Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • RafiLe1985 ist die Gegenpartei nun Mieter der Eigentumswohnung, oder selbst Eigentümer?


    Im Beitrag #26 hast du noch von einer Mieterin geschrieben, nun (Beitrag #146) von einer Eigentümerin :???: oder gibt es schon zwei Parteien die gegen dich sind?

    Nein, die Dame aus Beitrag 26 ("Mieterin") wurde unrechtmäßig verdächtigt, weil die Rundschreiben-Welle quasi kurz nach ihrem Einzug losging. Deswegen hatten wir es zunächst damit in Zusammenhang gebracht. Auch weil eben davor immer alle gut miteinander ausgekommen sind.


    Die tatsächliche "Übeltäterin" ist Eigentümerin.

  • Wir (die ganze Hausgemeinschaft) fühlen uns von der Dame beobachtet, kontrolliert, bevormundet und belästigt. Jeder hat Angst, dass sie auf noch schlimmere Ideen kommt.

    Dann sollte es doch kein Problem sein, die nötigen 25 % der Eigentümer zusammenbekommen, um eine außerordentliche Eigentümerversammlung zu beantragen.

  • Ah okay RafiLe1985 ich war nur irritiert, da die erstgenannte Partei (Mieterin) euch gegenüber ja identische Vorwürfe vorhielt, wie jetzt auch die Eigentümerin.


    Mehr als ein Viertel der Eigentümer!
    Also das über 25% ist nicht zu vernachlässigen für das Einberufen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung, ebenso die Gründe! Meist fußt solch einer Versammlung eine Beschlussfassung - was würde hier für ein Grund angegeben :ka:

  • Mehr als ein Viertel der Eigentümer!
    Also das über 25% ist nicht zu vernachlässigen für das Einberufen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung, ebenso die Gründe!

    Ja, mehr als 1/4 sind notwendig dafür und nicht der Eigentumsanteile, sondern Eigentümer.



    was würde hier für ein Grund angegeben

    1.) Beschlussfassung zur Änderung der bestehenden Hausordnung bzw. Aufstellen einer Hausordnung.
    2.) Maßnahmenkatalog zur Durchsetzung der Hausordnung


    Reicht. Genau so schon gemacht auf Wunsch von 50% der Eigentümer. Gebracht hat es nichts außer mehr Stress weil das halt für alle Seiten gilt, die Beweispflicht elementar ist und im Zweifelsfall die Gemeinschaft für irgendwelche Maßnahmen zahlt :hust:
    Hatten dann 5 Monate später eine weitere aEV wo der ganze Quatsch wieder abgeschafft wurde xD

  • Nein, die Dame aus Beitrag 26 ("Mieterin") wurde unrechtmäßig verdächtigt, weil die Rundschreiben-Welle quasi kurz nach ihrem Einzug losging. Deswegen hatten wir es zunächst damit in Zusammenhang gebracht. Auch weil eben davor immer alle gut miteinander ausgekommen sind.
    Die tatsächliche "Übeltäterin" ist Eigentümerin.

    Und dass diese Eigentümerin nun die tatsächliche "Übeltäterin" ist, ist ermittelt nach dem Ausschlussverfahren, weil die anderen Eigentümer sagen, sie seien es nicht?


    Ist eigentlich Fakt (also von der Hausverwaltung bestätigt), dass diese Rundschreiben-Welle erfolgte, weil sich ein Eigentümer/Mieter beklagt? Es kann ja auch durchaus sein, dass ein Mitarbeiter der Hausverwaltung von sich aus tätig wird, weil eben gewisse Sachen bedenklich sind oder laut Hausordnung verboten sind.
    Stellplätze zum dauerhaften Abstellen von Wohnwägen oder Wohnmoblien zu nutzen, was erwähnt wurde, ist beispielsweise auch so ein Ding, was meistens nicht gestattet ist.

    Ja, mehr als 1/4 sind notwendig dafür und nicht der Eigentumsanteile, sondern Eigentümer.

    25 % von 18 Eigentümern sind 4,5, also brauchts demnach 5 Eigentümer.

  • Klar ThorstenD, es gibt ja laut RafiLe1985 eine Hausordnung (hier ist diese nicht bekannt und das muss sie auch nicht!) gegen die sie selbst nicht verstößt, ergo macht ein Einwand, bzw. der Änderungswille einer Beschlussfassung dahingegen wenig Sinn ;)


    Ebenso verhält es sich mit deinem 2. Punkt, der schneller nach hinten los gehen könnte, als er eine gewünschte Änderung nach sich ziehen kann! Punkt Lagerungen Tiefgarage usw.


    Mir scheint eine mögliche Klärung der zugespitzten Situation erst mal im Schlichtungsverfahren mithilfe eines Mediatoren und evtl. im Beisein eines zuständigen/zeichnungsberichtigten Mitarbeiters der HV (die laut RafiLe1985 Mitteilung eh gerade Beiräte aufsucht ;) ) sinnvoll.


    Letztendlich ist die Hausordnung das eine, das andere ist die Frage wie die Regelungen zur Nutzung des Gemeinschaftsgartens bestellt sind, just diese sind nicht zwingend in der Hausordnung festgeschrieben!

  • Dann sollte es doch kein Problem sein, die nötigen 25 % der Eigentümer zusammenbekommen, um eine außerordentliche Eigentümerversammlung zu beantragen.

    Ja, das wäre kein Problem. Werde ich machen, falls die HV das tatsächlich nicht als nötig erachtet.

