Beleidigung auf dem Weg zum Spaziergang
- Molly2002
- Geschlossen
-
-
Hallo, wurde schon des öfteren angemotzt weil ich manchmal durch ein kurzes Stück Enbahnstraße fahe um zu dem Parkplatz am Wald zu kommen
wo wir immer spaziern gehen. Eigentlich ist mir das komplett egal aber am Dienstag hat ein jüngerer Mann Pass doch auf du Wichser gesagt.
Ich bin sehr langsam gefahren und bin ihm und seinem Hund aufkeinenfall zu nah gekommen.Überlege seit dienstag echt ob ich den verklagen soll
Lohn sich anscheinend auch :Aber habe auc keine Lust mein Geld und meine Zeit da am Ende nur mit zu verlieren.
Wie ist euer Standpunkt?
Bin gespannt :/
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
EDIT_ sorry verlesen!
-
Sorry, bei Deinem ersten Post hatte ich gelesen, dass Du gegen die Einbahn fährst.
Ich würde es abtun und nicht weiter darüber nachdenken.
Ja, die Beleidigung ist nicht richtig. Aber soviel Zeit hätte ich gar nicht, um auf sowas drum herum zu haken -
Wenn das kurze Stück Einbahnstrasse in der falschen Richtung befahren wird, musst du dich glaub nicht wundern, wenn sich Leute drüber aufregen. Einbahnstrasse heisst nicht, dass man für sich selber mal "eine kleine Ausnahme" machen darf. Klar, die Reaktionen der Leute sind unterschiedlich. Ich nerve mich manchmal auch, wenn ich die Regeln einhalte, andere aber glauben, sie stünden über dem Gesetz. Da kann ich verstehen, dass das dem einen oder anderen sauer aufstösst, allerdings darf man natürlich auch dann in "normalem Ton" reagieren und muss nicht grad auf üble Beleidigungen zurückgreifen.
Ihn zu verklagen wird dir auf keinen Fall helfen! Ich will ja mal die Anklage sehen, auf welcher dann steht: "Ich fahre regelmässig verbotenerweise durch eine Einbahnstrasse und möchte den Typen anklagen, der mir mitgeteilt hat, dass ich das nicht darf." Halte dich besser an die Regeln und habe Respekt vor deinen Mitmenschen. Schliess mit dem Vorfall ab - das wird dir deutlich mehr bringen als das in irgend einer Form weiter zu ziehen.
EDIT: Und falls du die Einbahn in korrekter Richtung fährst gilt der letzte Satz genauso: Schliess mit dem Vorfall ab - das wird dir deutlich mehr bringen als das in irgend einer Form weiter zu ziehen. Steh' drüber und vergiss es.
-
Ich glaube du bringst das was durcheinander.
Verklagen heißt, du möchtest ihn zivilrechtlich verklagen, auf Schmerzensgeld oder so. Da kannst du tatsächlich "verlieren", d.h. Klage wird abgewiesen, du musst die Prozesskosten bezahlen.
Du könntest ihn anzeigen, bei der Polizei, dann muss er (eventuell) ein Bußgeld bezahlen, das ist das, was dein Link meint. Aber das Bußgeld bekommst nicht du, sondern die Staatskasse.
Um deine Frage zu beantworten:
Ja bitte zeige ihn an, dann musst du nämlich Bußgeld bezahlen, weil du vorschriftswidrig eine Einbahnstraße in falscher Richtung langfährst -
-
Wenn das kurze Stück Einbahnstrasse in der falschen Richtung befahren wird, musst du dich glaub nicht wundern, wenn sich Leute drüber aufregen. Einbahnstrasse heisst nicht, dass man für sich selber mal "eine kleine Ausnahme" machen darf. Klar, die Reaktionen der Leute sind unterschiedlich. Ich nerve mich manchmal auch, wenn ich die Regeln einhalte, andere aber glauben, sie stünden über dem Gesetz. Da kann ich verstehen, dass das dem einen oder anderen sauer aufstösst, allerdings darf man natürlich auch dann in "normalem Ton" reagieren und muss nicht grad auf üble Beleidigungen zurückgreifen.
Ihn zu verklagen wird dir auf keinen Fall helfen! Ich will ja mal die Anklage sehen, auf welcher dann steht: "Ich fahre regelmässig verbotenerweise durch eine Einbahnstrasse und möchte den Typen anklagen, der mir mitgeteilt hat, dass ich das nicht darf." Halte dich besser an die Regeln und habe Respekt vor deinen Mitmenschen. Schliess mit dem Vorfall ab - das wird dir deutlich mehr bringen als das in irgend einer Form weiter zu ziehen.
Ich hatte das auch zuerst so verstanden, hab dann aber noch ein zweites Mal drüber gelesen. Ich denke, sie fährt nicht GEGEN die Einbahn.
Zumindest kann ich das jetzt aus dem Text nicht raus lesen. Deswegen hab ich auch meinen ersten Post wieder gelöscht -
Theoretisch könntest du ihn anzeigen. Die Bußgeldsumme ginge dann in die Staatskasse. Damit auch kein finanzielles Risiko verbunden.
Praktisch wird die Anzeige wegen mangelndem öffentlichen Interresses wahrscheinlich eingestellt werden. Ähnliches auch bei Nötigungen.
-
Ich finde es immer krass, wie schnell die Leute mit "Anzeige" und "verklagen" bei der Hand sind. So eine kleine Beleidigung im Straßenverkehr kann man doch wirklich wegstecken, ohne beleidigt zu sein.
Wenn ich falschrum durch eine Einbahnstraße fahre, rechne ich damit, dass die Leute mir Beschimpfungen hinterherrufen. Das nehme ich dann billigend in Kauf.
-
Wenn mich jeder gleich verklagen würde, wenn ich im Strassenverkehr rumzetere, wäre ich schon bettelarm.
Oder steinreich, wenn verklagen bei solchem Pipifax tatsächlich anklang fände.Ganz ehrlich, wir haben genug echte Kriminalität und man sollte doch bitte die Gerichte nicht mit so einem Kleinbürgerscheiss beschäftigen. Die haben nun wirklich was besseres zu tun.
Also: Nein, nicht verklagen, anzeigen, was auch immer, sondern soviel Rückgrat haben um da drüber zu stehen. -
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!