Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Zumindest für mich kommt‘s so rüber „Alles, was mich nicht stört, ist Pillepalle und hat auch niemand anderen zu stören. Schlimm ist das, was ICH schlimm finde.“


    Ich bin auf jeden Fall froh, dass ich nicht da wohn.
    (Und ich glaube, ihr hättet da an mir als Nachbarin auch keine rechte Freude.)

  • Du bist nur Eigentümer DEINER Wohnung und du bist MITEIGENTÜMER der Gemeinschaftseigentums (Hausflur, Grundstück etc.) Das eine geht ohne das andere in einer WEG nicht. Schon hast du eine übergeordnete Instanz, nämlich die, welche u.a. das Gemeinschaftseigentum verwaltet. Ob du in deiner Wohnung nackt Samba tanzt ist egal, solange du dabei nicht die Musik zu laut hast oder rumtrampelst und dadurch die anderen Eigentümer störst.


    Kann ich nachweisen das du daran schuld bist, es nicht freiwillig weg machst oder das Verhalten dauerhaft an den Tag legst, dann kann die Gemeinschaft zu deinen Lasten (Kosten) z.B. eine Reinigungsfirma bestellen. (siehe §14 Wohnungseigentumsgesetz).


    Geht aber noch weiter. in §18 findest du was erforderlich ist dafür, dass dich die Gemeinschaft dazu zwingen kann, dass Sondereigentum (deine Wohnung) zu verkaufen... sowas geht nie ohne Gerichtsprozess aus, aber trotzdem ist der Gedanke, dass dir als Eigentümer nichts passieren kann einfach nicht korrekt.


    Du hast recht - ich hab mich blöd ausgedrückt. Klar gibt es solche Konsequenzen, wenn man sich tatsächlich arg daneben benimmt. Aber eben nicht solche schweren Konsequenzen wie als Mieter ((außerordentliche) Kündigung) und, wenn es sich - wie von der TS behauptet - bei allen Beteiligten im normalen Rahmen bewegt und nur diese eine Person besonders penible Ansprüche hat, dann gibt es keine (großartigen) Konsequenzen.


    Das bezog sich eigentlich v.a. auf die Aussagen, dass die Eigentümer mit Kindern total Angst hätten, wegen Kinderlärm gemeldet zu werden und die TS Angst hätte, das Haus ohne Hunde zu verlassen, weil diese vielleicht mal bellen könnten.
    Das sind ja alles Sachen, bei denen einem als Eigentümer nicht viel passieren kann (außer natürlich extremer Kinderlärm (der aber mWn echt schwer zu beweisen ist) und, wenn die Hunde dann ziemlich durchgehend bellen würden (und nicht nur mal)).


    :???: Ich hoffe, man versteht jetzt besser, was ich meine.

  • Zumindest für mich kommt‘s so rüber „Alles, was mich nicht stört, ist Pillepalle und hat auch niemand anderen zu stören. Schlimm ist das, was ICH schlimm finde.“


    Ich bin auf jeden Fall froh, dass ich nicht da wohn.
    (Und ich glaube, ihr hättet da an mir als Nachbarin auch keine rechte Freude.)

    Du hast doch nur Angst, dass dir jemand deine Knuffelmonster klaut ;) :pfeif:

  • Die Entwicklung der Story ist Alltag in vielen Mietshäusern, heftig & mies!


    Vielleicht rafft sich die Gemeinschaft ja noch zusammen und kommt zu einer Klärung fernab von weiteren Anfeindungen, Obrigkeiten, Kosten, falschen Verdächtigungen usw.

  • Sowas ist meist in der Hausordnung festgehalten die man akzeptiert wenn man den Mietvertrag unterschreibt.

    Das ist wie bei den Tierschutzverträgen einfach Quatsch.
    Was nicht durchsetzbar ist, ist nicht durchsetzbar.



    Warum geht Ihr "Bösen" nicht mal geschlossen zusammen klingeln mit ganz viel Kuchen und Blumen? Wenn sie sich einer Wand Mitbewohner gegenübersieht, verlässt sie vielleicht der Mut :ka:

  • Das ist wie bei den Tierschutzverträgen einfach Quatsch.Was nicht durchsetzbar ist, ist nicht durchsetzbar.



    Warum geht Ihr "Bösen" nicht mal geschlossen zusammen klingeln mit ganz viel Kuchen und Blumen? Wenn sie sich einer Wand Mitbewohner gegenübersieht, verlässt sie vielleicht der Mut :ka:

    Du sollest den Rest schon mitzitieren :D . Da mir das durchaus klar ist, lautet der nächste Satz nämlich "Wenn man der Meinung ist der ein oder andere Punkt ist rechtswidrig (gibts durchaus) und man braucht sich da eh nicht dran zu halten, dann ist das so. Auslegung und Handhabung liegt da im Ermessen von jedem selbst. Dann aber auch das herumschlagen mit den möglichen Konsequenzen die von gar keine, bis zu massive, reichen kann.

  • Du hast doch nur Angst, dass dir jemand deine Knuffelmonster klaut ;) :pfeif:

    Die sind definitiv nicht Mietswohnungs-tauglich. :hust:
    Allein die Vorstellung. :flucht:
    Wahrscheinlich würden meine Nachbarn Briefbomben durch den Türschlitz werfen...

    Vielleicht rafft sich die Gemeinschaft ja noch zusammen und kommt zu einer Klärung fernab von weiteren Anfeindungen, Obrigkeiten, Kosten, falschen Verdächtigungen usw.

    Das wäre zu wünschen!

  • Wenn man sich das alles hier so durchliest muss man ja schon froh sein wenn man als Mieter in einer Wohnung wohnt bei der man nicht permanent Ärger mit den anderen Mietern hat :fear:
    Sind wir wieder beim Thema Rücksichtnahme. Wir wohnen im Dachgeschoss mit dem einzigen Hund im Haus und ja genau genommen muss ich nur meine Etage plus Treppe zur Etage unter mir sauber halten. Trotzdem verursacht mein Hund und auch mein Mann (Garten und Landschaftsbauer) vermehrt Dreck. Gut dann fege und wische ich doch einmal bis ganz nach unten. Bricht doch kein Zacken aus der Krone. Ist ja schließlich überwiegend unser Dreck.
    Waschmaschine läuft auch nach 22 Uhr im Keller. War einfach mal so frei bei der Mieterin im EG zu fragen ob sie davon was mitbekommt und ihr ok bekommen, dass ich sie auch dann noch laufen lassen kann.


    Häufig ist doch mit nett fragen oder einfach mal über den Tellerrand hinaus schauen das Leben um einiges leichter

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