NRW 20/40 Leinenzwang ohne Freilaufgebiete
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Hallo Leute,
ist die Leinenpflicht für Hunde die über 40cm Hoch oder 20KG Schwer sind in NRW eigentlich rechtens wenn es im Ort keine Freilaufgebiete gibt?
Ich lese leider immer nur von Urteilen mit "ohne Erachtens der Art und Größe der Hunderasse als unverhältnismäßig ".
Es geht mir eigentlich nur um die "babauten Gebiete" was ja eigentlich alles ist wo ein Haus steht.Gruß Neo
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Denn die einzelnen Kommunen besitzen die Möglichkeit, zusätzlich zu den grundsätzlichen Hundegesetzen in NRW eigene Gesetze für das Führen von Hunden zu erlassen. Der Leinenzwang betrifft sämtliche Hunde. Für einen großen Hund ist die Leinenpflicht in NRW auf sämtliche „bebauten Bereiche“ ausgeweitet. Im Waldgebiet dürfen die Tiere dagegen frei herumlaufen, solange sie dabei die Waldwege nicht verlassen
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Hier wurde extra ein minniminniminni Hundeauslauf geschaffen, damit der Leinenzwang in der Stadt aufrecht erhalten werden konnte. Allerdings freiwillig, bevor das gerichtlich geklärt werden konnte.
Also ein Auslaufgebiet etwa so groß wie 70 Prozent eines Fußballplatzes. Für eine Stadt von 200.000 Einwohnern. -
So schaut es bei uns aus. Wir haben super viele Flächen, wo die Hunde ohne Leine laufen dürfen
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Hier ist LeinenPflicht und natürlich überhaupt gar kein ausgewiesenes "AuslaufGebiet" in der Stadt - zur Stadt gehören auch mehrere Dörfer wir fahren mit dem Auto hinter's OrtsausgangsSchild auf einen Feldweg und da ist das dann legal mit dem Freilauf.
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