Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • darf ich fragen, wo du das her hast? Es gibt zwar Entscheidungen von Amtsgerichten, die das besagen, aber der Konsens bei Landes- und Oberlandesgerichten ist ganz eindeutig, dass Duschen und Baden zu jeder Tageszeit erlaubt ist - während der Nachtruhe allerdings auf 30min zu beschränken sei. Ganz ohne Beweislast, dass ich keine andere Möglichkeit hatte.
    Wär ja noch schöner, wenn man mir vorschreibt, wann ich duschen gehe

    Mietverträge der letzten Jahrzehnte. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Ich fand es nur schon immer logisch, weil ich auf die Geräusche auch nicht durchgängig Lust habe. Manches lässt sich nicht vermeiden - klar. Mal schlägt ein Hund an, mal weint ein Kind.
    Ruhezeiten sind hier schon immer so eingestellt (kein Rasenmähen, Staubsaugen, Hämmern, Bohren, Schleudern, ewiges Föhnen, laute Musik etc.)

  • Mietverträge der letzten Jahrzehnte. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Ich fand es nur schon immer logisch, weil ich auf die Geräusche auch nicht durchgängig Lust habe. Manches lässt sich nicht vermeiden - klar. Mal schlägt ein Hund an, mal weint ein Kind.Ruhezeiten sind hier schon immer so eingestellt (kein Rasenmähen, Staubsaugen, Hämmern, Bohren, Schleudern, ewiges Föhnen, laute Musik etc.)


    Bei den anderen Geräuschen gebe ich dir recht, das ist während der Nachtruhe natürlich nicht erlaubt. Aber Duschen, Baden und Toilettengang ist laut Rechtsprechungen jederzeit erlaubt, ungeachtet etwaiger unliebsamer Geräusche. Von dem her sind diese Verträge nicht rechtens.

  • darf ich fragen, wo du das her hast? Es gibt zwar Entscheidungen von Amtsgerichten, die das besagen, aber der Konsens bei Landes- und Oberlandesgerichten ist ganz eindeutig, dass Duschen und Baden zu jeder Tageszeit erlaubt ist - während der Nachtruhe allerdings auf 30min zu beschränken sei. Ganz ohne Beweislast, dass ich keine andere Möglichkeit hatte.
    Wär ja noch schöner, wenn man mir vorschreibt, wann ich duschen gehe

    @Foxxy25
    Sowas ist meist in der Hausordnung festgehalten die man akzeptiert wenn man den Mietvertrag unterschreibt. Wenn man der Meinung ist der ein oder andere Punkt ist rechtswidrig (gibts durchaus) und man braucht sich da eh nicht dran zu halten, dann ist das so. Auslegung und Handhabung liegt da im Ermessen von jedem selbst. Dann aber auch das herumschlagen mit den möglichen Konsequenzen die von gar keine, bis zu massive, reichen kann.


    Ich finde es auch nicht prall wenn die lieben Nachbarn nach 22Uhr noch eine Waschmaschine anschmeissen, die noch 1,5Std. läuft und die letzten 15min. schön schleudert. Ich unterdrücke auch mein Bedürfnis ein heisses Bad inkl. Haarwäsche zu nehmen, wenn ich um 23Uhr von einem lustigen Abend auf dem Weihnachtsmarkt nach Hause komme.


    Der gesunde Menschenverstand regelt vieles von selbst, aber für einen nicht unerheblichen Rest ist eine klar formulierte Hausordnung leider notwendig.


    Du kannst um 1Uhr morgens beim Trompete spielenden Nachbarn klingeln und an sein Gefühl für Rücksichtsnahme plädieren, das machst du dreimal. Danach bist Du auch froh dass Du konkret auf die Hausordnung verweisen kannst.

  • Bei den anderen Geräuschen gebe ich dir recht, das ist während der Nachtruhe natürlich nicht erlaubt. Aber Duschen, Baden und Toilettengang ist laut Rechtsprechungen jederzeit erlaubt, ungeachtet etwaiger unliebsamer Geräusche. Von dem her sind diese Verträge nicht rechtens.

    Wie gesagt, keine Ahnung, ob der das so rechtens ist. Aber ich finde es logisch. Toilettengang mal außen vor.


