Streit mit Züchter
- maxmustermann
- Geschlossen
-
-
Hunde aus der "Dissidenz" oder ohne Ahnentafel dürfen auf FCI/VDH-Ausstellungen nicht starten.
Falsch. Hunde - ohne Papiere oder aus der Dissidenz - die optisch dem Standard einer Hunderasse entsprechen können sogenannte Registerpapiere bekommen und dürfen damit auch am Ausstellungsgeschehen teilnehmen.
Ich denke du verwechselst da vielleicht was. Auf Internationalen Ausstellungen, organisiert vom VDH oder einem anderen Landesverband unter der FCI, darf kein Hund starten der keine FCI-Papiere hat. Das ist sicher. Ich habe über Jahre diese Ausstellungen organisiert und dürfte das wissen. Vor Ort werden keine Papiere auf einer FCI/VDH-Ausstellung überprüft. Mischlinge werden auf FCI-Ausstellungen nicht zugelassen, es handelt sich ja schließlich um eine Rassehunde-Ausstellung.
Ja, Registerpapiere reichen aber eben. Sind natürlich auch irgendwie FCI-Papiere, das stimmt.
Das kann normalerweise nicht sein. Ein seriöser Züchter züchtet immer nur in einem Zuchtverband. Das ist die Normalität. Möglich, dass er in anderen Vereinen Mitglied ist.
Wieso sollte ich nicht in mehreren Vereinen Mitglied sein und auch dort züchten können, so lange die verschiedenen Vereinssatzungen sich nicht widersprechen? Das darf doch sicher jeder RZV selbst regeln.
Ich würde die Papiere auch beim RZV beantragen und dem Züchter mal den Wind aus den Segeln nehmen. Das können Anwälte immer am besten.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Es steht ausdrücklich Kaufvertrag im Vertrag, ich werde als Käufer, er selbst als Verkäufer betitelt.
Ich habe keinen Nachlass erhalten sondern den vollen Kaufpreis bezahlt, von einer Co Ownership war nie die Rede und wird auch nirgendwo im Vertrag so genannt.
Hört sich gut an, sehr gut sogar!
Ich würde jeden Kontakt zu diesem Herrn abbrechen, wenn er etwas von dir will, soll er halt klagen.Um die Papiere würde ich mich an deiner Stelle aber baldigst kümmern.
-
Ihr habt mich jetzt sehr beruhigt und sogar meine Frau hat ihre "Auswanderungspläne" fürs erste ad acta gelegt. Spaß beiseite!
Ich dachte auch, dass diese Papiere bei der Ausstellung vorgezeigt werden müssen, ähnliches hat mir auch der Züchter so mitgeteilt. Wenn dem gar nicht so ist und ich ergo theoretisch jederzeit hätte zu einer Ausstellung gehen können, Macht mich das nicht tatsächlich vertragsbrüchig?
Dennoch, ich denke er hat den Vertrag zuerst gebrochen, denn die Übergabe der Ahnentafel ist schriftlich vereinbart. Ich habe mich gegen die schroffe Nachricht des Sohnes gewehrt und auf die Notwendigkeit der Papiere verwiesen, ebenso habe ich ihn darum gebeten, mir einfach endlich die Papiere zu senden oder er sich andernfalls künftig mit meinen RA darüber unterhalten kann. Bisher keine Reaktion darauf.
Ich finde es klasse wie schnell hier Antworten kamen, danke an euch Leute
-
Hast du denn eine Klausel im Vertrag, die dich verpflichtet hätte, mit dem Hund im ersten Lebensjahr auf Ausstellungen zu gehen?
-
Nicht direkt, es steht darin, ihn ab dem 6. Monat auszustellen mit dem Ziel eine Bewertung zu erhalten, die ihm zur Zucht geeignet sein bescheinigt. Mehr steht eigentlich nicht drin
-
-
Klauseln wie Ausstellungspflicht, Kastrationszwang etc benachteiligen den Käufer unangemessen (der ja den vollen Preis gezahlt hat) und sind deshalb nicht einklagbar. Genauso wie irgendwelche Nachkontrollen.
Im Kaufvertrag gilt Übereignung gegen Bezahlung und Abnahme. Mehr als ein Vorkaufsrecht wenn du daen Hund verkaufst kann der Verkäufer nicht durchsetzen. Selbst wenn du das übergehst kann er maximal Schadensersatz für einen tatsächlichen Schaden verlagen ( zb er musste einen teureren Deckrüden kaufen)- nicht die Herausgabe.
