Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Hi,


    in dieser Form hat das meiner Meinung nach keinen Bestand. Vermeidung von Pipi ok - Aufsicht beim Spielen, ggf. Sicherung auch - aber kein generelles Zutrittsverbot.


    Es sei denn, es ist seitens der Eigentümergemeinschaft was geregelt, dass der Hausverwaltung solche Entscheidungen erlaubt. Da würde ich mal höflich nachfragen und anmerken, dass Du Dich in Deinem Nutzungsrecht erheblich eingeschränkt fühlen würdest.

  • Na wer wohl, die Hundehalter von unter mir. Wird aber jetzt auch nicht mehr geschehen... Muss dann halt doch wieder der Hausmeister ran... (Uns war‘s irgendwann zu blöd, jedes Mal extra drum bitten zu müssen, dass da wenigstens mal gemäht wird. Irgendwann haben sie es dann regelmäßig gemacht...)

    Das wäre jetzt für mich so ein Punkt, Rasenmähen auf dem Gemeinschaftsgrundstück würde ich nicht machen. Da würde ich bei der Hausverwaltung anrufen, damit der Hausmeister mäht. Er wird ja schließlich dafür bezahlt, das fällt für mich unter die Pauschalabgabe in den Nebenkosten für Hausmeisterdienste.
    Denn wie bei euch, wenn man anfängt, das selbst zu machen, dann bürgert sich das ein, dass sich die Verwaltung gar nicht mehr darum kümmert, wer den Rasen mäht/die Gemeinschaftsflächen pflegt.


    Wir hatten was Ähnliches mit den Blumenrabatten ums Haus. Da hat sich jahrelang eine Mieterin gekümmert; seit sie ausgezogen ist, vergammeln die, und als ich bei der Hausverwaltung anrief, hieß es: ähm.... wieso auf einmal, wer hat sich denn sonst darum gekümmert?


    Sorry fürs OT

  • dass die Hausverwaltung so eine Anordnung trifft, wenn sich nur eine einzelne Person beschwert.

    Zumal wenn diese einzelne Person "nur" Mierin ist.

    Hundehalter haben in Zukunft darauf zu achten, dass die Hunde dem Gemeinschaftsgarten fern bleiben.

    So etwas müßte letztendlich von allen Eigentümern gefordert und beschlossen werden und nicht von einer einzelnen Mieterin.

  • Für mich nicht.Für mich bedeutet es, den Weg klug zu wählen, mit dem ich meine Rechte durchsetze. Also nicht das Ob, sondern das Wie. Ganz besonders in einer Situation, in der es u.U. um zwei Parteien geht, die Eigentum haben und voraussichtlich eine sehr lange Zeit miteinander leben müssen.
    Ich nutze meinen Garten mit meinen Hunden nach wie vor und hätte mir das auch nicht verbieten lassen. Hätte ich den Weg über eine offene Auseinandersetzung gewählt (zu der ich absolut in der Lage bin), wäre die Situation eskaliert. Damit, dass ich einen Gang zurückgeschaltet habe, habe ich nicht nur mein Recht gewahrt, sondern ein beidseitig friedliches Zusammenleben ermöglicht. Nichts anderes rate ich RafiLe.

    Wie würdest du denn konkret in dieser Situation einer Unbekannten entgegenkommen, ohne dich bzw. deine bisherigen Rechte, den Garten uneingeschränkt mit den Hunden zu nutzen, einzuschränken? Für mich ist das nämlich nach wie vor ein Widerspruch :???: .


    Ich muss zugeben, ich bin da ein anderer Typ. Nach der E-Mail an die Hausverwaltung, dass ich deren Befugnis, ein solches Verbot auszusprechen, anzweifel, hätte ich am besten noch mit einigen hundehaltenden Nachbarn heute ein nettes Kaffeetrinken im Garten veranstaltet.

  • Der Garten ist vollkommen verwahrlost. Daher nutzt ihn niemand. Es liegen da faulige Äpfel, die ich beseitige, damit sie die Hunde nicht fressen. Sonst würden die da jahrelang rumliegen. Desweiteren befindet sich da ein Sandkasten, den die Katzen als Katzenklo nutzen. Auch den Katzenkot habe ich bisher beseitigt, damit ihn die Hunde nicht fressen.


    Fakt ist: Ich habe noch nie jemanden in diesem Garten gesehen. Über vier Jahre nicht. Und nun ist es plötzlich ein Problem, wenn ich ab und an mal mit meinen Hunden da drin bin...


    Alle Hundehalter waren bisher mit ihren Hunden ab und an mal im Garten. Das hat nie jemanden gestört. Und nun plötzlich ist es ein Problem?


    Ich muss doch nochmal nachfragen, sorry.