    Und dass diese Eigentümerin nun die tatsächliche "Übeltäterin" ist, ist ermittelt nach dem Ausschlussverfahren, weil die anderen Eigentümer sagen, sie seien es nicht?

    Nein, sie geht mittlerweile förmlich damit hausieren, dass sie sich wieder über Dieses und Jenes beschweren wird... Halt nur bei den Leuten von denen sie meint, sie seien auf "ihrer Seite" und denen sie nicht zutraut, dass sie selbst was "Verbotenes" tun.

  • Geht es hier eigentlich noch um die Nutzungsrechte am Gemeinschaftsgarten, oder ist es inzwischen eine Prinzipgeschichte um die besagte Nachbarin und ihr vermeintliches Meldeverhalten?


    Ich wäre auch nicht sicher ob es wirklich alles von dieser einen Person ausgeht. Denn alle Beschwerden die dann in Rundschreiben resultieren, scheinen ja anonym zu erfolgen bzw. der Name der dahinter stehenden Person wird nicht offengelegt. Kann doch wirklich sein dass ein Mitarbeiter der Verwaltung beim Kontrollgang bestimmte Dinge gelistet hat. Oder das besagte Dame sich über 2-3 Dinge beschwert hat, und Parteien die sich diesbezüglich betroffen gefühlt haben „Gegenbeschwerden“ eingereicht haben. So nach dem Motto „Ach, mein Rad im Hausflur stört also. Und was ist mit den Flecken im Fahrstuhl, das ist ok oder was?!“ Und zack sind es 5-6 Beschwerden von verschiedenen Parteien.


    Was mich auch stutzig macht. Es war doch lange Zeit alles gut untereinander. Die anfangs Verdächtige Neumieterin wars nicht (da sieht man aber mal wie schnell jemand in Verdacht gerät, man muss nur die Neue sein.) Und jetzt habt ihr schwuppdiwupp eine neue Verdächtige? Ist sie auch neu eingezogen oder warum auf einmal der Shift auf sie?


    Ich finde man muss sich wirklich nicht schickanieren lassen. Und es wurden hier viele gute Ansätze nieder geschrieben. Ich finde dieses Fingerpointing und gemeinsame Einschießen auf eine Person aber wirklich bedenklich. Es gibt keine Sicherheit/Beweise dass sie all das war, nur Vermutungen und Ableitungen, und somit ist sie erstmal nur Mobbingopfer. Das ist traurig.

  • Geht es hier eigentlich noch um die Nutzungsrechte am Gemeinschaftsgarten, oder ist es inzwischen eine Prinzipgeschichte um die besagte Nachbarin und ihr vermeintliches Meldeverhalten?

    Es geht um die Störung des Hausfriedens. Und außerdem darum, dass sie gegen mich und die anderen "Verbrecher" offen intrigiert bei Parteien, die nicht betroffen sind und sich raushalten wollen, weil sie selbst keinen Stress wollen.

    Ich wäre auch nicht sicher ob es wirklich alles von dieser einen Person ausgeht.

    Es ist sicher. Näheres möchte ich dazu öffentlich nicht schreiben. Du kannst mir gerne eine PN schicken, wenn es dich genauer interessiert.

    Ist sie auch neu eingezogen oder warum auf einmal der Shift auf sie?

    Ich könnte hier nur spekulieren. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es gar nichts mit der Hausgemeinschaft zu tun hat. Vielleicht hat sich bei ihr einfach was im Leben verändert und seither dreht sie hohle. Der Beginn dieser "Beschwerde-Welle" fiel rein zeitlich mit dem Einzug der neuen Mieterin und mit dem Einzug von Hunter zusammen. Gegen Newton schien sie nie was gehabt zu haben aber. :ka: (Und wenn dann ist ja Newton der, der Dreck macht...)

    Es gibt keine Sicherheit/Beweise dass sie all das war, nur Vermutungen und Ableitungen, und somit ist sie erstmal nur Mobbingopfer. Das ist traurig.

    Naja, und die Parteien gegen die sie intrigiert sind halt ihre "Mobbing-Opfer". Einige fühlen sich auch förmlich genötigt, ihr Verhalten zu ändern. Die Partei, die über mir bzw. unter ihr wohnt, traut sich schon nicht mehr nach 22 Uhr zu duschen, etc. Die Teenie-Tochter darf nach 22 Uhr nicht mehr Musik hören, etc. So weit ist es schon... :( Und ich traue mich ohne Hunde eigentlich auch nicht mehr aus dem Haus, weil sie könnten ja mal bellen...

  • Naja, und die Parteien gegen die sie intrigiert sind halt ihre "Mobbing-Opfer".

    Gerade du als Lehrerin solltest doch wissen, wie „Mobbing“ definiert wird.
    Ich persönlich hasse es, wenn Leute leichthin behaupten, der/die mobbt uns.
    Das bagatellisiert das Problem echter Mobbing-Opfer, die darunter oft abartig leiden.


    Und darauf zu achten, dass ich nach 22 Uhr nicht lauter als Zimmerlautstärke Musik höre, nicht unbedingt nachts dusche (oder z.B. Wäsche wasche), wenn‘s nicht unbedingt sein muss, und dafür Sorge trage, dass meine Hunde in meiner Abwesenheit nicht zu viel bellen, das gehört für mich zur normalen Rücksichtnahme in einem Mehrparteienhaus dazu.
    (Ich hab auch schon in Mietswohnungen gelebt.)

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