Miteigentümer den Aufentahlt der Hunde im Gemeinschaftsgarten untersagen.
    Ebenso ist es zulässig, den Aufenthalt der Hunde zu verbieten, wenn ein Miteigentümer angibt, dass er Angst vor Deinen unangeleinten Hunden hat.
    An Deiner Stelle würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.

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