    Bist du sicher dass nie jemand im Garten war außer dir? Die anderen Hundehalter ja wohl doch.
    Und du bist ja auch nicht den ganzen Tag zuhause. Kann es nicht sein, dass doch jemand mal den Garten nutzt, wenn du nicht zuhause bist?


    Wieso gibt es überhaupt einen Apfelbaum in dem Garten, wenn sich nie jemand um den Garten gekümmert hat? Irgendwer muss den ja mal gepflanzt haben. Die Hausverwaltung?


    Normalerweise werden Gemeinschaftsgärten möglichst pflegeleicht angelegt, damit man außer Rasenmähen nicht groß was machen muss. Und diese Grundpflege ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, ob das die Eigentümer im Wechsel machen müssen oder ob dafür jemand bezahlt wird (Hausmeister), ebenso wie das Treppenwischen und Schneeschippen und Kehren auf den Zuwegen zum Haus. Das gehört ja zur "ordnungsgemäßen Instandhaltung" des Anwesens.


    Regt sich eigentlich niemand über den Sandkasten mit Katzenkatze auf? Das kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen, vielleicht war das ja der Anfang der Tropfen auf dem heißen Stein, der dann durch die spielenden (und pinkelnden bzw. markierenden) Hunde zum Überlaufen gebracht wurde?


    Ich verstehe, dass ihr HH im Haus euch über das Schreiben der Hausverwalter ärgert.
    Und ich würde mich freuen, wenn du über die Antwort berichtest.


    Aber ich würde schon auch gerne die "andere Seite" hören bzw. lesen.

  • Wie würdest du denn konkret in dieser Situation einer Unbekannten entgegenkommen, ohne dich bzw. deine bisherigen Rechte, den Garten uneingeschränkt mit den Hunden zu nutzen, einzuschränken?

    Mein erster Weg würde über einen Anruf bei der Hausverwaltung gehen. Verbunden mit der Bitte, meinen Wunsch nach einem persönlichen Gespräch zu übermitteln und zu verstehen, wo das Problem liegt und wie es so gelöst werden kann, dass beide Parteien zufrieden sind.
    Wenn das nicht funktioniert, würde ich erst die Partei ansprechen, die ich im Verdacht habe. Funktioniert auch das nicht, würde ich die anderen Hundehalter im Haus mobilisieren (nicht aufhetzen) und einen Termin für eine Eigentümerversammlung anstoßen und nach einer Lösung suchen.


    Parallel dazu würde ich, wie bereits geschrieben, kurzfristig mit anwaltlicher Hilfe ausloten, wie die rechtliche Situation aussieht und diesen Rahmen mit in mein Vorgehen einbeziehen.

  • Ich würd da zweigleisig fahren. VErständnisvolle Härte
    Umstandslos einen Retourbrief an die Hausverwaltung und nach der rechtlichen Grundlage des Verbotes fragen.
    Übermittlung Gesprächsangebot auch, z.b. um die eigene Sachlichkeit und Gesprächsbereitschaft inklusive Verständnis für ggf. Ängste zu zeigen.


    im Haus natürlich in Einzelgesprächen schon mal thematisieren. Vor allem mit den Hundehaltern. Aber immer mit Verständnis für möglicherweis verstörte Seelen. Vielleicht auch was Anbieten, wie feste Zeiten oder eben auch feste Zeiten ohne Hunde (Wochenende am Nachmittag, wenn auch andere mal in den Garten wollen oder so.) Oder ein Signalschildchen, damit niemand angst haben muss, dass ihn deine Hund anspringen. Das wird dann schon weitergegeben und wirkt Meinungsbildend.


    Ich würde niemals mich auf eine Welle mit Aushängen und gegenseitigem Hochschaukeln im Haus einlassen. Schon gar nicht, bevor ich eine Rechtsgrundlage habe oder eben keine.


    wenn es keine Grundlage gibt, würde ich einfach weiter mit den Hunden in den Garten gehen und die Erläuterung der Hausverwaltung überlassen.


    Bei Wiederholung oder persönlicher Bedrängung reich ich das sofort durch an die Hausverwaltung damit das bei den Akten liegt. Desgleichen werden allgemeine Briefe Kot oder sonstwas betreffend von mir sofort richtig gestellt, aber an die Hausverwaltung. Mit Bitte um Eingangsbestätigung.


    Bei uns weise ich regelmäßig auf die Katzensch+++ in meinem Garten hin, wenn wieder wer kommt und meint meine Hunde hätten irgendwo hin gemacht. Möglichst laut natürlich.


    Ich will nämlich nicht recht haben, sondern in frieden mit meinen Hunden im Mehrparteienhaus leben.

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