Woran werden die "gefährlichen Hunde" festgemacht?
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"Berechtigtes Interesse" am Kampfhund - Kanzlei Cäsar-Preller
Vermutlich hätte man bei dem ein oder anderen Herdenschutzhund Erfolg
Solange es keine nicht gelisteten gibtDer passus muss ja nicht auf alle gelisteten Rassen passen
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Ich habe als berechtigtes Interesse gehört, dass man mit dem Hund etwas machen kann, was kaum anderer Hund so ausführen kann. Beispielsweise ein ausgebildeter Blindenführhund und die Person benötigt dringend einen
Zum Thema Schäferhunde werden von Leuten gehalten, die sie rassegerecht beschäftigen und Listenhunde als Familienhunde... Ich kenne mich mit Staffs null aus, aber ich wüsste nun nicht, als was ich meinen Bullterrier anders halten sollte, als als Familienhund.
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Zum Thema Schäferhunde werden von Leuten gehalten, die sie rassegerecht beschäftigen und Listenhunde als Familienhunde... Ich kenne mich mit Staffs null aus, aber ich wüsste nun nicht, als was ich meinen Bullterrier anders halten sollte, als als Familienhund.
Das sollte auch nicht irgendwie wertend sein, sorry wenn das so ankam. Du beschäftigst dich doch mit deinem Hund und seinem Wesen.
Aber es gibt halt auch Leute mit Listi die kynologisch nicht so auf der Höhe sind. Hier im DF lese ich sehr bewussten Umgang mit der oft vorhandenen Artgenossenunverträglichkeit und vorausschauendes Führen. Das meinte ich. Das viele Leute da naiv rangehen. Und das sehe ich bei den Schäfis weniger.
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Das sollte auch nicht irgendwie wertend sein, sorry wenn das so ankam. Du beschäftigst dich doch mit deinem Hund und seinem Wesen.
Aber es gibt halt auch Leute mit Listi die kynologisch nicht so auf der Höhe sind. Hier im DF lese ich sehr bewussten Umgang mit der oft vorhandenen Artgenossenunverträglichkeit und vorausschauendes Führen. Das meinte ich. Das viele Leute da naiv rangehen. Und das sehe ich bei den Schäfis weniger.Achso, ich dachte da, du meinst eher rassegerechte Auslastung.
Das vorausschauende Führen und die Unverträglichkeit ist bei mir schon so verinnerlicht, dass ich das als selbstverständlich ansehe.
Sorry, also mein Fehler und ich stimme dir zu. Das sollte man je nach Zucht nicht unberücksichtigt lassen.
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Man darf auch nicht vergessen, dass es mit einigen Listenhunden in manchen BL einfach extrem schwer ist, mit dem Hund was zu machen. Der Leinenzwang ist oft ein Problem (keine RHA), ohne Leine nur wenn das Gebiet eingezaeunt ist (bloed wenn der Hundeplatz das z.B. nicht ist) usw. usf.
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Man darf auch nicht vergessen, dass es mit einigen Listenhunden in manchen BL einfach extrem schwer ist, mit dem Hund was zu machen. Der Leinenzwang ist oft ein Problem (keine RHA), ohne Leine nur wenn das Gebiet eingezaeunt ist (bloed wenn der Hundeplatz das z.B. nicht ist) usw. usf.
massnahmen zur sanften Ausrottung...
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In NRW ist berechtigtes Interesse mWn lediglich dann gegeben wenn der Hund ausm TS kommt
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In NRW ist berechtigtes Interesse mWn lediglich dann gegeben wenn der Hund ausm TS kommt
Wird in Bayerm bei der Kat 1 nicht anerkannt.
Es gab einmal die persönliche Auskunft, dass man höchstens zu wissenschaftlichen Studien eine Genehmigung bekommen würde, ansonsten könne es kein berechtigtes Interesse an unwiderlegbar als gefährlich eingestuften Rassen geben.wie gesagt bitte nicht darauf festnageln, das war damals die Aussage seitens des VetAmts auf Nachfrage nach dem berechtigten Interesse bei Kat 1
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Ich kenn das auch so, dass „bei berechtigtem Interesse“ bei uns in Bayern eine Floskel ist, die im Prinzip einfach schöner klingt als „nie“...
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Ich wüsste ( anders als auf anderen Gebieten) auch das berechtigte Interesse zu nicht begründen
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