Reinrassig verkauft, später doch Mischling
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Naja ich werde es einfach dabei belassen finde es nur schade das sie damit durch kommt und evtl. Weiter züchtet und die Hunde später darunter vielleicht leiden müssen. Trotzdem vielen Dank für euren netten Antworten
Und genau das ist der Grund, wieso man mit seinem Kauf solche Leute nicht unterstützt.
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Bitte such dir sachkundige Beratung vor Ort! Ich kann dir eine Amtsveterinärin nennen, die sich damit auskennt und Hundhalter wie dich unterstützt. Sie wird dir genau sagen können, was du machen solltest und wäre auch ein Ansprechpartner, falls dir mal einer was will.
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Aber dass die TE vom Kaufvertrag zurücktritt, hat die Verkäuferin ja angeboten.
Und damit ist das Thema auch eigentlich erledigt.Ein Händler hat bei Reklamation die Möglichkeit auf Nachbesserung. Das wird hier nicht möglich sein. Daraufhin hat der Händler die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten, Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich möglichen Wertverlustes durch Verwendung zu erstatten.
Da hier, zumindest solange kein Sachgutachten belegt, dass es sich um einen Listenhund handelt, kein Schaden beim Käufer eingetreten ist halte ich den Anspruch für nichtig. Somit liegt es am Händler, Nachbesserung oder Rücknahme anzubieten. Wenn der Käufer das nicht will hat er kein Rechtsmittel, dass ihm ermöglicht, sich einfach auszusuchen was er am liebsten hätte. Auch der Händler hat Rechte. -
Wenn du Geld zurück willst, dann lass einen möglichen Anspruch von einem Rechtsanwalt prüfen. Ratschläge dazu von Laien in einem Forum helfen dir da nicht allzu weit. Zumal dazu sowieso auch erstmal den Vertrag etc sehen müsste, um überhaupt ansatzweise eine Prognose abzugeben.
Ansonsten kannst du dieses Erlebnis nur als „dumm gelaufen“ verbuchen und es dann das nächste Mal besser machen :) -
Der Kopf wirkt auf mich ähnlich schmal, wie bei den Dogo-Junghunden von unserem Vermieter.
Ein sehr hübscher Hund!Finde das Thema immer wieder schwierig. Wenn man den Hund nicht abgeben möchte, hat man in einigen Bundesländern wirklich Probleme, wenn man betrogen wurde, was die Rasse oder den Mix angeht.
Macht man es offiziell, wird der Hund im Zweifel ja auch eingezogen... Aber damit zu leben, dass die Behörde irgendwann doch draufkommt, ist auch nicht für jeden was.
Davon ganz abgesehen, dass man mit dem Verschweigen ja zuläßt, dass das Ganze weiterhin passiert, und solche Hunde im Umlauf kommen. -
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Je nachdem, in welchem Bundesland die "Hobbyzucht" betrieben wird (habt ihr die Mutter nicht gesehen?) War die Zucht illegal, weil der Ambully ein Listenmix ist. Genau so Leuten haben wir die Listen zu verdanken, ich würde die ggf. Beim Amt melden um der Vermehrerei ein Ende zu setzen.
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Wenn man den Hund nicht abgeben möchte, hat man in einigen Bundesländern wirklich Probleme, wenn man betrogen wurde, was die Rasse oder den Mix angeht.
Macht man es offiziell, wird der Hund im Zweifel ja auch eingezogen... Aber damit zu leben, dass die Behörde irgendwann doch draufkommt, ist auch nicht für jeden was.
Davon ganz abgesehen, dass man mit dem Verschweigen ja zuläßt, dass das Ganze weiterhin passiert, und solche Hunde im Umlauf kommen.
Nicht abgeben "wollen" ist so eine Sache. Da hast du z.B. bei uns (Bayern) kaum eine Wahl, auch wenn du getäuscht worden bist.
Kategorie I (und Mischlinge daraus) darfst du nur halten, wenn du berechtigtes Interesse an der Haltung nachweisen kannst - und das kannst du als Privatperson praktisch nie.
Kat. II ( und Mischlinge daraus) darf man mit Auflagen halten,, wenn man VOR der Anschaffung bestimmte Voraussetzungen nachweist.
Generell müsstest du den Hund, egal ob Kat. I oder II vermutlich abgeben.
Du müsstest nämlich nachweisen, dass du tatsächlich nicht ahnen konntest, dass die Rasse oder der Mischling unter die Kampfhundeverordnung fällt.
Und wenn du einen Hund dieser Optik ohne offizielle Papiere kaufst, - und damit meine ich nicht den Kaufvertrag, da kann ja jeder reinschreiben (lassen), was er will - musst du dir wohl unterstellen lassen, dass du selber schummeln wolltest. Damit wiederum bist du, wenn du erwischt wirst, auch zur Haltung eines Kampfhundes der Kategorie II nicht mehr geeignet und bekommst keine nachträgliche Halteerlaubnis.
Man müsste, falls einem so etwas "passiert", also vielleicht zuerst anonym prüfen, ob man eine Halteerlaubnis bekäme, und dann den Händler anzeigen, sich selbst melden und darauf hoffen, dass der jeweilige Sachbearbeiter gnädig ist.
Wie das dann im Einzelfall ausgehen würde...?Ich weiß, in Bayern zu leben, ist in DER Hinsicht kacke.
Sinnvoller - egal in welchem Bundesland - wäre es halt, sich VORHER ordentlich zu informieren.
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Ich finde es so dermassen frustrierend, dass es immer wieder Leute gibt, die erst solche Vermehrung fördern mit ihrem Geld, und dann plötzlich "warnen" oder "Handwerk legen" wollen... naja, zu spät.
Hund behalten UND Geld zurück wird wohl nicht funktionieren. Ich würde lieber den Hund per Gutachten einschätzen lassen und ggf. mehr Geld bezahlen, als zu riskieren, dass er weggenommen wird, weil ihr falsche Angaben gemacht habt. Das ist wohl der einzige Weg, damit der Hund das nicht ausbaden muss.
Lehrgeld.
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Es gibt ja heute die Möglichkeit, per DNA-Test die beteiligten Rassen zu eruieren.
Ob wohl diese DNA-Tests als Beweis anerkannt werden oder gilt nur ein "Gutachten", das ja nur auf dem Phänotyp des Hundes beruhen kann?
Weiss da jemand mehr dazu? Werden wohl die gesetzlichen Bestimmungen an die neuen Möglichkeiten angepasst oder bleibt es bei den "Gutachten?"
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nein, DNA Tests werden nicht anerkannt. Jedenfalls kannst du dich nicht drauf verlassen, und die sind auch alles andere als eindeutig oder zuverlässig.
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