Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Du machst eben alles richtig. Du musst nun nur noch die andern davon überzeugen, dass sie falsch liegen und du richtig.
    ;)

    Ich habe mich an die für die Wohnanlage geltende Hausordnung gehalten.

    Ich würde in der Stellungnahme an die Hausverwaltung auch erwähnen, dass du dort faulige Äpfel und Katzenkot beseitigst - sprich, dass du "pflegende" Maßnahmen vornimmst.

    Das ist ein guter Hinweis. Danke. Aber der Katzenkot und die fauligen Äpfel werden wohl in Zukunft liegen bleiben, da ich mit den Hunden ja nicht mehr in den Garten gehe.

    Das ist eben der Knackpunkt; DU darfst den Garten benutzen, aber nicht die Hunde!Ein Gemeinschaftsgarten in einer Eigentümergemeinschaft, gehört eben allen Parteien. Und wenn einige sich daran stören, weil sich dort plötzlich deine Hunde aufhalten, wirst du nichts dagegen machen können.


    Daß man den Kot der Tiere einsammelt, ist selbstverständlich, aber den Urin wirst du nicht beseitigen können.

    Es steht wie gesagt so nicht in der Hausordnung, dass die Hunde nicht in den Garten dürfen. Es war nun vier Jahre lang kein Problem, dass wir da mit den Hunden drin sind und nun plötzlich doch...


    Wir hatten einen einzigen Neuzugang in den ganzen vier Jahren in denen wir hier wohnen... Seit diese Dame hier wohnt, gab es schon mehrere Rundschreiben wegen allem möglichen Kleinkram... Lärmbelästigung nach 22 Uhr (an einem Samstag Abend durch eine Geburtstagsfeier), Abstellen von Gegenständen in der TG, Parken vor dem Haus, Abstellen von Rädern im Hausflur, Abstellen vom Koffern im Kinderwagenraum, etc. pp.


    Ich habe mittlerweile mit mehreren Parteien gesprochen. Wir haben eigentlich ein gutes Miteinander gehabt bisher... Nun der Verdacht liegt nahe woher diese Beschwerden kommen. Der Vorsitzende der WEG wird sich nun mal mit dem Eigentümer der Wohnung der neuen Mieterin in Verbindung setzen...


    Mittlerweile haben die anderen Hundehalter auch Aushänge gemacht. Die unter mir waren besonders enttäuscht weil sie sogar regelmäßig fremden Kot wegmachen (wusste ich bisher gar nicht), damit es ja nicht auf unsere Hunde zurückfällt... Und nun sowas.


    Nun ja, wir werden es jetzt dabei bewenden lassen und wenn in dieser Sache noch was nachkommen sollte, tatsächlich einen Schlichter beauftragen. Und wenn es nur dazu dient, dass der Denunziant dann nicht mehr anonym bleiben kann...


    Das finde ich nämlich am schlimmsten bei der Sache. Hier weiß jeder, wo jeder wohnt. Da kann man doch mal klingeln und miteinander sprechen... Haben wir bisher immer so gehandhabt und war nie ein Problem.

  • Die Gefahr des Verbots der Hundehaltung dürfte doch eh nicht drohen, da @RafiLe1985 doch auch geschrieben hatte, dass mehrere Eigentümer Hunde haben. Die müssten ja dann alle ihre Hunde abgeben. Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, so wie die rechtliche Lage generell aussieht und dann würde ich das Thema in einer Eigentümerversammlung ansprechen.

  • Die Gefahr des Verbots der Hundehaltung dürfte doch eh nicht drohen, da @RafiLe1985 doch auch geschrieben hatte, dass mehrere Eigentümer Hunde haben. Die müssten ja dann alle ihre Hunde abgeben. Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, so wie die rechtliche Lage generell aussieht und dann würde ich das Thema in einer Eigentümerversammlung ansprechen.

    Insgesamt sind wir fünf Parteien mit Hund und wir bewohnen die größten Wohnungen im Haus.


    Abschaffen muss man die Hunde glaube ich im Fall der Fälle nicht. Man darf dann „nur“ keine neuen mehr anschaffen. Soweit wird es aber nicht kommen und bis dahin wohne ich ohnehin nicht mehr hier.

  • Der Vorsitzende der WEG wird sich nun mal mit dem Eigentümer der Wohnung der neuen Mieterin in Verbindung setzen...

    Die Dame, die du in Verdacht hast, ist also Mieterin einer Eigentumswohnung?
    Dann Prost, das ist eigentlich noch schlimmer als wenn sie selbst die Eigentümerin wäre.


    Sie kann z.B. die Miete kürzen, weil sie sich durch die Hunde im Garten belästigt fühlt und dadurch ihren Vermieter unter Druck setzen.

  • Sie kann z.B. die Miete kürzen, weil sie sich durch die Hunde im Garten belästigt fühlt und dadurch ihren Vermieter unter Druck setzen.

    Kann sie auch ordnungsgemäss, ganz fristgerecht gekündigt werden? (So im Auge, dass der Hausfrieden gestört wird). Braucht man dazu einen Grund oder kann man - abseits aller Härtefälle - einfach kündigen, in Deutschland?

  • Die Dame, die du in Verdacht hast, ist also Mieterin einer Eigentumswohnung?Dann Prost, das ist eigentlich noch schlimmer als wenn sie selbst die Eigentümerin wäre.


    Sie kann z.B. die Miete kürzen, weil sie sich durch die Hunde im Garten belästigt fühlt und dadurch ihren Vermieter unter Druck setzen.

    Ja, sie ist Mieterin. Der Eigentümer ist wohl echt nicht zu beneiden... Aber sie braucht doch Beweise? Einfach so kann sie ja wohl kaum die Miete kürzen, oder?


    (Ich meine jetzt auch wegen der anderen Dinge... Und inwiefern sie sich von Koffern im Kinderwagenraum (sie hat kein Kind) belästigt fühlen darf, sei auch mal dahin gestellt.)

  • (Ich meine jetzt auch wegen der anderen Dinge... Und inwiefern sie sich von Koffern im Kinderwagenraum (sie hat kein Kind) belästigt fühlen darf, sei auch mal dahin gestellt.)

    Damit brauchste Du gar nicht erst zu kommen, in den meisten Brandschutzvorschriften ...
    Es wird nur zumeist geduldet, gerade in den Häusern, in denen viele Eigentümer wohnen, bleibt aber immer DER Hebel.

  • Kann sie auch ordnungsgemäss, ganz fristgerecht gekündigt werden? (So im Auge, dass der Hausfrieden gestört wird). Braucht man dazu einen Grund oder kann man - abseits aller Härtefälle - einfach kündigen, in Deutschland?

    Das weiß ich nicht, aber wenn man als Vermieter nerven möchte, hat man natürlich auch einige Pfeile im Köcher.

  • Das weiß ich nicht, aber wenn man als Vermieter nerven möchte, hat man natürlich auch einige Pfeile im Köcher.

    Ja klar. Aber es müsste erst gar nicht soweit kommen, dass man Pfeile verschiesst. Wenn man einfach kündigen kann, dann würde ich mir die Energie sparen.

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