Man wird durch den Kaufvertrag nicht zum Leibeigenen eines Züchters und kann gezwungen werden Kilometer weit zu Ausstellungen zu fahren und dort den ganzen Tag zu verbringen am besten noch mit einem Hund der das nicht abkann. -
kastrationszwang auch nicht BeO auslandstierschutz? das stand bei unseren schon drin... ist aber noch zu jung und hat auch keinen Kontakt zu intakten Hündinnen, außer in der Hundeschule.... da stand aber auch nicht ann man ihn zu kastrieren hat
-
Das kann normalerweise nicht sein. Ein seriöser Züchter züchtet immer nur in einem Zuchtverband. Das ist die Normalität. Möglich, dass er in anderen Vereinen Mitglied ist.
Meine Züchter züchten unter ihrem jeweiligen Rassezuchtverein und damit gleichzeitig auch unterm VDH.
Somit sind sowohl das Siegel des RZV als auch das des VDH auf den Papieren. -
Klauseln wie Ausstellungspflicht, Kastrationszwang etc benachteiligen den Käufer unangemessen (der ja den vollen Preis gezahlt hat) und sind deshalb nicht einklagbar. Genauso wie irgendwelche Nachkontrollen.
Im Kaufvertrag gilt Übereignung gegen Bezahlung und Abnahme. Mehr als ein Vorkaufsrecht wenn du daen Hund verkaufst kann der Verkäufer nicht durchsetzen. Selbst wenn du das übergehst kann er maximal Schadensersatz für einen tatsächlichen Schaden verlagen ( zb er musste einen teureren Deckrüden kaufen)- nicht die Herausgabe.
Man wird durch den Kaufvertrag nicht zum Leibeigenen eines Züchters und kann gezwungen werden Kilometer weit zu Ausstellungen zu fahren und dort den ganzen Tag zu verbringen am besten noch mit einem Hund der das nicht abkann.Im Vertrag ist die Abmachung mit der Ausstellung sehr allgemein gehalten, Orte oder dergleichen sind nicht festgelegt.
Das mit der Leibeigenschaft trifft es ganz gut wie wir uns fühlen. Bevor ich mich mit ihm am letzten Telefonat zerstritten habe, kam eigentlich zu allem eine Belehrung. Da wir mehrmals im Jahr Sommer-bzw Winterurlaub machen, Hund natürlich mit dabei, hat er auch dazu gesagt, dass der Urlaub nicht auf die Termine fallen darf an denen ausgestellt werden soll. Konkrete Termine nannte er mir aber nie. Ich hielt das damals noch für einen Scherz, dass wir unseren Urlaub nur mit seinem Segen buchen dürfen, aber scheinbar hat er das ernst gemeint
-
@Dr. Dodo
Der VDH wurde gezwungen Hunde aus der Dissidenz (ergo keine FCI-Pappe und somit aus FCI-/VDH-Sicht papierlos) auf seinen Ausstellungen zu zulassen! Das Bundeskartellamt hat die Monopolstellung des VDH gekippt und zwar einfach ueber den Zwang der Register. Und genau darueber kann jeder Hund ausgestellt werden, der eben wie Rasse abc aussieht. Der kann ein ehem. Strassenhund oder ein Hund aus der Dissidenz sein, das ist voellig egal.Und natuerlich kann man in zig Vereinen Mitglied sein. Ich bin im BSD und gehe ggf. noch in den DMC. Ich muss mich lediglich entscheiden in welchem RZV ich zuechte.
Zusaetzlich sind auf den Ahnentafeln zig Stempel/Siegel und ein Anfaenger duerfte da nicht soooo gut durchblicken
Der TE hat kein Wort zu 'zuechten in zig Vereinen' gesagt. Nur zur Mitgliedschaft!kastrationszwang auch nicht BeO auslandstierschutz? das stand bei unseren schon drin... ist aber noch zu jung und hat auch keinen Kontakt zu intakten Hündinnen, außer in der Hundeschule.... da stand aber auch nicht ann man ihn zu kastrieren hat
Diese Klausel ist nicht rechtens
@maxmustermann
Wende dich an den Rassezuchtverein. Nenn die Daten deines Hundes (Geburtstdatum etc.) und die Daten des Zuechters und teil denen mit, dass du noch immer keine Papiere von deinem Hund erhalten hast, weil der Zuechter sie dir nicht schickt.
Von seinem Getue kannst du da auch berichten
Ach ja..wenn da steht 'ab 6 Monate' und nicht bis wann, dann kann der gute Mann dir eh gar nix.
Wenn mich nicht alles taeuscht hat der VDH die Vorgabe, das Ergebnisse ab der Zwischenklasse gelten bzgl. Zuchtzulassung (der DMC hat da neulich was geaendert...da war es naemlich ab der Jugendklasse). Die geht ab 15 Monaten. Somit waere das mit 6 Monaten eh nicht machbar. Und roentgen etc. muesst ihr sicher auch!? Das macht in dem Alter auch keinen Sinn. -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!