Reinrassig verkauft, später doch Mischling
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Ja er ist erst 7 Monate dauert noch etwas bis er ausgewachsen ist
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Kommt das nur mir so vor, ich finde den Kopf sehr schmal für einen Bulldog.
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Kommt das nur mir so vor, ich finde den Kopf sehr schmal für einen Bulldog.
Das war auch mein Gedanke, aber der Hund ist ja noch jung. Ich sehe da weiterhin eher einen Bulldog. Bleibt abzuwarten wie der Hund sich entwickelt. -
Ja mal abwarten was da noch kommt. Ich lass die Frau jetzt einfach in ruhe will ja keinen schlafenden Bären wecken aber ich werde schauen ob ich nicht was tun kann wenn ich sehe das sie wieder welche verkauft.
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Traurig das sie damit durch kommen wird.
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Ja mal abwarten was da noch kommt. Ich lass die Frau jetzt einfach in ruhe will ja keinen schlafenden Bären wecken aber ich werde schauen ob ich nicht was tun kann wenn ich sehe das sie wieder welche verkauft.
pass nur auf dass sie es nicht mitbekommt. Rufmord ist auch eine Straftat...
Wenn du so sicher bist dass es ein Mix ist warum nimmst du dir keinen Anwalt?
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Hi, der Knackpunkt ist wohl, dass der American Bulldog in Berlin nicht auf der Liste steht, ein z.B. Pitti- oder Dogo-Argentino-Mischling aber wohl?
Ist jetzt ärgerlich. Aber wenn Du den Hund behalten möchtest, sehe ich da auch wenig Chancen für Dich. Und Dir ist ja auch selbst klar, dass der Kauf unter diesen Voraussetzungen nicht die beste aller Ideen war.
Mit der Optik würde ich persönlich es nicht drauf ankommen lassen. Habt Ihr bzw. kennt Ihr einen vernünftigen Gutachter?
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Wenn davon ausgeht, dass es sich um einen einfach Kaufvertrag handelt und der Hund darin auch als Rasse XY bezeichnet ist, hast du als Käufer auf Grundlage von § 434 BGB verschiedene Rechte.
§ 437
Rechte des Käufers bei MängelnIst die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 434 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
Die Verjährung beginnt ab Kenntnis des Mangels. -
Aber dass die TE vom Kaufvertrag zurücktritt, hat die Verkäuferin ja angeboten.
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Grundsätzlich gelten alle Hunde ohne Abstammungsnachweis (Ahnentafel) als nicht reinrassig.
Hat der Hund Papiere und erweist sich nicht als das, was in seiner Ahnentafel steht, handelt es sich um Betrug und Urkundenfälschung und das ist strafbar. -
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