    Aber genauso, wie ich nicht mit High Heels durch die Wohnung laufe, stelle ich ab 22 Uhr Fernseher und Musik leiser und erwarte das auch von anderen in meinem Umfeld. Staubsaugen spar ich mir ab der Zeit ebenso wie langes Duschen und Wannenbäder. Erwarte ich im Gegenzug auch von anderen, damit keiner Rauschen und Gurgeln in den Rohren hinnehmen muss. Gegenseitige Rücksichtnahme eben.

  • @SophieCat zwischen Waschmaschine inkl Schleudergang und ner Dusche liegen aber auch Welten, vom Geräuschpegel her. Genau darum entschied die deutsche Rechtsprechung ja wie erwähnt. Und wie gesagt, bei Waschmaschine, Bohren, Trompete spielen etc ist die Rechtslage auch eindeutig. Muss während der Nachtruhe unterlassen werden.

  • Von dem her sind diese Verträge nicht rechtens.

    In Zeiten von Vertragsmustern die allesamt eine salvatorische Klausel haben ist das zum Glück Schnee von Vorvorgestern und lediglich die Klausel die das Duschen untersagt ist unwirksam.

  • @straalster ist total okay wenn du das so handhabst und erwartest. Ich feiere auch nicht aus Trotz um 3 Uhr morgens ne Duschparty. Ich wollte nur keine juristischen Halbwahrheiten so stehen lassen.

    Deswegen hatte ich ja auch angemerkt, dass ich das normal finde - aber keine Ahnung habe, ob das juristisch so ist. In meinen Mietverträgen und Hausordnungen steht das eben so drin. Duschen und Baden ist nachts auch nicht verboten, aber eben auf eine gewisse Dauer begrenzt.


    Und wenn es dann darauf hinausläuft, dass ich sagen kann: "Ich darf laut Vertrag 20 Minuten aber hab nur 18 Minuten gebraucht" - auch das nimmt den Dauergenervten ja die Handhabe. Wenn ich aber an allen Ecken und Enden dagegen verstoße und Gemeinschaftsräume zweckentfremde - dann würde ich mich nicht mehr wundern, wenn es andere Bewohner ankotzt.


    Ob meine Kinder Handabdrücke an Scheiben hinterlassen und Schlamm reintreten oder meine Hunde Nasen- und Pfotenabdrücke hinzaubern - dann mach ich das halt weg. Wenn im Gemeinschaftsgarten permanent Haufen liegen bleiben, würde ich mal Nachbarn mit viel Zeit fragen, ob sie wissen von wem - würde mich nämlich auch nerven. Wenn meine Kinder spät abends noch was hören wollen, dann bitte via Kopfhörer (gibt's auch mit Lautstärkenbegrenzung). Es würde mich nämlich auch nerven, wenn ich das von dem Nachwuchs der Nachbarn aufgebürdet bekomme. Außer, wir haben alle den gleichen Musikgeschmack....

  • Deswegen hatte ich ja auch angemerkt, dass ich das normal finde - aber keine Ahnung habe, ob das juristisch so ist. In meinen Mietverträgen und Hausordnungen steht das eben so drin. Duschen und Baden ist nachts auch nicht verboten, aber eben auf eine gewisse Dauer begrenzt.
    Und wenn es dann darauf hinausläuft, dass ich sagen kann: "Ich darf laut Vertrag 20 Minuten aber hab nur 18 Minuten gebraucht" - auch das nimmt den Dauergenervten ja die Handhabe. Wenn ich aber an allen Ecken und Enden dagegen verstoße und Gemeinschaftsräume zweckentfremde - dann würde ich mich nicht mehr wundern, wenn es andere Bewohner ankotzt.


    Ob meine Kinder Handabdrücke an Scheiben hinterlassen und Schlamm reintreten oder meine Hunde Nasen- und Pfotenabdrücke hinzaubern - dann mach ich das halt weg. Wenn im Gemeinschaftsgarten permanent Haufen liegen bleiben, würde ich mal Nachbarn mit viel Zeit fragen, ob sie wissen von wem - würde mich nämlich auch nerven. Wenn meine Kinder spät abends noch was hören wollen, dann bitte via Kopfhörer (gibt's auch mit Lautstärkenbegrenzung). Es würde mich nämlich auch nerven, wenn ich das von dem Nachwuchs der Nachbarn aufgebürdet bekomme. Außer, wir haben alle den gleichen Musikgeschmack....

    Da gehen wir beide konform :)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!